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Zinsinversion

Mittwoch, 2. Mai 2012 12:39

Umkehrung der normalerweise vorherrschenden Zinsstruktur: In der Regel werfen Anleihen umso höhere Renditen ab, je länger ihre Restlaufzeit ist, da der Anleger hier sein Geld erst später zurückgezahlt bekommt. Bei einer inversen Zinsstruktur ist es umgekehrt: je kürzer die Laufzeit, desto höher die Rendite. Solche Situationen sind allerdings selten.



Quelle: HSBC

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Stimmungsindikatoren

Donnerstag, 16. Februar 2012 15:03

Psychologische Parameter, mit denen die aktuell vorherrschende Stimmung der Anleger an einem bestimmten Kapitalmarkt ermittelt werden soll. Viel beachtete Stimmungsindikatoren sind z. B. das Verhältnis von positiv zu negativ gestimmten Börsenbriefen und Magazinen, die Anzahl positiver beziehungsweise negativer Berichte über bestimmte Branchen und Einzelaktien oder die Stimmung am Optionsmarkt, die sich anhand des Verhältnisses der gehandelten Puts zu Calls ausdrücken lässt. Stimmungsindikatoren versuchen somit, etwas per se nicht Messbares wie Optimismus und Pessimismus der Marktteilnehmer anhand von deren Äußerungen und Aktivitäten zu quantifizieren. Stimmungsindikatoren gelten als klassische Kontra-Indikatoren: Wenn Optimismus beziehungsweise Pessimismus der Marktteilnehmer ein extremes Ausmaß erreichen, deuten dies manche  Anleger, eine entgegengesetzte Position einzunehmen.



Quelle: HSBC

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Geschäftsbericht

Montag, 13. Februar 2012 16:52

Eine Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds einen Jahresbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres vorliegen. Der Jahresbericht enthält u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die Gesellschaft einen Halbjahresbericht erstellen. Der Jahresbericht und der aktuelle Halbjahresbericht, soweit existent sind dem Anleger beim Kauf von Fondsanteilen auszuhändigen.

Quelle: BVI

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Negativ thesaurierter Ertrag

Sonntag, 5. Februar 2012 18:20

Wenn die Kosten (Verwaltungsgebühr u. a.) die steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden u. a.) übersteigen, ergibt sich ein “negativer Ertrag”. Da die Ausschüttung eines negativen Geldbetrags nicht möglich ist, werden negative Erträge grundsätzlich thesauriert. Der Anleger kann diese negativen Erträge aber nicht nutzen. Vielmehr sind sie vom Fonds in folgenden Geschäftsjahren mit positiven Erträgen auszugleichen.

Quelle: BVI

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Cost-Average-Effekt

Freitag, 3. Februar 2012 12:55

Auch: Durchschnittskostenmethode. Bei einer gleichbleibenden Sparrate werden, je nach Entwicklung des Anteilpreises, bei höheren Kursen weniger und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile erworben. Langfristig erreicht der Anleger damit einen günstigen durchschnittlichen Einstiegspreis.

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Floater

Donnerstag, 2. Februar 2012 15:22

Schuldverschreibung mit variabler Verzinsung. Der Zinssatz wird jeweils für festgelegte Zeiträume, in der Regel drei bis sechs Monate, an einen Referenzzinssatz wie den EURIBOR angepasst. Der Vorteil von Floatern liegt für den Anleger darin, dass er stets eine der aktuellen Kapitalmarktsituation angemessene Verzinsung erhält. Aus diesem Grund schwanken die Börsenkurse von Anleihen mit variabler Verzinsung weit weniger stark als die Kurse herkömmlicher Schuldverschreibungen.


Quelle: HSBC

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Sparer-Freibetrag

Mittwoch, 18. Januar 2012 15:22

Diese Regelgung gilt bis 31.12.2008:
Jedem Anleger steht ein Sparer-Freibetrag zu. Um diesen unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung der Anteilscheine die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801 Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 1.602 Euro) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Anteile ist eine Berücksichtigung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.

Ab dem 01.01.2009 gilt der Sparer-Pauschbetrag.

Quelle: BVI

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Volatilität

Freitag, 6. Januar 2012 19:04

Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapierkurses oder Indexes um seinen Mittelwert in einem festen Zeitraum. Eine Wertpapier wird als volatil bezeichnet, wenn sein Kurs relativ starken Schwankungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes unterliegt. Für Anleger besteht dadurch eine Chance auf schnelle Kursgewinne, andererseits aber auch das Risiko auf schnelle Verluste. Ein Anlageplan mit regelmäßigen Einzahlungen nutzt die Volatilität der Wertpapiere positiv aus, da die Anteile zu unterschiedlichen Ausgabepreisen mit einem aber insgesamt günstigeren Durchschnittspreis (Cost-Average-Effekt) gekauft werden.

Quelle: BVI

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Sparplan

Sonntag, 25. Dezember 2011 10:50

Ein Sparplan ist eine regelmäßige Zahlung eines bestimmten Betrages zur Ansammlung von Fondsanteilen . Ein besonderer Vorteil für den Anleger liegt in der Flexibilität des Sparplanes, der nahezu alle Varianten hinsichtlich der Höhe, Zahlungsweise, Anlagedauer u. ä. zulässt. Der Anleger profitiert zudem vom Cost-Average-Effekt.

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Freistellungsauftrag

Samstag, 24. Dezember 2011 13:28

Diese Regelgung gilt bis 31.12.2008:
Jedem Anleger steht ein Sparer-Freibetrag zu. Um diesen unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung der Anteilscheine die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801 Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 1.602 Euro) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Anteile ist eine Berücksichtigung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.

Ab dem 01.01.2009 gilt der Sparer-Pauschbetrag.

Quelle: BVI

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