Donnerstag, 16. Oktober 2008 11:00
Wie bereits im Artikel “Frankfurter Fondsbank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer an” erwähnt, bietet die Frankfurter Fondsbank ein Kombidepot an. Diese hat den Zweck, “alte” von den “neuen” Beständen zu trennen. Durch das ergänzende Kombidepots werden abgeltungsteuerplichtige von abgeltungsteuerfreien Fondsanteilen getrennt (Bestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden werden quasi eingefroren).
Natürlich muss das Kombidepot nicht zwingend eröffnet werden, es ist nur ein Angebot der
Heute werden wir tiefgründiger auf das Thema Kombidepot eingehen und genau erklären wie es funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Alle fit4fonds-Kunden, die ein Depot bei der Frankfurter Fondsbank haben, wurden bereits von der Frankfurter Fondsbank angeschrieben. Die Resonanz ist nach den ersten Tagen sehr positiv. Der Antrag für das Kombidepot ist vorausgefüllt und muss eigentlich nur noch unterzeichnet werden. Zur Eröffnung des Kombidepots ist es ausreichend, wenn Sie das Dokument direkt an die Frankfurter Fondsbank per Fax senden (eine Unterschrift durch uns bzw. unser Firmenstempel ist nicht notwendig, auch wenn dafür ein Feld vorgesehen ist).
Erklärung zum Antrag:
Auf der zweiten Seite des Antrages können verschieden Optionen gewählt werden:
Depottyp:
Diese Option ist nur für den Kunden wichtig, der ein FFB-Fondsdepot führt (kein FFB-Fondsdepot :plus). Wenn hier ein Kreuz gesetzt wird, so wird das FFB-Kombidepot als FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet. Sollte das Kombidepot als normales Fondsdepot geführt werden, so lassen Sie bitte dieses Feld einfach frei.
Hier finden Sie die Erklärung zu den unterschiedlichen Depottypen bei der Frankfurter Fondsbank.
Vollmachten:
Wenn bereits erteile Vollmachten auch für das neue Depot gelten sollen, dann einfach ankreuzen (Verfügungsvollmachten, Vollmacht für den Todesfall usw…). Sind für das bestehende Depot (Passivdepot) keine Vollmacht erteilt, so sollte nichts angekreuzt werden.
Service-/Vermögensverwaltungsgebühren:
Hier nichts ankreuzen, da wir keine Service- oder Vermögensverwaltergebühren erheben.
Wiederanlagen von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern:
Am sinnvollsten ist scheinbar die Wiederanlage von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern ins “Aktivdpeot”, da sich sonst bei einer Einbuchung von neuen Anteilen in das Passivdepot alte und neue Fondsanteile vermischen. Hintergrund: Im Passivdepot sollten nur Anteile gehalten werden, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden und somit nach einer Haltedauer von midenstens einem Jahr steuerfrei verkauft werden könnten (Spekulationsfrist).
Sparpläne
Entscheiden Sie hier, ob Sie die bestehenden Sparpläne ab dem 01.01.2009 im Aktivdepot weiterlaufen lassen (es laufen keine Sparleistungen mehr ins Passivdepot) oder ob Sie die Sparpläne zum 31.12.2008 beenden wollen.
Wenn Sie noch keinen Antrag von der Frankfurter Fondsbank
erhalten haben, so können Sie den Antrag für ein FFB-Kombidepot hier öffnen.
Fragen zum FFB-Kombidepot beantworten Ihnen gerne
die Mitarbeiter der Frankfurter Fondsbank unter 069-77060200.