Tag-Archiv für » Immobilienfonds «

Fondsarten

Dienstag, 27. März 2012 13:14

 

Es wird unterschieden nach:

a) der Art der Ertragsverwendung:

thesaurierende Fonds
ausschüttende Fonds

b) der Art der Anlagewerte:

Wertpapierfonds,
Geldmarktfonds,
AS-Fonds,
Offene Immobilienfonds

c) dem Anlegerkreis:

Publikumsfonds sind für jedermann zugänglich.

Spezialfonds haben einen begrenzten Kreis von maximal 10 institutionellen Anlegern. Es handelt sich meist um Unternehmen und Versicherungen, die Teile ihrer Gelder extern verwalten lassen.



Quelle: BVI

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Investmentzertifikat

Mittwoch, 14. März 2012 15:59

Siehe Anteilschein an einem Wertpapier- oder Immobilienfonds.

Quelle: BVI

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Sachverständigenausschuss

Mittwoch, 21. Dezember 2011 19:29

Während für Aktien- und Wertpapierfonds jederzeit nachvollziehbare Marktpreise in Form der Börsenkurse gegeben sind, ist ein solcher Maßstab für das Grundvermögen eines Offenen Immobilienfonds nicht möglich. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einrichtung eines Sachverständigenausschusses zur laufenden, zeitnahen Bewertung des Immobilienbestands für erforderlich gehalten. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im InvG. Dieses Gesetz schreibt vor, dass ein unabhängiger Sachverständigenausschuss jede Liegenschaft vor dem Kauf, und danach mindestens alle 12 Monate zu bewerten hat. Dies gewährleistet zum Schutz der Anleger, dass der Fonds nicht zu teuer kauft, bzw. zu billig verkauft. Die Ermittlung der Verkehrswerte dient der laufenden Kontrolle des Fondsvermögens, der Ermittlung eventueller Wertveränderungen einzelner Objekte sowie der Objektkalkulation bei Kauf bzw. Verkauf.
Der Sachverständigenausschuss muss aus mindestens 3 geprüften, vereidigten, unabhängigen und fachlich geeigneten Experten mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken bestehen. Der Sachverständigenausschuss wird durch die Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften bestellt. Die Bestellung eines jeden Sachverständigen in diesem Ausschuss ist der BaFin anzuzeigen, das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen ist darzulegen. Die Tätigkeit eines Sachverständigen ist grundsätzlich auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die BaFin kann bei ungenügender Qualifikation die Bestellung eines anderen Sachverständigen verlangen (Vetorecht). An die Bewertung der Immobilie durch den Sachverständigenausschuss sind die Geschäftsführung der Kapitalanlagegesellschaft und die Depotbank gebunden.


Quelle: BVI

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Studentisches Wohnen – Campus Bremen

Mittwoch, 9. November 2011 12:00


Über das Beteiligungsangebot der Kapitalpartner Campus Dritte GmbH & Co. KG können Sie sich an einer attraktiven Immobilie beteiligen; ein Engagement mit Substanz und Nachhaltigkeit. Zudem investieren Sie in den Bildungsstandort Deutschland und damit in die Zukunft. Die Fondsgesellschaft errichtet die Neubauimmobilie „IC International Campus Bremen” an dem wichtigen Wissen-schaftsstandort Bremen im Nordwesten Deutschlands.

In Bremen studieren derzeit an zwei Universitäten und zwei Hochschulen insgesamt rund 29.000 Studenten. Aufgrund der rapiden Zunahme der Studentenzahlen in deutschen Hochschulorten, wie auch in Bremen, steigt die Nachfrage nach studentischem Wohnraum. Die von der Kapitalpartner Konzept GmbH geplanten und von der HSH Nordbank AG mitfinanzierten Studentenapartments decken bestens den Bedarf nach notwendigem studentischem Wohnraum.

Energieeffizienz in modernster Optik

Bei der Immobilie, die planmäßig ab dem Wintersemester 2012 in Betrieb genommen werden soll, handelt es sich um ein Objekt mit 336 Apartments, aufgeteilt in 9 Zwei- und 327 Einzimmer-Apartments. Die vermietbare Wohnfläche beträgt ca. 6.596 m2. Die Apartments verfügen je über eine Kleinküche und ein Bad. Daneben werden zwei Gewerbeflächen mit insgesamt 221 m2 angeboten, für die ein Bistro (ca. 190 m2) und ein Waschsalon (ca. 31 m2) geplant sind.

