Mittwoch, 21. Januar 2009 11:47
Wer schützt das Geld der Anleger? Welche Einrichtung ist für meine Bank zuständig und in welcher Höhe sind meine Einlagen gesichert? Viele Fragen tauchen in gerade dieser Zeit der Finanzkrise auf!
(Dieser Bericht wird in drei Teile aufgegliedert die nacheinander in diesem Blog von uns veröffentlicht werden.)
Mit diesem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkle bringen und Sie darüber informieren welche Einrichtungen es gibt, in welcher Höhe Ihre Anlagen geschütz sind und welche Gelder im Insolvenzfall überhaupt einen Schutz haben.
Es gibt in Deutschland verschiedene Sicherungseinrichtungen die im Falle einer Bankenpleite greifen sollen. Weitestgehend sind Spareinlagen bis zu einer bestimmten Höhe geschützt.
Diese Einrichtungen gibt es in Deutschland:
- Als Grundlage dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schützt 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt) jedoch maximal 20.000 Euro. Für Privatbanken tritt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein, für öffentliche Banken die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) und für Wertpapierehandelsunternehmen ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig.
- Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die die institutssichernde Entschädigungseinrichtung. Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der institutsichernden Einrichtung ist, dass die institutsichernde Entschädigungseinrichtung nicht der BAfin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt.
- Die meisten privaten Banken sind zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht von der EdB getragen werden. Dies gilt auch für den Selbstbehalt von 10 Prozent.
Sie haben die Möglichkeit, Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds mitwirken. Hierzu stellt der Bundesverband deutscher Banken ein EMail-Formular zur Verfügung: Hier geht es zum Formular
Unter www.edb-banken.de/uebersicht-zugewiesener-institute.asp finden Sie eine Übersicht alller Banken die der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) angeschlossen sind.
Hier finden Sie weitere Adressen unter denen Sie die Sicherungseinrichtung Ihrer Bank abfragen können:
- Sicherungseinrichtung der Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Postfach 110180
10831 Berlin
- Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. PSD-Banken):
Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
Postfach 300263
10760 Berlin
- Sicherung bei öffentlichen Banken (z.B. DKB AG):
Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
Postfach 110272
10832 Berlin
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen:
Verband der privaten Bausparkassen
Klingelhöferstr. 4
10785 Berlin
- Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. Driver & Bengsch):
EdW – Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin