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Einlagensicherung

Sonntag, 11. März 2012 13:42

 
 

Quelle: Deutsche Bundesbank

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Einlagensicherung

Samstag, 10. Oktober 2009 19:34

 
 

Quelle: Deutsche Bundesbank

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Einlagensicherung seit dem 01. Juli 2009 geändert

Dienstag, 6. Oktober 2009 9:07

[/glossar]Am 21. Januar 2009 haben wir bereits über die Einlagensicherung in Deutschland einen Beitrag geschrieben. In diesem dreiteiligen Artikel finden Sie viele Informationen rund um das Thema Einlagensicherung in Deutschland. Heute wollen wir Sie über den aktuellen Stand des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) informieren.

Neu seit dem 01. Juli 2009
Vor diesem Tag lag die Grenze bei 90% der Einlagen bzw. maximal bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Der Anleger hatte eine Verlustbeteiligung in Höhe von 10%. Die Verlustbeteiligung wurde mit der Neuregelung abgeschafft. Anleger haben seit dem 01. Juli 2009 eine maximale Absicherung von 50.000 Euro, und das zu 100%. Der Schutz umfasst sämtliche Einlagenarten wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.

Ab dem 01. Januar 2011 erhöht sich die Einlagensicherungsgrenze um weitere 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Der neue Schutz umfasst ebenfalls sämtliche Einlagenarten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe).

Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die institutssichernde Entschädigungseinrichtung. Sparkassen und Volksbanken sind nicht der gesetzlichen Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Sie verfügen über eine eigenes Sicherungssystem, werden aber auch von der BaFin kontrolliert und überwacht.

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Einlagensicherung bei der ebase, comdirect, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und DAB bank

Montag, 16. Februar 2009 13:03

Zur Zeit ist  Einlagensicherung ein großes Thema. In den letzten Tagen haben wir in diesem Blog viele Infos dazu bereit gestellt (siehe auch unter “Einlagensicherung in Deutschland Teil 1 bis 3″). fit4fonds arbeitet mit den Banken ebase, comdirect bank, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und der DAB bank zusammen. In diesem Bericht möchten wir unsere Kunden darüber informieren, welche Depotbanken welchem Sicherungssystem angeschlossen ist.

  • ebase:
    Die ebase ist in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)  und darüber hinaus im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der ebase je Gläubiger gesichert (das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland i.d.R. bei 5 Mio €, daher beträgt der Schutz pro Anleger i.d.R. mindestens 1,5 Mio €). Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet unter  Bundesverband deutscher Banken abgerufen werden.
  • comdirect:
    Die Einlagen der comdirect sind im Entschädigungdfonds deutscher Banken (EdB) und zusätzlich im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) gesichert.  Derzeit (Stand 02/09) ist jeder Kunde bei der comdirect bis zu einer Höhe von 116.811.000 Euro zu 100 Prozent geschützt (das entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals). Nähere Informationen über die Einlagensicherung der comdirekt unter: http://www.comdirect.de/einlagensicherung.
  • Frankfurter Fondsbank
    Guthaben und  direkte Forderungen an die Frankfurter Fondsbank sind geschützt durch das freiwillige Mitwirken beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze je Einzelgläubiger beträgt 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals.  Derzeit ist jeder einzelne Kunde der FFB bis zu einer Höhe von 1.740.000 Euro abgesichert (Stand: 02/09, Quelle Frankfurter Fondsbank). Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung der Frankfurter Fondsbank: https://www.frankfurter-fondsbank.de/einlagensicherung
  • Fondsdepot Bank
    Die Fondsdepot Bank ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angeschlossen. Dies ist eine gesetzliche Einrichtung und schützt 90 Prozent der Einlagen der Kunden, jedoch höchstens 20.000 Euro.
  • DAB
    Die DAB ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der DAB je Gläubiger gesichert (das Eigenkapital der DAB bank liegt bei 94,84 Mio €. Daher sind pro Anleger 28,452 Mio € geschützt). Weitere Informationen zur Einlagensicherung bei der DAB bank finden Sie hier: http://www.dab-bank.de/einlagensicherung

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden unter  Bundesverband deutscher Banken.



