Tag-Archiv für » Fonds «

Benchmark

Montag, 9. April 2012 10:18

Messlatte oder Bewertungsmaßstab zur vergleichenden Evaluierung der Wertentwicklung, z.B. eines Investmentfonds oder des Portfolios eines Privatanlegers. Benchmark für einen in amerikanische Aktien anlegenden Fonds ist z. B. häufig der S&P®500, für einen auf deutsche Standardwerte spezialisierten Fonds z. B. der DAX®, für einen weltweit investierenden Fonds z. B. der MSCI World. Als wichtigstes Erfolgskriterium für das Fondsmanagement wird meist nicht die absolute Performance gesehen, sondern das Abschneiden im Vergleich zur Entwicklung der gewählten Benchmark.



Quelle: HSBC

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Underperformance

Dienstag, 14. Februar 2012 15:03

Bezeichnung für die Tatsache, dass z. B. ein Wertpapier, ein Fonds oder ein Depot in einem bestimmten Zeitraum eine niedrigere Rendite erzielt hat als der entsprechende Vergleichsindex (Benchmark).



Quelle: HSBC

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Geschäftsbericht

Montag, 13. Februar 2012 16:52

Eine Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds einen Jahresbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres vorliegen. Der Jahresbericht enthält u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die Gesellschaft einen Halbjahresbericht erstellen. Der Jahresbericht und der aktuelle Halbjahresbericht, soweit existent sind dem Anleger beim Kauf von Fondsanteilen auszuhändigen.

Quelle: BVI

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Negativ thesaurierter Ertrag

Sonntag, 5. Februar 2012 18:20

Wenn die Kosten (Verwaltungsgebühr u. a.) die steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden u. a.) übersteigen, ergibt sich ein “negativer Ertrag”. Da die Ausschüttung eines negativen Geldbetrags nicht möglich ist, werden negative Erträge grundsätzlich thesauriert. Der Anleger kann diese negativen Erträge aber nicht nutzen. Vielmehr sind sie vom Fonds in folgenden Geschäftsjahren mit positiven Erträgen auszugleichen.

Quelle: BVI

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Investmentgesetz

Sonntag, 29. Januar 2012 18:37

Das Investmentgesetz (InvG) ist am 01.01.2004 in Kraft getreten und ersetzte das bisher geltende  Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Im InvG wurden KAGG und das Auslandinvestment Gesetz (AuslInvestmG) zusammengefasst, die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht und nach Investmentgesetz und Investmentsteuergesetz unterschieden. Wie auch vorher das KAGG, dient das Investmentgesetz primär dem Anlegerschutz. Es regelt u.a. die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BaFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen Investmentgesellschaft, Anlegern und Investmentfonds, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrats, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen. Weiterhin wurde im Investmentgesetz erstmalig in Deutschland eine Regulierung von  Hedgefonds vorgenommen.

Quelle: BVI

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Freistellungsauftrag

Samstag, 24. Dezember 2011 13:28

Diese Regelgung gilt bis 31.12.2008:
Jedem Anleger steht ein Sparer-Freibetrag zu. Um diesen unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung der Anteilscheine die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801 Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 1.602 Euro) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Anteile ist eine Berücksichtigung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.

Ab dem 01.01.2009 gilt der Sparer-Pauschbetrag.

Quelle: BVI

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Fondstelegramm – Bewertung des 12. INP Deutsche Pflege Laboe

Freitag, 23. Dezember 2011 10:15

BEWERTUNG von geschlossenen Fonds durch “fondstelegramm”:  Kürzlich wurde der 12. INP Deutsche Pflege Laboe aus dem Hause INP mit positiv bewertet.
 
