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Frankfurter Fondsbank – so funktioniert das neue FFB-Kombidepot

Donnerstag, 16. Oktober 2008 11:00

Wie bereits im Artikel “Frankfurter Fondsbank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer an” erwähnt, bietet die Frankfurter Fondsbank ein Kombidepot an. Diese hat den Zweck, “alte” von den “neuen” Beständen zu trennen. Durch das ergänzende Kombidepots werden abgeltungsteuerplichtige von abgeltungsteuerfreien Fondsanteilen getrennt (Bestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden werden quasi eingefroren).
Natürlich muss das Kombidepot nicht zwingend eröffnet werden, es ist nur ein Angebot der

Heute werden wir tiefgründiger auf das Thema Kombidepot eingehen und genau erklären wie es funktioniert und was dabei zu beachten ist.

Alle fit4fonds-Kunden, die ein Depot bei der Frankfurter Fondsbank haben, wurden bereits von der Frankfurter Fondsbank angeschrieben. Die Resonanz ist nach den ersten Tagen sehr positiv. Der Antrag für das Kombidepot ist vorausgefüllt und muss eigentlich nur noch unterzeichnet werden. Zur Eröffnung des Kombidepots ist es ausreichend, wenn Sie das Dokument direkt an die Frankfurter Fondsbank per Fax senden (eine Unterschrift durch uns bzw. unser Firmenstempel ist nicht notwendig, auch wenn dafür ein Feld vorgesehen ist).

Erklärung zum Antrag:
Auf der zweiten Seite des Antrages können verschieden Optionen gewählt werden:

Depottyp:
Diese Option ist nur für den Kunden wichtig, der ein FFB-Fondsdepot führt (kein FFB-Fondsdepot :plus). Wenn hier ein Kreuz gesetzt wird, so wird das FFB-Kombidepot als FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet. Sollte das Kombidepot als normales Fondsdepot geführt werden, so lassen Sie bitte dieses Feld einfach frei.
Hier finden Sie die Erklärung zu den unterschiedlichen Depottypen bei der Frankfurter Fondsbank.

Vollmachten:
Wenn bereits erteile Vollmachten auch für das neue Depot gelten sollen, dann einfach ankreuzen (Verfügungsvollmachten, Vollmacht für den Todesfall usw…). Sind für das bestehende Depot (Passivdepot) keine Vollmacht erteilt, so sollte nichts angekreuzt werden.

Service-/Vermögensverwaltungsgebühren:
Hier nichts ankreuzen, da wir keine Service- oder Vermögensverwaltergebühren erheben.

Wiederanlagen von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern:
Am sinnvollsten ist scheinbar die Wiederanlage von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern ins “Aktivdpeot”, da sich sonst bei einer Einbuchung von neuen Anteilen in das Passivdepot alte und neue Fondsanteile vermischen. Hintergrund: Im Passivdepot sollten nur Anteile gehalten werden, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden und somit nach einer Haltedauer von midenstens einem Jahr steuerfrei verkauft werden könnten (Spekulationsfrist).

Sparpläne
Entscheiden Sie hier, ob Sie die bestehenden Sparpläne ab dem 01.01.2009 im Aktivdepot weiterlaufen lassen (es laufen keine Sparleistungen mehr ins Passivdepot) oder ob Sie die Sparpläne zum 31.12.2008 beenden wollen.

Wenn Sie noch keinen Antrag von der Frankfurter Fondsbank
erhalten haben, so können Sie den Antrag für ein FFB-Kombidepot hier öffnen.

Fragen zum FFB-Kombidepot beantworten Ihnen gerne
die Mitarbeiter der Frankfurter Fondsbank unter 069-77060200.

Thema: Abgeltungsteuer, Depotbanken, Frankfurter Fondsbank | Kommentare (0) | Autor:

Fondsdepot Bank – Führender Anbieter im Bereich Investmentkontoführung

Donnerstag, 9. Oktober 2008 22:00

Die Fondsdepot Bank ist eine Bank, die Serviceleistungen in der Investmentkontoführung anbietet. Sie wurde 1993 gegründet und verwaltet einen Depotvolumen von rund 20 Mrd. Euro mit insgesamt 1.400.000 Depots. Durch das Anlagevolumen ist die Fondsdepot Bank einer der führenden Unternehmen im Bereich Investmentkontoführung. Insgesamt bietet die Fondsdepot Bank derzeit 5.314 Fonds zur Auswahl. Davon sind 255 Fonds VL-fähig und 4.525 Fonds als Sparplan handelbar (Stand 30.09.2008). Die Fondsdepot Bank bietet Einmalanlagen ab 250 Euro, Sparanlagen ab 25 Euro monatlich und VL-Anlagen ab 34 Euro pro Monat an. Übrigens: Die Fondsdepot Bank ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Wer macht was in der Bank?
Geschäftsführer: Gerhard Lugert
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß
Sprecher: Dr. Claus Stickler

