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AXA Immoselect: Rücknahme von Anteilsscheinen erneut ausgesetzt

Freitag, 20. November 2009 10:35

Gerade erst hatte DEGI bekanntgegeben, dass die offenen Immobilienfonds erneut geschlossen werden jetzt zieht auch AXA Investment Managers nach. Nach den jüngsten Entwicklungen im unmittelbaren Marktumfeld habe man am 18. November 2009 die Rücknahme von Anteilsscheinen für den Immobilienfonds AXA Immoselect (WKN 984645) mit Wirkung zum Orderannahmeschluss des 17. November 2009 erneut ausgesetzt.

Schließung auf 3 Monate befristet
Die Aussetzung werde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des AXA Immoselect zunächst auf drei Monate befristet. Die erneute Schließung des Fonds bezieht sich lediglich auf die Rücknahme von Anteilsscheinen. Das Portfolio wird auch weiterhin aktiv gemanagt und die tägliche Anteilspreisermittlung fortgesetzt.

In der Zeit zwischen Wiederaufnahme der Bedienung der Rücknahmen am 28. August 2009 und der erneuten Aussetzung verzeichnete der AXA Immoselect Nettomittelrückflüsse in Höhe von 934,9 Millionen Euro. Die veränderten Marktbedingungen haben bei Anlegern die Befürchtungen um Liquiditätsengpässe verstärkt und führten zu zusätzlichen Rückgabewünschen, die den Druck auf das Risikomanagement des Fonds erhöht haben.

„Wir erwarten in absehbarer Zeit keine Beruhigung und sehen uns deshalb zu diesem Schritt gezwungen“, begründet Achim Gräfen, Geschäftsführer von AXA Investment Managers Deutschland GmbH und Fondsmanager des AXA Immoselect, die getroffene Aussetzungsentscheidung. „Wir werden die Zeit der Suspendierung nutzen, über geeignete Maßnahmen die Liquiditätssituation des Fonds zu stabilisieren. Darüber hinaus werden wir innerhalb der Branche weitere Maßnahmen besprechen, die darauf zielen, die Produktklasse Offene Immobilienfonds besser vor kurzfristigen Markteinflüssen und Spekulationen zu schützen. Wir sind nach wie vor von der Anlageklasse als Portfoliobaustein überzeugt“, so Gräfen weiter.

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CS Euroreal Rücknahmeaussetzung endet am 30.06.2009

Donnerstag, 25. Juni 2009 10:40

Deutliche Stärkung der Liquiditätsposition
Das Fondsmanagement hat die sich in den letzten Monaten sukzessive bessernde Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten genutzt, um die Liquiditätsposition des Fonds deutlich zu stärken. Insgesamt stieg die Brutto-Liquidität in einem schwierigen
Marktumfeld auf derzeit rd. 1,7 Mrd. EUR (24% des Fondsvermögens). Die für Anteilscheinrücknahmen zur Verfügung stehende Liquidität konnte seit der Rücknahmeaussetzung per 30.10.2008 bis dato um knapp 900 Mio. EUR auf rd.
1,1 Mrd. EUR (16% des Fondsvermögens) erhöht werden:

  • Stetige Mittelzuflüsse von über 420 Mio. EUR seit der Rücknahmeaussetzungbelegen hohes Vertrauen der Anleger undVertriebspartner
  • Erfolgreicher Verkauf solider Wertpapieranlagen, die im Zuge derFinanzkrise zwischenzeitlich nur eingeschränkt handelbar waren
  • Gewinnbringende Veräußerung eines Objekts in Belgien; weitere Immobilienverkäufe zu angemessenen Bedingungen werden geprüft

Entwicklung der für Anteilscheinrückgaben verfügbaren Liquidität und des Mittelaufkommens
Um die potenziellen Rückgabewünsche bei der Fondsöffnung zu ermitteln, haben wir unter unseren Vertriebspartnern und Anlegern eine Umfrage durchgeführt. Im Ergebnis liegen die erwarteten Rückgabewünsche deutlich unter der für Rücknahmen zur Verfügung stehenden Liquidität.

Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung hat das Fondsmanagement entschieden, die Rücknahmeaussetzung am 30. Juni 2009 ab 17 Uhr (Ordereingang bei der Depotbank
des Fonds) und damit deutlich vor Ablauf der gemäß dem Investmentgesetz Ende Oktober ablaufenden Neun-Monats-Frist zu beenden.