Bewertungen werden bei fondstelegramm mit:
  1. positiv
  2. noch neutral
  3. neutral und
  4. negativ bewertet
 
Das Fondstelegramm bewertet in regelmäßigen Abständen geschlossene Fonds. Darüber hinaus funktioniert das Fondstelegramm im Prinzip wie eine Nachrichtenagentur. Täglich werden exclusive Artikel erstellt, rund um das Thema Finanzmarkt, speziell zum Thema Beteiligungsmodelle und offene Immobilienfonds.
 
Die Inhalte sind folgende:
  • Produktanalysen
  • Leistungsbilanzbewertungen
  • Analysen von Geschäftsberichten
  • Artikel zu aktuellen Themen
  • Hintergrund- und Basiswissen
Die Pluspunkte von Fondstelegramm sind schnell auf den Punbkt gebrachte Informationen, sowie eine unabhängige Berichterstattung. Eine Abonnement kostet jährlich 948,– €
 
Weitere Informationen zum Fonds finden Sie hier: 12. INP Deutsche Pflege Laboe
 
[glossar]

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Sachverständigenausschuss

Mittwoch, 21. Dezember 2011 19:29

Während für Aktien- und Wertpapierfonds jederzeit nachvollziehbare Marktpreise in Form der Börsenkurse gegeben sind, ist ein solcher Maßstab für das Grundvermögen eines Offenen Immobilienfonds nicht möglich. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einrichtung eines Sachverständigenausschusses zur laufenden, zeitnahen Bewertung des Immobilienbestands für erforderlich gehalten. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im InvG. Dieses Gesetz schreibt vor, dass ein unabhängiger Sachverständigenausschuss jede Liegenschaft vor dem Kauf, und danach mindestens alle 12 Monate zu bewerten hat. Dies gewährleistet zum Schutz der Anleger, dass der Fonds nicht zu teuer kauft, bzw. zu billig verkauft. Die Ermittlung der Verkehrswerte dient der laufenden Kontrolle des Fondsvermögens, der Ermittlung eventueller Wertveränderungen einzelner Objekte sowie der Objektkalkulation bei Kauf bzw. Verkauf.
Der Sachverständigenausschuss muss aus mindestens 3 geprüften, vereidigten, unabhängigen und fachlich geeigneten Experten mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken bestehen. Der Sachverständigenausschuss wird durch die Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften bestellt. Die Bestellung eines jeden Sachverständigen in diesem Ausschuss ist der BaFin anzuzeigen, das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen ist darzulegen. Die Tätigkeit eines Sachverständigen ist grundsätzlich auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die BaFin kann bei ungenügender Qualifikation die Bestellung eines anderen Sachverständigen verlangen (Vetorecht). An die Bewertung der Immobilie durch den Sachverständigenausschuss sind die Geschäftsführung der Kapitalanlagegesellschaft und die Depotbank gebunden.


Quelle: BVI

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Anteilrücknahme

Montag, 31. Oktober 2011 11:15

Die Aussetzung der Rücknahme der Anteile bedeutet für Anleger  zunächst, dass Sie Ihre Anteile vorübergehend nicht wie gewohnt jederzeit verkaufen können. Das Geld bleibt nach wie vor in Immobilien investiert. Die auch während der Anteilrücknahmeaussetzung fortlaufenden Mieterträge stellen die Einnahmen für den Fonds dar.

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Benchmark

Sonntag, 30. Oktober 2011 18:55

Messlatte oder Bewertungsmaßstab zur vergleichenden Evaluierung der Wertentwicklung, z.B. eines Investmentfonds oder des Portfolios eines Privatanlegers. Benchmark für einen in amerikanische Aktien anlegenden Fonds ist z. B. häufig der S&P®500, für einen auf deutsche Standardwerte spezialisierten Fonds z. B. der DAX®, für einen weltweit investierenden Fonds z. B. der MSCI World. Als wichtigstes Erfolgskriterium für das Fondsmanagement wird meist nicht die absolute Performance gesehen, sondern das Abschneiden im Vergleich zur Entwicklung der gewählten Benchmark.



Quelle: HSBC

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