Das “normale” Depot bei der Fondsdepot Bank:
Sie können bei der Fondsdepot Bank ein Depot als Einzeldepot, als Gemeinschaftsdepot oder als Minderjährigendepot eröffnen. Sämtliche Fonds können in der Regel mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gekauft werden. Soviel kostet das Depot: pauschal 21 Euro bei maximal 3 Fonds im Depot oder pauschal 42 Euro bei mehr als 4 Fonds im Depot. fit4fonds erstattet Ihnen die Depotgebühr, wenn Sie Ihr Depot am 31.12. einen Bestand aufweist, der höher als 25.000 Euro ist.

Das VL-Depot bei der Fondsdepot Bank:
Ihnen stehen mehr als 250 Fonds als VL-Fonds zur Verfügung. Die Depotgebühr beträgt pauschal 70 Euro und wird nach der Sperrfrist (oder bei vorzeitiger Kündigung sofort) verrechnet. Sämtliche VL-Fonds werden mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag angeboten. fit4fonds stellt nach erfolgreicher Depoteröffnung pauschal 25 Euro als Vermittlungsgebühr in Rechnung.

Der Pluspunkt bei der Fondsdepot Bank:
Es werden keine Transaktionsgebühren für den An- oder Verkauf von Investmentfondsanteilen erhoben.

Thema: Allgemein, Depotbanken, Fondsdepot Bank | Kommentare (0) | Autor:

ebase-Lösung zur Abgeltungsteuer: Ein Depot – keine Mehrkosten

Donnerstag, 9. Oktober 2008 11:00

Heute haben wir für Sie gelesen:

Die Fondsplattform ebase bietet ihren Kunden ab sofort die Möglichkeit, alle vor dem 1. Januar 2009 sowie alle nach diesem Stichdatum erworbenen Fondsanteile klar gekennzeichnet in einem Depot zu führen. Dieses Depot entspricht somit im vollen Umfang den gesetzlichen Vorgaben, die bezüglich der Abgeltungsteuer verpflichtend sind.

Für den Kunden hat das drei direkte Vorteile: Es entstehen keine Mehrkosten durch die Eröffnung eines zweiten Depots, es gibt keine zusätzlichen bürokratischen Aufwände bei der Depotneueröffnung und alle Depotpositionen sind transparent und übersichtlich in einem Dokument direkt ersichtlich.

„Ich freue mich, eine solch innovative Lösung für unsere Kunden bieten zu können. Dies zeigt, dass die ebase die Kundeninteressen in den Mittelpunkt stellt und ihre führende Rolle als Fondsplattform kontinuierlich weiter ausbaut“, sagt Rudolf Geyer, Sprecher der ebase-Geschäftsführung. Geyer erläutert weiter: „Die ‚Ein-Depotlösung‘ ist die kundenfreundlichste. Unsere Kunden müssen lediglich einen Kurzauftrag an uns senden. Dieser Auftrag ist auf unserer Homepage hinterlegt oder bei jedem unserer Kooperationspartner erhältlich. (ir)

Quelle: FONDS professionell

Hier finden Sie den Antrag der ebase zum trennen des alten und neuen Bestandes.

Thema: Abgeltungsteuer, Allgemein, Depotbanken, ebase | Kommentare (0) | Autor:

Frankfurter Fondsbank – benutzerfreundlich und sehr speziell

Mittwoch, 1. Oktober 2008 11:00

Im Jahr 2002 wurde die Frankfurter Fondsbank (FFB) gegründet. Ziel der Bank war und ist immernoch, sich auf die Verwahrung von Investmentkonten zu spezialisieren. Durch die Konzentration auf bestimmte Aufgabenbereiche, kann eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit eingebracht werden. Der Sitz der Frankfurter Fondsbank ist in Frankfurt am Main. Geführt wird die Bank von Peter Nonner, Gerhard Oehne und Karl Stäcker.

Die FFB ist eine Tochtergesellschaft der in Frankfurt ansässigen BHF-Bank. Momentan hat die FFB ein Gesamtvolumen von ca. 15 Mrd. Euro bei einer Anzahl von ca. 900.000 Depots.  Die FFB ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken.

