Beitrags-Archiv für die Kategory 'DAB bank'

Einlagensicherung bei der ebase, comdirect, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und DAB bank

Montag, 16. Februar 2009 13:03

Zur Zeit ist  Einlagensicherung ein großes Thema. In den letzten Tagen haben wir in diesem Blog viele Infos dazu bereit gestellt (siehe auch unter “Einlagensicherung in Deutschland Teil 1 bis 3″). fit4fonds arbeitet mit den Banken ebase, comdirect bank, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und der DAB bank zusammen. In diesem Bericht möchten wir unsere Kunden darüber informieren, welche Depotbanken welchem Sicherungssystem angeschlossen ist.

  • ebase:
    Die ebase ist in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)  und darüber hinaus im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der ebase je Gläubiger gesichert (das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland i.d.R. bei 5 Mio €, daher beträgt der Schutz pro Anleger i.d.R. mindestens 1,5 Mio €). Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet unter  Bundesverband deutscher Banken abgerufen werden.
  • comdirect:
    Die Einlagen der comdirect sind im Entschädigungdfonds deutscher Banken (EdB) und zusätzlich im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) gesichert.  Derzeit (Stand 02/09) ist jeder Kunde bei der comdirect bis zu einer Höhe von 116.811.000 Euro zu 100 Prozent geschützt (das entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals). Nähere Informationen über die Einlagensicherung der comdirekt unter: http://www.comdirect.de/einlagensicherung.
  • Frankfurter Fondsbank
    Guthaben und  direkte Forderungen an die Frankfurter Fondsbank sind geschützt durch das freiwillige Mitwirken beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze je Einzelgläubiger beträgt 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals.  Derzeit ist jeder einzelne Kunde der FFB bis zu einer Höhe von 1.740.000 Euro abgesichert (Stand: 02/09, Quelle Frankfurter Fondsbank). Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung der Frankfurter Fondsbank: https://www.frankfurter-fondsbank.de/einlagensicherung
  • Fondsdepot Bank
    Die Fondsdepot Bank ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angeschlossen. Dies ist eine gesetzliche Einrichtung und schützt 90 Prozent der Einlagen der Kunden, jedoch höchstens 20.000 Euro.
  • DAB
    Die DAB ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der DAB je Gläubiger gesichert (das Eigenkapital der DAB bank liegt bei 94,84 Mio €. Daher sind pro Anleger 28,452 Mio € geschützt). Weitere Informationen zur Einlagensicherung bei der DAB bank finden Sie hier: http://www.dab-bank.de/einlagensicherung

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden unter  Bundesverband deutscher Banken.



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Depotgebührenerstattung durch fit4fonds

Freitag, 16. Januar 2009 8:00

Mittlerweile haben wir die Depotbestände aller unserer Kunden abgeglichen und geprüft, welche Kunden anspruchsberechtigt sind. Wir erstatten Ende Januar/Anfang Februar die Depotgebühr bei sämtlichen Kunden. Anspruchsberechtigt ist derjenige, dessen Depot am 31.12.2008 einen Depotwert von mindestens 25.000 Euro aufweisen konnte (DAB bank: mindestens 100.000 Euro). Bei der comdirect bank wird keine Depotgebühr erstattet, da bei dieser Bank keine Depotgebühr anfällt.