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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 3

Donnerstag, 5. Februar 2009 12:00

Fortsetzung von Teil 1 und 2:

In diesem Teil erhalten Sie noch ein paar Tipps und Fakten, die für Sie als Anleger  zum Thema “Einlagensicherung in Deutschland” wichtig sein könnten.

  • Aktien und Investmentfonds brauchen keinen Schutz, da diese lediglich von der Bank verwahrt werden. Sie sind Eigentum des Kunden!  Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen usw.  werden von der EdW abgesichert. Im Insolvenzfall der Bank können Sie Ihre Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen lassen und haben so wieder Zugriff auf Ihr Depot. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Depotübertrag bis zu 6 Wochen dauern kann. In Einzelfällen sogar noch länger.
  • Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber jeweils einen separaten Anspruch auf Entschädigung (Beispiel: Bei einem Gemeinschaftskontos eines Ehepaars liegt die Entschädigungsgrenze bei 40.000 Euro, auch wenn das Ehepaar nur “ein” Konto führt).
  • Alle Bankinstitute müssen sich einer gesetzlichen Einrichtungen anschliessen, sofern sie sich nicht einer institutssichernden Entschädigungseinrichtung angeschlossen haben.
  • Der Schutz des “freiwilligen” Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Im Fall einer Insolvenz greift die gesetzliche Sicherung bis 90 Prozent der betroffenen Summe (jedoch max. 20.000 Euro) und was darüber hinausgeht, schützt der freiwillige Einlagensicherungsfonds  (vorausgesetzt Ihre Bank hat sich dem freiwilligem System zusätzlich angeschlossen).
  • Wie Kundeneinlagen abgesichert sind, können Sie unter “Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB) der entsprechenden Bank/Hausbank nachlesen.
  • Im Fall eines Ausscheidens einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds, werden Sie als Anleger rechtzeitig darüber informiert.
  • Konten, die bei Banken mit Einlagensicherung geführt werden, sind mit 30 Prozent des maßgeblichen Eigenkapitals der Bank abgesichert. Ändert sich das Eigenkapital, so ändert sich auch die Sicherungsgrenze. Sinkt die Sicherungsgrenze soweit, dass Ihre Einlagen gefährtet währen, würde Ihre Bank Sie darüber informieren.

Die EU-Finanzminister haben aufgrund der sich ausweitenden Finanzkrise auf eine Neuregelung der gesetzlichen Mindestsicherungssumme geeinigt. Diese soll europaweit von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. Bis zum 30.06.2009 muß diese Neuregelung von allen EU-Staaten umgesetzt werden (Das schließt nicht aus, dass einzelne Länder eine höhere Absicherung wählen).  Ab 31.12.2010 ist geplant, die Einlagensicherung auf 100.000 Euro zu erhöhen. Dies steht jedoch unter Vorbehalt!

Die Sicherungseinrichtungen greifen nicht bei einer allgemeinen Krise der Kreditwirtschaft. Wenn ein Bankenzusammenbruch alle Sicherungseinrichtungen überfordert, bleibt uns nur die Hoffnung das unser Gesetzgeber einspringt!

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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 2

Dienstag, 27. Januar 2009 11:00

Fortsetzung von Teil: 1

Nicht gesichert sind in diesem  System:

  • Inhaberpapiere wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, die nicht auf den Namen des Bankkunden lauten
  • Staatspapiere wie z.B. Staatsanleihen
  • Pfandbriefe
  • (Bank-) Aktien
  • Genussscheine
  • US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken
  • Forderungen und Verbindlichkeiten an die Bank
  • der Totalzusammenbruch aller Banken!

Gesichert sind :

  • Sicht-, Termin- und Spareinlagen ( Girokonten, Sparbücher usw.)
  • auf den Namen lautende Sparbriefe

Im ersten Teil dieses Berichtes haben wir bereits erwähnt, dass die gesetzliche Einlagensicherung 90 %,  jedoch höchstens 20.000 Euro beträgt. Für Kunden ist es erst einmal wichtig, herauszufinden welcher Sicherungseinrichtung sich Ihre Bank angeschlossen hat, bzw. welcher Einrichtung sie zugewiesen wurde. Unter den Adressen oder Links im ersten Bericht kann sich jeder Kunde die entsprechende Information anfordern. Informationen zur Einlagensicherung können in der Regel nur schriftlich angefordert werden, beispielsweise durch ein Onlineformular.