Einmalanlagen sind bei der FFB ab 500 Euro, Sparanlagen ab 25 Euro und VL-Anlagen ab 34 Euro möglich.

Das “normale” Depot der Frankfurter Fondsbank:
Bei der Frankfurter Fondsbank können Sie ein Sammeldepot mit Investmentfonds von verschiedenen Fondsgesellschaften führen. Die Depotgebühren betragen: 0,25 % des Depotwertes pro Jahr, min. 12 Euro jedoch max. 40 Euro pro Jahr.

Das FFB-Fondsdepot :plus der Frankfurter Fondsbank:
Zur vereinfachten Abwicklung aller Transaktionen bietet die FFB das FFB-Fondsdepot :plus an. Sie haben alles auf einen Blick. Kauf, Verkauf, Tausch und vorrübergehendes “parken” der Gelder zu einem attraktiven Zins von momentan 3,00 % pro Jahr ab dem ersten Cent und ohne Obergrenze. Das Konto kostet beim FFB-Fondsdepot :plus 12 Euro pro Jahr (diese entfällt wenn ein Durchschnittssaldo von 1.000 Euro pro Jahr nicht unterschritten wird!) und kann nur online geführt werden. Absoluter Vorteil eines FFB-Fondsdepot :plus Kontos ist: alle Transaktionen werden schneller abgewickelt.

Das Kombidepot der Frankfurter Fondsbank:
Da ab dem 01.01.2009 die Abgeltungsteuer in Kraft tritt, sollte man sich überlegen ob man den Bestand klar trennt und so nicht die FIFO-Methode greifen kann. Das Kombidepot der FFB ist einzig und allein ein Lösung um die “alten” Anteile von den “neuen” Anteilen klar zu trennen.

Unser Fazit zur Frankfurter Fondsbank:
Das Onlinetool ist unseres Erachtens nach sehr benutzerfreundlich. Alle Fondsorders können bequem per Fax, Post oder Online übermittelt werden. Die Frankfurter Fondsbank bietet auch eine Musterdepot-Zugang an, damit Sie als Anleger sich ersteinmal ein Bild über die Bank, ihren Service und die Handhabung des Onlinetools verschaffen können.

Zugang zum FFB-Musterdepot:
Internetseite: www.frankfurter-fondsbank.de
Depotnummer: 22222301
PIN: 91901

Übrigens:
Bei einem Depotvolumen von mehr als 25.000 Euro übernimmt fit4fonds die Depotgebühr
(Stichtag ist der 31.12. des Jahres).

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Abgeltungsteuer bei Zertifikatefonds

Freitag, 12. September 2008 11:00

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer kippt der Bestandsschutz für alle Zertifikate! Veräußerungsgewinne werden in Zukunft mit 25 % Abgeltungsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer) besteuert. Die nachfolgenden Fristen sind eventuell wichtig um Zertifikatefonds bzw. Zertifikate noch abgeltungsteuerfrei veräußern zu können.

  • Zertifikate die bis zum 14.03.2007 gekauft wurden können auch nach dem 30.06.2009 abgeltungsteuerfrei verkauft werden.
  • Alle Anlagen die bis zum 29.06.2008 erworben wurden, ein Jahr gehalten werden, können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. (Wird ein Zertifikat ab dem 30.06.2008 gekauft, kann die Abgeltungsteuer nicht mehr vermieden werden!)

Demnach ist es bei Zertifikatefonds so, dass die Abgeltungsteuer zwar nicht vorverlegt wurde, aber die letzte Möglichkeit eines “steuerfreien” Kaufs um 6 bzw. 9 Monate nach vorne verlegt wurde. Wie oben beschrieben hätte ein Zertifikatefonds vor dem 14.03.2007 gekauft werden müssen, um wie ein “normaler” Fonds behandelt zu werden, der vor dem 31.12.2008 gekauft wurde. Wenn ein Zertifikatefonds zwischen dem 15.03.2007 und dem 29.06.2008 gekauft wurde, so kann dieser nur dann steuerfrei veräußert werden, wenn der Verkauf des Fonds bis zum 30.06.2009 erfolgt (der Fonds muss allerdings mindesten 12 Monate gehalten werden). Ein Verkauf ab dem 01.07.2009 wird immer mit der Abgeltungsteuer bestraft.