Das Konstrukt Offener Immobilienfonds hat sich seit der Auflage des ersten Fonds vor 50 Jahren gerade in herausfordernden Phasen wie der aktuellen Finanzmarktkrise als wertstabile Anlageform erwiesen. Um jedoch die Schwankung des Mittelaufkommens
zu reduzieren und die Stabilität des Produkts weiter zu stärken, unterstützt die CSAM Immobilien KAG vollumfänglich die dem Gesetzgeber über den Branchenverband BVI vorgeschlagenen Modifikationen des Investmentgesetzes für Anlagen institutioneller Investoren in Publikumsfonds.

Quelle: Credit Suisse

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Ethna-GLOBAL Defensiv – WKN A0LF5X – ISIN LU0279509144 – Sicherheit auf der ganzen Linie

Freitag, 27. Februar 2009 11:25

Derzeit sind die meisten Anleger ziemlich gebeutelt von der Finanzkrise, der Abgeltungssteuer, Madoff-Skandal und viele Themen mehr, die uns Angst und Bange machen, dass wir ebenfalls unser Geld verlieren könnten. Heute möchten wir den Ethna-GLOBAL Defensiv von LRI Invest Luxemburg vorstellen. Denn genau dieser Mischfonds überzeugt durch seine in Sicherung des investierten Kapitals gerichtetes Anlageziel und darüber hinaus eine langfristig attraktive Rendite. Selbst in Zeiten der Finanzkrise überzeugte der Fonds. Er ist unter den Top 15 der konservativen Mischfonds auf dem Platz 5 gelandet.

Aufgelegt wurde der Fonds am 02.04.2007. Erhältlich ist der Ethna-GLOBAL Defensiv  als thesaurierender  Fonds (WKN A0LF5X) und als ausschüttender Fonds (WKN A0LF5Y). Der Ausgabeaufschlag beträgt 2,5 Prozent.

Hier noch ein paar Zahlen und Fakten zu dem Ethna-GLOBAL Defensiv:

  • Fondsgesellschaft: LRI Invest S.A., Luxemburg
  • Anlagekategorie: Gemischter Fonds
  • Depotbank: LBBW Luxemburg S.A., Luxemburg
  • Anlageberater: Ethna Capital Partners S.A., Wollerau, Schweiz
  • Sitzland: Luxemburg
  • Geschäftsjahrende: 31.12.
  • Fondsvermögen: EUR 22.202.876 (Stand 31.01.2009, laut LRI)
  • Ausgabeaufschlag: 2,5 %
  • Beratungsvergütung: 0,80 % p.a.
  • Verwaltungsgebühren: 0,10 % p.a.
  • Leistungsabhängige Vergütung: ja*

*Liegt die Wertentwicklung des Fonds  im jeweiligen Jahr über 5 Prozent, ist ETHNA CAPITAL PARTNERS S.A. mit einem Fünftel des darüber hinausgehenden Gewinn am Erfolg beteiligt. Dabei gilt allerdings das sogenannte “High-Watermark-Prinzip”: Sinkt der Anteilspreis in einem Jahr, muß diese in den Folgejahren zunächst aufgeholt werden. Die Berechnung einer Erfolgsbeteiligung beginnt erst wieder ab dem Zeitpunkt, an dem der Anteilswert des Fonds jenen Preis erreicht, zu dem letztmalig eine Gewinnbeteiligung gezahlt wurde. Das Fondsmanagement verdient also erst dann am Erfolg mit, wenn auch der Anleger unterm Strich einen ordentlichen Gewinn gemacht hat.

Schon mit dem Ethna-AKTIV E haben die Fondsmanager ihr können bewiesen. Dennoch ist der Unterschied sehr deutlich: Im Ethna-AKTIV E liegt die maximal investierbare Aktienquote bei 40 % und bei dem Ethna-GLOBAL Defensiv bei maximal 10 %.

Derzeit liegen uns noch nicht alle Daten des Ethna-GLOBAL Defensiv vor. Für interessierte Leser geht es hier zum Ethna-AKTIV E.

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Einlagensicherung bei der ebase, comdirect, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und DAB bank

Montag, 16. Februar 2009 13:03

Zur Zeit ist  Einlagensicherung ein großes Thema. In den letzten Tagen haben wir in diesem Blog viele Infos dazu bereit gestellt (siehe auch unter “Einlagensicherung in Deutschland Teil 1 bis 3″). fit4fonds arbeitet mit den Banken ebase, comdirect bank, Frankfurter Fondsbank, Fondsdepot Bank und der DAB bank zusammen. In diesem Bericht möchten wir unsere Kunden darüber informieren, welche Depotbanken welchem Sicherungssystem angeschlossen ist.