So funktioniert es genau

  • comdirect bank
    Wie bereits beschrieben, hier fällt keine Depotgebühr an.
  • DAB bank
    Wir werden der DAB bank eine Liste mit allen Kunden zukommen lassen, die Anspruch auf Erstattung der Depotgebühr haben. Die Erstattung wird dem Kunden am gleichen Tag Valuta durch die DAB bank gutgeschrieben, an dem die Depotgebühr vom Konto des Kunden gebucht wurde. Anschließend stellt die DAB bank die summierten Depotgebühren fit4fonds in Rechnung.
  • Fondsdepot Bank
    Die Fondsdepot Bank hat eine Besonderheit – die Fondsdepot Bank bucht die Depotgebühr immer im Vorfeld. Je nach Anzahl der im Depot befindlichen Investmentfonds wird dem Depot kurz nach Depoteröffnung die anteilige Depotgebühr belastet. Beispiel: Depoteröffnung im April 2008 mit max. 3 Fonds im Depot, es wird im Mai eine für 9 Monate anteilige Depotgebühr in Höhe von 15,75 Euro berechnet. Diese im Mai 2008 gebuchte Depotgebühr wird erst jetzt in den nächsten Wochen von fit4fonds erstattet, sofern die 25.000 Euro-Grenze überschritten ist. Die im Januar 2009 gebuchte Depotgebühr wird demnach im Januar 2010 erstattet. Eine Erstattung direkt über die Fondsdepot Bank ist nicht möglich, da wir nicht im voraus erstatten (der zukünftige Depotwert zum 31.12. ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt). Wir überweisen die Gebühr auf das Referenzkonto des Kunden, in der Regel ist das das Hausbankkonto des Kunden.
  • Frankfurter Fondsbank
    Bei der Frankfurter Fondsbank funktioniert es am einfachsten. Wir haben der Frankfurter Fondsbank eine Liste mit allen Depots zukommen lassen, die zum 31.12.2008 mehr als 25.000 Euro Depotwert aufweisen konnten.Bei diesen Depots wird gar keine Depotgebühr gebucht, daher findet auch keine Depotgebührenerstattung wie bei den anderen Banken statt. Die Depotgebühren werden von der Frankfurter Fondsbank zusammengefasst fit4fonds in Rechnung gestellt. Ein Anteilsverkauf findet daher nicht statt.
  • ebase
    Bei der ebase werden wir die Depotgebühren dem Kunden auf das jeweilige Referenzkonto überweisen. Eine direkte Übernahme ist nicht möglich, daher werden Anteile aus dem Depot des Kunden verkauft, um die Depotgebühr auszugleichen.

Abschließend eine Anmerkung zur Depotgebührenerstattung:
Wir unterscheiden nicht welche Fonds der Kunde im Depot hat. Egal ob es sich um DEKA-Fonds, UNION-Fonds, offene Immobilienfonds oder sonstige Fonds handelt. Wir erstatten auch dann die Depotgebühr, wenn die sich im Depot befindlichen Fonds sehr wenig oder gar keine  Bestandspflegeprovision bringen. Es ist auch egal wann das Depot eröffnet wurde. Selbst wenn das Depot erst im November eröffnet wurde, erstatten wir auch hier die Depotgebühr. Hauptsache ist nur, das der Depotbestand zum 31.12. des Jahres mehr als 25.000 Euro bzw. 100.000 Euro (DAB bank) betragen hat. Eine Jahresdurchschnittsberechnung findet nicht statt, da dieser Verfahren für Kunden sehr undurchsichtig ist.

Ab 2009 werden wir den Stichtag für die Bewertung der Depots aus abwicklungstechnischen Gründen auf den 30.11. des Jahres verlegen.

Bei weiteren Fragen zur Depotgebührenerstattung stehen wir Ihnen gerne unter 09521-953550 zur Verfügung.

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Depotgebührenbelastung durch Depotbanken

Donnerstag, 15. Januar 2009 15:00

Alle Jahre wieder – leider ist es wieder soweit. Sämtliche Depotbanken werden in den ersten vier Wochen des Jahres 2009 die Depotgebühr von den Kundendepots bzw. Kundenkonten buchen. Allerdings gibt es zwischen den Banken Unterschiede die wir Ihnen heute näher bringen wollen:

  • comdirect bank
    Bei dieser Bank fallen von Haus aus keine Depotgebühren an.
  • DAB bank
    Die DAB bank belastet das Depotkonto (gleiche Nummer wie Depot) mit der entsprechenden Depotgebühr.
  • Fondsdepot Bank
    Die Fondsdepot Bank verkauft Anteile des Fonds, der den geringsten Ausgabeaufschlag aufweist. Haben alle Fonds im Depot den gleichen Ausgabeaufschlag, so werden Anteile eines willkürlich ausgewählten Fonds (egal welcher) verkauft.
  • Frankfurter Fondsbank
    Bei einem “normalen” Depot (ohne Konto) werden Anteile des Fonds verkauft, der die geringste Risikoklasse aufweist. Haben alle Fonds im Depot die gleiche Risikoklasse, so werden Anteile von dem Fonds verkauft, der die niedrigste Wertpapierkennnummer hat.
    Hat der Kunde ein so genanntes FFB-Fondsdepot: plus (inkl. Konto), wo wird das Konto mit der entsprechenden Depotgebühr belastet.
  • ebase
    Bei der ebase muss auch zwischen einem “normalen” Depot (ohne Konto) und einem Depot inkl. Konto unterschieden werden. Bei einem Depot mit Konto wird einfach von Konto gebucht. Bei einem Depot ohne Konto wird die Depotgebühr immer von der zuletzt eröffneten Depotposition gebucht (Depotposition darf allerdings kein VL-Vertrag sein, muss einen Bestand aufweisen und darf nicht gesperrt sein).

Nun gibt es natürlich auch den Fall, dass ein Kunde nur einen Fonds im Depot führt und das ausgerechnet dieser Fonds gesperrt ist. Beispielsweise sind momentan die offenen Immobilienfonds geschlossen. Was passiert?

  • comdirect bank
    Hier wird so oder so keine Depotgebühr erhoben.
  • DAB bank
    Die DAB bank belastet das Depotkonto des Kunden.
  • Fondsdepot Bank
    Erst mal gar nichts, da kein Anteilsverkauf stattfinden kann. Die Fondsdepot Bank prüft allerdings nach einiger Zeit, ob ein Ausgleich der Depotgebühr möglich ist.
  • Frankfurter Fondsbank
    Sofern kein Konto bei der Frankfurter Fondsbank geführt wird, wird dem Kunden eine Rechnung zugesendet.
  • ebase
    Es passiert erst einmal nichts. Die Depotgebühr kann im Moment nicht gebucht werden. Auch hier könnte es sein, dass die ebase später eine Rechnung stellt oder wartet bis der geschlossene Fonds wieder offen ist.

Bitte beachten Sie, dass bei den o.g. Konditionen bzw. Vorgehensweisen immer das Kundendepot eines fit4fonds-Kunden gemeint ist.

In unserem nächsten Blog-Beitrag werden wir den Ablauf beschreiben, wie Ihnen fit4fonds die Depotgebühr erstattet.

Thema: comdirect bank, DAB bank, Depotbanken, ebase, Frankfurter Fondsbank | Kommentare (0) | Autor:

DAB bank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer

Dienstag, 26. August 2008 12:33

Nun ist es bei der DAB bank auch soweit. Das Münchner Bankhaus bietet als Antwort auf die Abgeltungsteuer ein “Unterdepot” an, welches für die Trennung der alten und neuen Bestände ausreichend ist. Hintergrund: das Bundesministerium für Finanzen hat vor drei Wochen entschieden, dass zur Anwendung der FIFO-Methode (first in first out) die Trennung von Wertpapierbeständen mittels Unterdepot ausreicht.

Zur Eröffnung eines Unterdepots ist keine komplette Konto-/Depoteröffnung notwendig. Es genügt, das ausgefüllte und unterschriebene Formular “Unterdepoteröffnung” an fit4fonds zu senden. Alle Geldbuchungen erfolgen dann über das bereits bestehende Verrechnungskonto. Ein neues Unterkonto wird nicht benötigt.

Das Reporting von Hauptdepot und Unterdepot ist, wie auch schon jetzt, in einem Dokument zusammengefasst. Sie erhalten somit für jede Stammnummer nur jeweils eine Vermögensübersicht und eine Jahressteuerbescheinigung.

Zusammen mit der Vermögensübersicht zum 30.09.2008 wird allen Kunden das entsprechende Formular zugesendet, um für bereits bestehende Depots “Unterdepots” einzurichten.

Zu den Kosten:
Die Unterdepots kosten genauso viel Depotgebühr wie ein bereits bestehendes Hauptdepot.

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