Zertifikatefonds, die seit mindestens 3 Jahren angeboten werden:

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Erbschaft und Schenkung: Steuerliche Behandlung ab dem 01.01.2009

Donnerstag, 11. September 2008 9:35

Häufig kommt es vor, dass Wertpapiere, Fondsanteile usw. (Kapitalanlagen) vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt werden.  Damit bei der Übertragung von Wertpapieren nicht die Abgeltungsteuer greift, sind einige Punkte zu beachten.

Generell gilt: “Eine Erbschaft oder Schenkung stellt aus steuerlicher Sicht keinen Neuerwerb dar”!

Wurden die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 vom Erblasser oder Schenker erworben und mindestens 12 Monate gehalten (Spekulationsfrist), kann man diese steuerfrei veräußern.

Ab dem 01.01.2009:
Vom Erblasser oder vom Schenker erworbene Anteile bleiben auch dann abgeltungsteuerfrei, wenn das Erbe oder die Schenkung bei der depotführenden Bank davon in Kenntnis gesetzt wird, dass es sich hierbei um ein Erbe oder um eine Schenkung handelt. Diese gibt die Meldung dann an das zuständige Finanzamt weiter . Das Finanzamt prüft die Richtigkeit und ermittelt anschließend die fällige Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Diese ist abhängig von dem Verwandschaftsgrad des Erblassers und des Erben bzw. Beschenkten. Art und Wert des übertragenden Vermögens spielen in der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auch eine Rolle: die Erbschafts -bzw. Schenkungssteuer ist unabhängig von der Abgeltungsteuer.

Bei einer Erbschaft bzw. Schenkung ist es daher immer wichtig, dass die Bank von der Erbschaft oder Schenkung in Kenntnis gesetzt wird!

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Grundzüge der Abgeltungsteuer

Donnerstag, 4. September 2008 13:30

Das Thema Abgeltungsteuer ist sehr umfangreich, daher gliedern wir es in verschiedene Bereiche, um für jeden Anleger den Artikel zu Verfügung zu stellen der für ihn am wichtigsten und interessantesten ist. Heute zeigen wir eine Übersicht zur generellen Behandlung der Abgeltungsteuer und anschliessend noch die Besonderheiten der Abgeltungsteuer.

  1. Generelles:

2. Besonderheiten

  • Das auf Aktien angewendete Halbeinkünfteverfahren (HEV) entfällt komplett.
  • Veräusserungsverluste nach “altem” Steuerrecht können bis zum Jahr 2013 vorgetragen und verrechnet werden.
  • Die Verwendungsreihenfolge “first in, first out”, die sog. Fifo-Methode, bleibt weiterhin bestehen
  • Bisher geltende Bagatellgrenzen (Zinsen <1 % aus geförderten Bausparguthaben, Gutschriften <10 Euro) entfallen und müssen freigestellt werden.
  • Die Befreiungstatbestände der diversen NV-Bescheinigungen gelten unverändert weiter.
  • Erträge aus steuerbegünstigten Kapitallebensversicherungen, die nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, werden unverändert durch Pflichtveranlagung zum persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Der bisherige Stückzinstopf wird um Veräusserungsverluste erweitert, dann “Verlustverrechnungstopf” (Sonderregelung für Aktien!), Vortrag ins Folgejahr bei negativem Topfsaldo.

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Aktuelle Gesetzeslage vor der Abgeltungsteuer

Dienstag, 2. September 2008 11:00

Heute greife ich die aktuelle Gesetzeslage zur Besteuerung von Fonds auf. Gerade heute ist es wichtig für Sie zu erfahren, was sich am 31.12.2008 von Heute auf Morgen im Bereich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne verändern wird.

So ist es bis zum 31.12.2008:

  • Kapitalertragsteuer ist eine unterjährige Steuervorauszahlung
  • Endgültige Steuererhöhung wird im Rahmen der Veranlagung zum Jahresende ermittelt
  • Kursgewinne sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei
  • innländische Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert
  • Sparer-Freibetrag bzw. Freistellungsauftrag (inkl. Werbungskostenpauschale) i.H.v. 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam Veranlagte
  • Individuelle Werbungskosten werden berücksichtigt (z.B. Vermögensverwaltung, Depotführung etc.)

AB dem 01.01.2009 kommt die Abgeltungsteuer. Das sieht dann in der Kurzfassung so aus:

Dies ist nur eine Gegenüberstellung der steuerlichen Handhabung. Wie Fonds im einzelnen behandelt werden, beschreiben wir in den einzelnen Beiträgen. Klicken Sie einfach im rechten Menü auf dass für Sie interessante Thema (z.B.: Dachfonds, Mischfonds usw.). Da wir im Bereich Abgeltungsteuer noch wesentlich mehr für Sie recherchieren, kommen noch weitere Beiträge dazu.

