Beitrags-Archiv für die Kategory 'Abgeltungsteuer'

Abgeltungsteuer bei Zertifikatefonds

Freitag, 12. September 2008 11:00

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer kippt der Bestandsschutz für alle Zertifikate! Veräußerungsgewinne werden in Zukunft mit 25 % Abgeltungsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer) besteuert. Die nachfolgenden Fristen sind eventuell wichtig um Zertifikatefonds bzw. Zertifikate noch abgeltungsteuerfrei veräußern zu können.

  • Zertifikate die bis zum 14.03.2007 gekauft wurden können auch nach dem 30.06.2009 abgeltungsteuerfrei verkauft werden.
  • Alle Anlagen die bis zum 29.06.2008 erworben wurden, ein Jahr gehalten werden, können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. (Wird ein Zertifikat ab dem 30.06.2008 gekauft, kann die Abgeltungsteuer nicht mehr vermieden werden!)

Demnach ist es bei Zertifikatefonds so, dass die Abgeltungsteuer zwar nicht vorverlegt wurde, aber die letzte Möglichkeit eines “steuerfreien” Kaufs um 6 bzw. 9 Monate nach vorne verlegt wurde. Wie oben beschrieben hätte ein Zertifikatefonds vor dem 14.03.2007 gekauft werden müssen, um wie ein “normaler” Fonds behandelt zu werden, der vor dem 31.12.2008 gekauft wurde. Wenn ein Zertifikatefonds zwischen dem 15.03.2007 und dem 29.06.2008 gekauft wurde, so kann dieser nur dann steuerfrei veräußert werden, wenn der Verkauf des Fonds bis zum 30.06.2009 erfolgt (der Fonds muss allerdings mindesten 12 Monate gehalten werden). Ein Verkauf ab dem 01.07.2009 wird immer mit der Abgeltungsteuer bestraft.

Zertifikatefonds, die seit mindestens 3 Jahren angeboten werden:

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Erbschaft und Schenkung: Steuerliche Behandlung ab dem 01.01.2009

Donnerstag, 11. September 2008 9:35

Häufig kommt es vor, dass Wertpapiere, Fondsanteile usw. (Kapitalanlagen) vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt werden.  Damit bei der Übertragung von Wertpapieren nicht die Abgeltungsteuer greift, sind einige Punkte zu beachten.

Generell gilt: “Eine Erbschaft oder Schenkung stellt aus steuerlicher Sicht keinen Neuerwerb dar”!

Wurden die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 vom Erblasser oder Schenker erworben und mindestens 12 Monate gehalten (Spekulationsfrist), kann man diese steuerfrei veräußern.

Ab dem 01.01.2009:
Vom Erblasser oder vom Schenker erworbene Anteile bleiben auch dann abgeltungsteuerfrei, wenn das Erbe oder die Schenkung bei der depotführenden Bank davon in Kenntnis gesetzt wird, dass es sich hierbei um ein Erbe oder um eine Schenkung handelt. Diese gibt die Meldung dann an das zuständige Finanzamt weiter . Das Finanzamt prüft die Richtigkeit und ermittelt anschließend die fällige Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Diese ist abhängig von dem Verwandschaftsgrad des Erblassers und des Erben bzw. Beschenkten. Art und Wert des übertragenden Vermögens spielen in der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auch eine Rolle: die Erbschafts -bzw. Schenkungssteuer ist unabhängig von der Abgeltungsteuer.

Bei einer Erbschaft bzw. Schenkung ist es daher immer wichtig, dass die Bank von der Erbschaft oder Schenkung in Kenntnis gesetzt wird!

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Grundzüge der Abgeltungsteuer

Donnerstag, 4. September 2008 13:30

Das Thema Abgeltungsteuer ist sehr umfangreich, daher gliedern wir es in verschiedene Bereiche, um für jeden Anleger den Artikel zu Verfügung zu stellen der für ihn am wichtigsten und interessantesten ist. Heute zeigen wir eine Übersicht zur generellen Behandlung der Abgeltungsteuer und anschliessend noch die Besonderheiten der Abgeltungsteuer.

  1. Generelles:

2. Besonderheiten

  • Das auf Aktien angewendete Halbeinkünfteverfahren (HEV) entfällt komplett.
  • Veräusserungsverluste nach “altem” Steuerrecht können bis zum Jahr 2013 vorgetragen und verrechnet werden.
  • Die Verwendungsreihenfolge “first in, first out”, die sog. Fifo-Methode, bleibt weiterhin bestehen
  • Bisher geltende Bagatellgrenzen (Zinsen <1 % aus geförderten Bausparguthaben, Gutschriften <10 Euro) entfallen und müssen freigestellt werden.
  • Die Befreiungstatbestände der diversen NV-Bescheinigungen gelten unverändert weiter.
  • Erträge aus steuerbegünstigten Kapitallebensversicherungen, die nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, werden unverändert durch Pflichtveranlagung zum persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Der bisherige Stückzinstopf wird um Veräusserungsverluste erweitert, dann “Verlustverrechnungstopf” (Sonderregelung für Aktien!), Vortrag ins Folgejahr bei negativem Topfsaldo.

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Abgeltungsteuer: ausschüttende oder thesaurierende Fonds wählen?

Mittwoch, 3. September 2008 9:00

In den letzten Tagen haben wir vermehrt Anfragen zu Investmentfonds in Verbindung mit der neuen Abgeltungsteuer, welche Ausschüttungsart bei Anlagen in Fonds besser sei.

Die Ausschüttungsart kann bei Fonds folgendermaßen sein:

Grundsätzlich muss immer unterschieden werden, ob es sich um einen inländischen Fonds (ISIN beginnt mit DE) oder um einen ausländischen Fonds handelt (ISIN beginnt nicht mit DE). Die Besonderheit bei ausländischen Fonds: Zinsen und Dividenden müssen bei der Einkommensteuererklärung veranlagt werden, wenn diese thesauriert wurden. Einen Unterschied gibt es auch bei der Verwahrung der Anteile: im Inland oder im Ausland. Da wir nur inländische Depots anbieten, gehen wir nur auf die Verwahrung von Fondsanteilen im Inland ein.

Sofortige Abgeltungsteuer fällt bei inländischen Fonds an auf:

  • ausgeschüttete Zinsen
  • thesaurierte Zinsen
  • ausgeschüttete inländische Dividenden
  • thesaurierte inländische Dividenden
  • ausgeschüttete ausländische Dividenden
  • thesaurierte ausländische Dividenden

Sofortige Abgeltungsteuer fällt bei ausländischen Fonds an auf:

  • ausgeschüttete Zinsen
  • ausgeschüttete inländische Dividenden
  • ausgeschüttete ausländische Dividenden

Veranlagung zum Abgeltungsteuer erfolgt bei ausländischen Fonds auf:

  • thesaurierte Zinsen
  • thesaurierte inländische Dividenden
  • thesaurierte ausländische Dividenden

Die Frage ist nun: Welche Ausschüttungsvariante ist die bessere Wahl?
Beide Varianten haben Vorteile.
Bei der ausschüttenden Variante wird die Ausschüttung immer mit der Abgeltungsteuer belegt. Durch die Ausschüttung erhalten Sie neue Anteile in Ihr Depot eingebucht bzw. erhalten eine Gutschrift auf Ihr Konto (z.B. auf das Depotkonto bei der DAB bank oder der comdirect bank). Der Nachteil bei einer Ausschüttung ist, das Anteilsverkäufe immer mit der FIFO-Methode erfolgen. Bei einem Verkauf wird durch die FIFO-Methode immer nach dem fist-in-first-out-Prinzip gehandelt. Da die Ausschüttungsbuchung die letzte Anteilsbuchung war, werden immer die ältesten Anteile als erstes ausgebucht (steuerfreie Anteile werden evtl. zu erst verkauft).
Bei der thesaurierenden Variante ist es so, dass je nach Domizil des Fonds (inländisch oder ausländisch) die Zinsen und Dividenden unterschiedlich behandelt werden. Bei einem inländischen Fonds werden alle Thesaurierungen mit der Abgeltungsteuer belegt. Bei ausländischen Fonds müssen Sie die Zinsen und Dividenden mit dem Abgeltungsteuersatz veranlagen lassen (erfolgt bei der Einkommensteuererklärung in Verbindung mit einer Bescheinigung der Depotbank).

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Aktuelle Gesetzeslage vor der Abgeltungsteuer

Dienstag, 2. September 2008 11:00

Heute greife ich die aktuelle Gesetzeslage zur Besteuerung von Fonds auf. Gerade heute ist es wichtig für Sie zu erfahren, was sich am 31.12.2008 von Heute auf Morgen im Bereich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne verändern wird.

So ist es bis zum 31.12.2008:

  • Kapitalertragsteuer ist eine unterjährige Steuervorauszahlung
  • Endgültige Steuererhöhung wird im Rahmen der Veranlagung zum Jahresende ermittelt
  • Kursgewinne sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei
  • innländische Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert
  • Sparer-Freibetrag bzw. Freistellungsauftrag (inkl. Werbungskostenpauschale) i.H.v. 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam Veranlagte
  • Individuelle Werbungskosten werden berücksichtigt (z.B. Vermögensverwaltung, Depotführung etc.)

AB dem 01.01.2009 kommt die Abgeltungsteuer. Das sieht dann in der Kurzfassung so aus:

Dies ist nur eine Gegenüberstellung der steuerlichen Handhabung. Wie Fonds im einzelnen behandelt werden, beschreiben wir in den einzelnen Beiträgen. Klicken Sie einfach im rechten Menü auf dass für Sie interessante Thema (z.B.: Dachfonds, Mischfonds usw.). Da wir im Bereich Abgeltungsteuer noch wesentlich mehr für Sie recherchieren, kommen noch weitere Beiträge dazu.

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Abgeltungsteuer bei Mischfonds

Montag, 1. September 2008 10:30

Erträge aus Mischfonds entstehen entweder durch Ausschüttungen, aus  Zinsen, aus Dividenden oder durch Kursgewinne. Bisher ist es noch so, dass alle Einnahmen und Erträge aus Zinsen sowie Dividenden ausländischer Aktien bis zum 31.12.2008 voll zu versteuern sind. Einnahmen und Erträge aus Dividenden deutscher Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Das bedeutet, dass Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind. Kursgewinne müssen Anleger mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn der Mischfonds nicht mindestens ein Jahr gehalten wird (Spekulationsfrist). Kursgewinne sind bei Mischfonds dann steuerfrei, wenn der Fonds mindestens ein Jahr gehalten wurde.

Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne von der Abgeltungsteuer voll erfasst. Es werden ab diesem Zeitpunkt pauschal 25 % Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt (auf alle Erträge die sich innerhalb des Mischfonds ergeben).

Vorteile:

  • Durch das einheitliche berechnen der Abgeltungsteuer wird ein Mischfonds übersichtlicher
  • Ein Mischfonds ist in der Regel sicherer als zum Beispiel eine Aktienfonds. Fondsmanager des Mischfonds können beliebig umschichten, je nach Launen des Marktes und mindern so das Risiko
  • Ein Mischfonds ist eine gute Variante, wenn Anleger sich nicht selbst um die Anlage kümmern wollen

Im Vergleich zur alten Regelung die noch bis zum 31.12.2008 gilt, kann die Abgeltungsteuer für Mischfonds ein Vorteil sein. Wie schon erwähnt ist es ja Momentan sehr unübersichtlich auf was wie viel Steuern bezahlt werden muss. Ab 2009 ist es einheitlicher und übersichlicher.

Kursgewinne sind bei einem Verkauf eines Mischfonds steuerfrei, wenn Anteile vor 2009 gekauft wurden und der Fonds mindestens 1 Jahr gehalten wird.

Ein interesanter Fonds im Bereich Mischfonds primär Aktien/Welt ist beispielsweise der HWB Victoria Strategies Portfolio V (ISIN: LU0141062942, WKN: 764931).

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Abgeltungsteuer bei Rentenfonds

Mittwoch, 27. August 2008 23:12

Als erstes wollte ich Ihnen kurz beschreiben, was ein Rentenfonds eigentlich ist: ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der in festverzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert. Rentenfonds erwirtschaften ihren Ertrag durch die im Fonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere (durch Zinszahlungen) und eventuell entstehende Kursgewinne bei Wertpapieren in fremder Währung.

Bisher war es bei Rentenfonds so, dass einfach mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wurde. Der Grenzsteuersatz liegt momentan zwischen 15 % und 45 %. Ab dem 01.01.2009 werden allerdings sämtliche Zinsen und Kursgewinne mit zirka 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer) versteuert. Das kann für einige Anleger in Zukunft ein Vorteil sein, wenn der persönliche Grenzsteuersatz höher als 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) ist.

Wenn Sie noch bis zum 31.12.2008 Ihr Geld investieren und mindestens 12 Monate halten, können Sie Ihr Geld mit dieser Möglichkeit konservieren. Allerdings sollten Sie sehr darauf achten, dass Sie einen Fonds auszuwählen der schon einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und nicht erst neu aufgelegt wurde. Es kam in der Vergangenheit schon oft vor das Investmentfonds aufgelöst wurden, da das Fondsvolumen zu gering war und die Kosten im Verhältnis zum Fondsvolumen zu hoch war.

Bei der Auswahl geeigneter Fonds sollte das Fondsvolumen auf jeden Fall beachtet werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rentenfonds aufgelöst wird, der ein Fondsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro aufweist. Der Grund für den Hinweis: Wenn der Fonds aufgelöst werden sollte, ist das eine “Anteilsrückgabe” aus Sicht des Fiskus. Hier wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn der Fonds mindestens 12 Monate gehalten wurde. Wenn der Verkaufseröls neu investiert wird, wird die Steuer beim Verkauf der Anteile direkt von der Bank einbehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Verkauf der Anteile abgeltungsteuerpflichtig!

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DAB bank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer

Dienstag, 26. August 2008 12:33

Nun ist es bei der DAB bank auch soweit. Das Münchner Bankhaus bietet als Antwort auf die Abgeltungsteuer ein “Unterdepot” an, welches für die Trennung der alten und neuen Bestände ausreichend ist. Hintergrund: das Bundesministerium für Finanzen hat vor drei Wochen entschieden, dass zur Anwendung der FIFO-Methode (first in first out) die Trennung von Wertpapierbeständen mittels Unterdepot ausreicht.

Zur Eröffnung eines Unterdepots ist keine komplette Konto-/Depoteröffnung notwendig. Es genügt, das ausgefüllte und unterschriebene Formular “Unterdepoteröffnung” an fit4fonds zu senden. Alle Geldbuchungen erfolgen dann über das bereits bestehende Verrechnungskonto. Ein neues Unterkonto wird nicht benötigt.

Das Reporting von Hauptdepot und Unterdepot ist, wie auch schon jetzt, in einem Dokument zusammengefasst. Sie erhalten somit für jede Stammnummer nur jeweils eine Vermögensübersicht und eine Jahressteuerbescheinigung.

Zusammen mit der Vermögensübersicht zum 30.09.2008 wird allen Kunden das entsprechende Formular zugesendet, um für bereits bestehende Depots “Unterdepots” einzurichten.

Zu den Kosten:
Die Unterdepots kosten genauso viel Depotgebühr wie ein bereits bestehendes Hauptdepot.

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Abgeltungsteuer bei Aktienfonds

Freitag, 22. August 2008 12:03

Grundsätzlich: alle Kursgewinne sind bei Aktienfonds ab dem 01.01.2009 abgeltungsteuerpflichtig (gilt nicht für Fondskäufe, die bis zum 31.12.2008 getätigt wurden). Natürlich unterliegen auch alle Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Thesaurierungen der Abgeltungsteuer. In diesem Beitrag möchte ich allerdings nur auf die Situation mit den Kursgewinnen und der Abgeltungsteuer eingehen.

Anleger mit einem hohen Steuersatz sind bei Aktienfonds die eigentlichen Benachteiligten, da sämtliche Kursgewinne versteuert werden müssen und nicht mehr wie zuvor komplett steuerfrei sind, wenn die Haltedauer von mindestens einem Jahr eingehalten wurde. Die Haltedauer des Fonds ist dann egal, weil die so genannte Spekulationsfrist gestrichen wird und nur noch bis zum 31.12.2008 Gültigkeit hat. Immerhin werden dann bis zu 28 % an Steuern abgeführt.
Wie sich die 28 % zusammensetzten? Ganz einfach: Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer (25 % + 5,5 % + 8 %).

Die wichtigen Tipps:

  • Kaufen Sie wenn möglich noch in 2008 Aktienfonds, wenn Sie so oder so in Aktienfonds investieren wollen.
  • Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 28 % liegt, können Sie ab 2009 die Differenz über die Steuererklärung zurück holen. Das ist dann die so genannte Besserstellung.
  • Spekulationsfristen müssen Sie bei Neuinvestionen nicht mehr beachten, da diese ab 2009 wegfallen.
  • Kapitalerträge erhöhen nicht Ihren Einkommensteuersatz, da diese schon mit der Abgeltungsteuer abgegolten sind.

Leider schlägt der Fiskus bei Aktienfonds extrem hart zu, so dass die Anlageform Aktienfonds nicht mehr so attraktiv ist wie zuvor. Ob sich da der Staat damit einen Gefallen tut? In 2008 ist es auf jeden Fall möglich, sich für eine abgeltungsteuerfreie Anlage zu entscheiden: Aktienfonds.

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Kirchensteuer ab 2009

Donnerstag, 21. August 2008 18:00

Der 01.01.2009 ist für alle Anleger in Deutschland ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Tag wird die so genannte Abgeltungsteuer eingeführt. Taggleich wird der Freistellungsauftrag vom Sparer-Pauschbetrag abglöst und die Kirchensteuer kann auf Antrag direkt von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt werden. In diesem Beitrag möchte ich etwas zur Kirchensteuer schreiben.

Ab 01.01.2009 haben Sie die Wahl.
Möglichkeit 1: Sie lassen die Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer von der Depotbank direkt an das Finanzamt abführen. Bei dieser Variante müssen Sie der Depotbank Ihre Religionszugehörigkeit mitteilen. Vorraussetzung für die direkte Abführung der Kirchensteuer ist natürlich eine Kirchenzugehörigkeit bzw. das Sie kirchensteuerpflichtig sind und das Sie der Depotbank einen schriftlichen Antrag einreichen.
Möglichkeit 2: Sie lassen von der Depotbank keine Kirchensteuer abführen und werden vom Finanzamt veranlagt.
Diese Wahlmöglichkeit haben Sie allerdings nur für das Jahr 2009 und 2010. Ab 2011 wird die Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer automatisch von der Depotbank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die so abgeführte Kirchensteuer wird dann an die betreffende Religionsgemeinschaft weitergeleitet.

Wie funktioniert es ab 2011 (geplant)?
Zukünftig ist ein “Zentralregister” geplant, auf das sämtliche Banken zugreifen können. Dieses Zentralregister wird vom Bundeszentralamt für Steuern angelegt und erleichtert die Zuordnung zur entsprechenden Kirchengemeinschaft. Die Kirchensteuer kann man dann eigentlich als Quellensteuer bezeichnen, da diese Steuer ja automatisch und direkt von der Quelle abgeführt wird.

Fragen die sich im Moment aufwerfen:

  1. Wie schaut es bei diesem Zentralregister mit dem Datenschutz aus? Schließlich kann jede Bank auf die Datenbank zugreifen. Demnach muss man sich fragen, wie die Zugriffsberechtigungen ausgestaltet sind.
  2. Wie erfolgt der Kirchensteuerabzug bei einem Depot mit 2 Depotinhabern, wenn unterschiedliche Religionszugehörigkeiten vorhanden sind?

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