  • Für Privatbanken tritt meist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Sie sichert 90 % der Einlagen bzw. höchstens 20.000 Euro (gesetzlich vorgeschrieben). In der Regel gehören private Banken noch zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) an. Der Einlagenschutz des Einlagensicherungsfonds fängt da an wo die gesetzliche aufhört, die Höchstgrenze der Banken liegt bei 30 % des maßgeblichen Eigenkapitals (Sie  schützen nicht nur die Einlagen sondern auch die Zinsen!). Wie hoch die Sicherunggrenze jeder einzelnen Bank ist, kann nur schriflich abgefragt werden. Hierzu finden Sie im Teil 1 unseres Berichtes alle notwendigen Adressen und Links.
  • Die öffentlichen Banken sichern sich zumeist neben dem gesetzlichen Entschädigungsanspruch (90 % bzw. höchstens 20.000 Euro) noch durch die VÖB (Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands) ab. Damit sind die Einlagen der Kunden unbegrenzt zu 100 % abgesichert. Vorausgesetzt Ihre Bank hat sich diesem Einlagensicherungsfonds der VÖB mit angeschlossen.
  • Wertpapierhandelsunternehmen sind der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) zugeordnet und gewähren den gesetzlichen Schutz von 90 % jedoch maximal 20.000 Euro.
  • Sparkassen haben Ihr eigenes Sicherungssystem und sind unabhängig von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung. Sie sind in der Lage unbegrenzt 100 % der Kundeneinlagen zu sichern. Die Sparkassen haben ein vierstufiges Sicherungssystem entwickelt das je nach Bedarfsfall greifen kann.
  • Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) haben ähnlich wie die Sparkassen ein eigenes System. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sichert Geldanlagen zu 100 % ab.

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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 1

Mittwoch, 21. Januar 2009 11:47

Wer schützt das Geld der Anleger? Welche Einrichtung ist für meine Bank zuständig und in welcher Höhe sind meine Einlagen gesichert? Viele Fragen tauchen in gerade dieser Zeit der Finanzkrise auf!

(Dieser Bericht wird in drei Teile aufgegliedert die nacheinander in diesem Blog von uns veröffentlicht werden.)

Mit diesem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkle bringen und Sie darüber informieren welche Einrichtungen es gibt, in welcher Höhe Ihre Anlagen geschütz sind und welche Gelder im Insolvenzfall überhaupt einen Schutz haben.
Es gibt in Deutschland verschiedene Sicherungseinrichtungen die im Falle einer Bankenpleite greifen sollen. Weitestgehend sind Spareinlagen bis zu einer bestimmten Höhe geschützt.

Diese Einrichtungen gibt es in Deutschland:

  • Als Grundlage dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schützt 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt) jedoch maximal 20.000 Euro. Für Privatbanken tritt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein, für öffentliche Banken die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) und für Wertpapierehandelsunternehmen ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig.
  • Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die die institutssichernde Entschädigungseinrichtung. Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der institutsichernden Einrichtung ist, dass die institutsichernde Entschädigungseinrichtung  nicht der BAfin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt.
  • Die meisten privaten Banken sind zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht von der EdB getragen werden. Dies gilt auch für den Selbstbehalt von 10 Prozent.

Sie haben die Möglichkeit,  Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds mitwirken. Hierzu  stellt der Bundesverband  deutscher Banken ein EMail-Formular zur Verfügung: Hier geht es zum Formular

Unter www.edb-banken.de/uebersicht-zugewiesener-institute.asp finden Sie eine Übersicht alller Banken die der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) angeschlossen sind.

Hier finden Sie weitere Adressen unter denen Sie die Sicherungseinrichtung Ihrer Bank abfragen können:

  • Sicherungseinrichtung der Sparkassen:
    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
    Postfach 110180
    10831 Berlin
  • Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. PSD-Banken):
    Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
    Postfach 300263
    10760 Berlin
  • Sicherung bei öffentlichen Banken (z.B. DKB AG):
    Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
    Postfach 110272
    10832 Berlin
  • Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen:
    Verband der privaten Bausparkassen
    Klingelhöferstr. 4
    10785 Berlin
  • Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. Driver & Bengsch):
    EdW – Entschädigungseinrichtung der
    Wertpapierhandelsunternehmen
    Postfach 04 03 47
    10062 Berlin

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