Thema: Abgeltungsteuer | Kommentare (0) | Autor:

Abgeltungsteuer bei Mischfonds

Montag, 1. September 2008 10:30

Erträge aus Mischfonds entstehen entweder durch Ausschüttungen, aus  Zinsen, aus Dividenden oder durch Kursgewinne. Bisher ist es noch so, dass alle Einnahmen und Erträge aus Zinsen sowie Dividenden ausländischer Aktien bis zum 31.12.2008 voll zu versteuern sind. Einnahmen und Erträge aus Dividenden deutscher Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Das bedeutet, dass Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind. Kursgewinne müssen Anleger mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn der Mischfonds nicht mindestens ein Jahr gehalten wird (Spekulationsfrist). Kursgewinne sind bei Mischfonds dann steuerfrei, wenn der Fonds mindestens ein Jahr gehalten wurde.

Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne von der Abgeltungsteuer voll erfasst. Es werden ab diesem Zeitpunkt pauschal 25 % Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt (auf alle Erträge die sich innerhalb des Mischfonds ergeben).

Vorteile:

  • Durch das einheitliche berechnen der Abgeltungsteuer wird ein Mischfonds übersichtlicher
  • Ein Mischfonds ist in der Regel sicherer als zum Beispiel eine Aktienfonds. Fondsmanager des Mischfonds können beliebig umschichten, je nach Launen des Marktes und mindern so das Risiko
  • Ein Mischfonds ist eine gute Variante, wenn Anleger sich nicht selbst um die Anlage kümmern wollen

Im Vergleich zur alten Regelung die noch bis zum 31.12.2008 gilt, kann die Abgeltungsteuer für Mischfonds ein Vorteil sein. Wie schon erwähnt ist es ja Momentan sehr unübersichtlich auf was wie viel Steuern bezahlt werden muss. Ab 2009 ist es einheitlicher und übersichlicher.

Kursgewinne sind bei einem Verkauf eines Mischfonds steuerfrei, wenn Anteile vor 2009 gekauft wurden und der Fonds mindestens 1 Jahr gehalten wird.

Ein interesanter Fonds im Bereich Mischfonds primär Aktien/Welt ist beispielsweise der HWB Victoria Strategies Portfolio V (ISIN: LU0141062942, WKN: 764931).

Thema: Abgeltungsteuer, Mischfonds | Kommentare (0) | Autor:

Abgeltungsteuer bei Rentenfonds

Mittwoch, 27. August 2008 23:12

Als erstes wollte ich Ihnen kurz beschreiben, was ein Rentenfonds eigentlich ist: ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der in festverzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert. Rentenfonds erwirtschaften ihren Ertrag durch die im Fonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere (durch Zinszahlungen) und eventuell entstehende Kursgewinne bei Wertpapieren in fremder Währung.

Bisher war es bei Rentenfonds so, dass einfach mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wurde. Der Grenzsteuersatz liegt momentan zwischen 15 % und 45 %. Ab dem 01.01.2009 werden allerdings sämtliche Zinsen und Kursgewinne mit zirka 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer) versteuert. Das kann für einige Anleger in Zukunft ein Vorteil sein, wenn der persönliche Grenzsteuersatz höher als 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) ist.

Wenn Sie noch bis zum 31.12.2008 Ihr Geld investieren und mindestens 12 Monate halten, können Sie Ihr Geld mit dieser Möglichkeit konservieren. Allerdings sollten Sie sehr darauf achten, dass Sie einen Fonds auszuwählen der schon einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und nicht erst neu aufgelegt wurde. Es kam in der Vergangenheit schon oft vor das Investmentfonds aufgelöst wurden, da das Fondsvolumen zu gering war und die Kosten im Verhältnis zum Fondsvolumen zu hoch war.

Bei der Auswahl geeigneter Fonds sollte das Fondsvolumen auf jeden Fall beachtet werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rentenfonds aufgelöst wird, der ein Fondsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro aufweist. Der Grund für den Hinweis: Wenn der Fonds aufgelöst werden sollte, ist das eine “Anteilsrückgabe” aus Sicht des Fiskus. Hier wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn der Fonds mindestens 12 Monate gehalten wurde. Wenn der Verkaufseröls neu investiert wird, wird die Steuer beim Verkauf der Anteile direkt von der Bank einbehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Verkauf der Anteile abgeltungsteuerpflichtig!

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