Das Objekt wird zeitgemäß nach den Richtlinien des Energiestandards KfW 70 konzipiert und benötigt daher rund 30% weniger Primärenergie pro Jahr als ein nach der Energie-einsparverordnung (EnEV 2009) errichteter Neubau. Damit orientiert sich das Beteiligungsobjekt an den neuesten Anforderungen der Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz.

Die Immobilie befindet sich auf dem Universitätscampus Bremen und damit in einer idealen Lage für Studenten. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe liegt das Naturschutz- und Erholungsgebiet „Am Stadtwaldsee” (Uni-See), der den Studenten einen guten Ausgleich zum Studium bietet. Einkaufsmöglichkeiten stehen ebenfalls zur Verfügung.

Die Anlageklasse Studentisches Wohnen

Die Wohnsituation von Studenten in Deutschland ist insgesamt als problematisch und kritisch einzustufen, da dringend benötigter Wohnraum prinzipiell sehr knapp ist und die Nachfrage hiernach das Angebot bei weitem übertrifft.

Aus dieser Situation heraus lässt sich die zunehmende Bedeutungvon Investments in den studentischen Wohn-immobilienmarkt erklären. Im Jahr 2010 haben sich über 442.000 neue Erstsemester eingeschrieben. Alles in allem studieren in Deutschland derzeit 2,2 Millionen Studenten, so viele wie noch nie.

Aufgrund der jährlich zunehmenden Studentenzahlen wird die Tendenz zu knappem Wohnraum weiterhin bestehen. Diese Faktoren sichern für Eigentümer und Investoren die langfristige Vermietbarkeit ihrer Immobilien und machen eine Investition rentabel.

Besonders deutlich wird die Notwendigkeit von Wohnraumschaffung im Studienjahr 2011 und in den Folgejahren werden: Zum einen nimmt die Quote der Studienanfänger seit Jahren kontinuierlich zu, mit anhaltender Tendenz. Zum anderen rechnen Experten aufgrund des doppelten Abitur-Jahrgangs mit nachdrücklich mehr Einschreibungen. Dies trifft 2012 u. a. auf Bremen zu, in den kommenden Jahren folgen sukzessive weitere Bundesländer.

Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen hat rund 547.200 Einwohner und ist damit die zehntgrößte Stadt Deutschlands. An der Weser gelegen zieht Bremen als attraktiver Studienort alljährlich neue Studenten an. Dies macht sich auch auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar. Das Beteiligungsangebot Campus Bremen trifft auf eine entsprechende Nachfrage und hilft, diese Wohnraumverknappung in Bremen zu entzerren.

Der Standort

Das Projekt Campus Bremen investiert in eine Neubau-Immobilie in der Universitätsallee 1 – 3 im Bremer Stadtteil Horn-Lehe. Das Objekt liegt auf dem Campus der Universität Bremen und damit in einer idealen Lage. Ebenfalls auf dem Gelände der Universität befindet sich der Technologiepark Bremen, einer der ersten Adressen für Hightech und Forschung in Norddeutschland.

Die Infrastruktur um das Objekt bietet einen hervorragenden Anschluss an die Innenstadt an Autobahnen und den Hauptbahnhof. Direkt am Grundstück (ca. 50 m) befindet sich die Haltestelle „Universität”, die sowohl von der Straßenbahn als auch von Bussen angefahren wird.

Fußläufig und mit dem Fahrrad lassen sich rasch verschiedene Einkaufsziele und Freizeitangebote, wie das Kulturhaus, Sportanlagen oder das Naturschutz- und Erholungsgebiet „Am Stadtwaldsee” (Uni-See) erreichen. Bremen ist im Nordwesten Deutschlands ein wichtiger Wissenschaftsstandort und zieht entsprechend viele Studenten an.

Der Fonds

Fondsvolumen – ca. 19,96 Mio. EUR
Emissionskapital – ca. 8,02 Mio. EUR
Fremdkapital – ca. 11,1 Mio. EUR
Gründungsgesellschafteranteil – 440.000 EUR
Mindestbeteiligung – 10.000 EUR
Agio – 5 %
Prognostizierte Fondslaufzeit – ca. 12 Jahre
Frühzeichnerbonus – in Höhe von 4 % p. a.; zeitanteilig ab Einzahlung der Zeichnungssumme bis zur Schließung der Gesellschaft
Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss – ca. 229,5 % der Zeichnungssumme (ohne Agio); vor Steuer
Steuerliches Konzept – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vermögensverwaltend)

Die Highlights

- Eigenkapitalvorfinanzierung i.H.v. 5,20 Mio. EUR durch die Anbieterin
- Neubau mit Energiestandard KfW 70
- Günstige Anschaffungs- und Herstellungskosten, entspricht Kaufpreisfaktor 12,19
- Verkehrswert durch Gutachten nach planmäßiger Fertigstellung auf 20,7 Mio. EUR ermittelt
- Kurze Beteiligungslaufzeit von voraussichtlich etwa 12 Jahren
- Attraktive KfW-Finanzierung durch niedrige Zinsen (3,6 % p. a.); tilgungsfreie Zeit bis 30.09.2013
- Geplante laufende Ausschüttung ab 2013
- Reines EUR-Investment ohne Währungsrisiko
- Branchenerfahrene Partner
- Eigenbeteiligung der Gründungsgesellschafter: 440.000 EUR

Weitere Informationen zum Fonds finden Sie hier: Campus III Bremen

 

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Zinsabschlagsteuer

Freitag, 21. Oktober 2011 11:55

Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld und kann beim Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden. Sie wird erhoben auf z.B. Zinserträge oder inländische Mieterträge Offener Immobilienfonds.

Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen hat die auszahlende Stelle 30 Prozent Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Eigenverwahrung effektiver Stücke und Einlösung am Schalter 35 Prozent. Bei thesaurierenden Fonds beträgt die ZASt auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der thesaurierten Erträge generell 30 Prozent. Sie wird unmittelbar aus dem Fonds heraus an das Finanzamt abgeführt.

Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bzw. des Nachweises der Ausländereigenschaft kann die Ausschüttung ohne Abzug ausgezahlt bzw. die ZASt bei thesaurierenden Fonds erstattet werden. Bei Eigenverwahrung ist eine Erstattung oder Anrechnung der ZASt nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gegen Vorlage der Steuerbescheinigung möglich.



Quelle: BVI

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Immobilienfonds

Sonntag, 16. Oktober 2011 20:16

Offene Immobilienfonds legen ihre Mittel in überwiegend gewerblich genutzten Objekten an. Das Portfolio besteht aus zahlreichen, häufig 50 bis 100 Grundstücken. Die Immobilienfonds-Manager achten dabei auf eine ausgewogene Streuung nach Größe, Nutzungsart, Branche der Mieter, Alter und Standorten der Gebäude. Offene Immobilienfonds dürfen je nach Vertragsbedingungen weltweit investieren, um von den Entwicklungen aussichtsreicher ausländischer Immobilienmärkte zu profitieren. Zur Wertentwicklung tragen Miet- und Zinseinnahmen sowie die – in der Regel steuerfreien – Wertsteigerungen der Immobilien bei.

Die Immobilien-Sondervermögen sind in den §§ 66 ff. InvG geregelt.



Quelle: BVI

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Gebäudeabschreibung

Montag, 3. Oktober 2011 18:49

Nach steuergesetzlichen Vorschriften werden für Immobilien Abschreibungen verrechnet. Der zu versteuernde Anteil der Ausschüttung eines Offenen Immobilienfonds wird durch Abschreibungen gesenkt.

Quelle: BVI

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Liquidität

Montag, 12. September 2011 19:17

Mittelzuflüsse, die nicht sofort in Immobilien investiert werden können, werden in liquiden Mitteln (Barvermögen, Geldmarktinstrumente und Wertpapiere) angelegt. Auch für geplante Bauvorhaben werden Mittel vorübergehend in liquiden Mitteln angelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität eines Offenen Immobilienfonds beträgt 5% des Fondsvermögens.

Quelle: BVI

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Geschlossene Fonds

Freitag, 1. Juli 2011 12:30

Geschlossene Fonds (z.B. Kunst-, Film- oder Schifffonds) sind keine Fonds im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) und werden dementsprechend auch nicht von Investmentgesellschaften aufgelegt und verwaltet. Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen dagegen dem InvG. Die Haupttätigkeit dieser Spezialkreditinstitute umfasst die Auflegung offener Wertpapier-, Geldmarkt- und Immobilienfonds.

Quelle: BVI

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Mündelsicherheit

Mittwoch, 22. Juni 2011 19:50

Das Vermögen einer unter Vormundschaft/Betreuung stehenden oder nicht voll geschäftsfähigen Person muss mündelsicher angelegt werden. Die Anlage in Offenen Immobilienfonds gilt nach dem Gesetz nicht per se als mündelsicher, kann aber im Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden.



Quelle: BVI

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