  • ebase:
    Die ebase ist in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)  und darüber hinaus im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der ebase je Gläubiger gesichert (das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland i.d.R. bei 5 Mio €, daher beträgt der Schutz pro Anleger i.d.R. mindestens 1,5 Mio €). Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet unter  Bundesverband deutscher Banken abgerufen werden.
  • comdirect:
    Die Einlagen der comdirect sind im Entschädigungdfonds deutscher Banken (EdB) und zusätzlich im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) gesichert.  Derzeit (Stand 02/09) ist jeder Kunde bei der comdirect bis zu einer Höhe von 116.811.000 Euro zu 100 Prozent geschützt (das entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals). Nähere Informationen über die Einlagensicherung der comdirekt unter: http://www.comdirect.de/einlagensicherung.
  • Frankfurter Fondsbank
    Guthaben und  direkte Forderungen an die Frankfurter Fondsbank sind geschützt durch das freiwillige Mitwirken beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze je Einzelgläubiger beträgt 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals.  Derzeit ist jeder einzelne Kunde der FFB bis zu einer Höhe von 1.740.000 Euro abgesichert (Stand: 02/09, Quelle Frankfurter Fondsbank). Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung der Frankfurter Fondsbank: https://www.frankfurter-fondsbank.de/einlagensicherung
  • Fondsdepot Bank
    Die Fondsdepot Bank ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angeschlossen. Dies ist eine gesetzliche Einrichtung und schützt 90 Prozent der Einlagen der Kunden, jedoch höchstens 20.000 Euro.
  • DAB
    Die DAB ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen (BdB). Die  Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der DAB je Gläubiger gesichert (das Eigenkapital der DAB bank liegt bei 94,84 Mio €. Daher sind pro Anleger 28,452 Mio € geschützt). Weitere Informationen zur Einlagensicherung bei der DAB bank finden Sie hier: http://www.dab-bank.de/einlagensicherung

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden unter  Bundesverband deutscher Banken.



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Fondsvermittlung ohne Ausgabeaufschlag und 100 % Rabatt – ebase

Dienstag, 10. Februar 2009 9:43

European Bank for Fund Service (kurz ebase) ist eine Ausgründung der damaligen ADIG-Investment (heute nennt sich Adig COMINVEST Asset Management GmbH).  Adig wurde bereits 1949 gegründet und im Jahr 2002 entstand daraus die ebase im Bereich Depotverwaltung und Informationstechnologie. Die ebase gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an und ist zusätzlich  Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken (BdB). Somit sind die Einlagen der Kunden pro Konto mit 30 % des haftenden Eigenkapitals der ebase abgesichert. Die Sicherung beträgt demnach zirka 1,5 Mio Euro (Stand: 10.02.2009).

Kurzfakten zur ebase:

  • ebase führt 1.075.000 Depots
  • ebase verwaltet ein Volumen von ca. 15 Mrd. Euro.

Folgende Anlagemöglichkeiten bietet die ebase an:

  • Einmalanlagen ab 500 Euro
  • Sparanlagen ab 25 Euro
  • VL-Anlagen ab 34 Euro

Depotgebühren:

  • Die Depotgebühren betragen bei der ebase 39,90 Euro. Ab einem Depotwert von 25.000 Euro (Stichtag ist der 30.11. des Jahres) übernimmt fit4fonds diese Gebühr.

Orderaufgaben sind möglich:

  • per Post
  • per Fax
  • oder online

Anleger, die Ihre Fonds kostengünstig und mit wenig Aufwand verwalten möchten sind mit der ebase gut beraten. Keine zusätzlichen Transaktionsgebühren bei Kauf oder Verkauf von Fonds. Lediglich ein Tausch wird mit 3,90 Euro berechnet. Für ein optionell eingerichtetes Cash-Konto zahlt  die ebase im Moment 2,70 Prozent Zinsen (Stand: 10.02.2009).

Vergleichen Sie die ebase mit anderen Banken auf unserer Webseite DEPOT-FINDER.de mit allen  Daten und Fakten die für Sie wichtig sein könnten.

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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 3

Donnerstag, 5. Februar 2009 12:00

Fortsetzung von Teil 1 und 2:

In diesem Teil erhalten Sie noch ein paar Tipps und Fakten, die für Sie als Anleger  zum Thema “Einlagensicherung in Deutschland” wichtig sein könnten.

  • Aktien und Investmentfonds brauchen keinen Schutz, da diese lediglich von der Bank verwahrt werden. Sie sind Eigentum des Kunden!  Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen usw.  werden von der EdW abgesichert. Im Insolvenzfall der Bank können Sie Ihre Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen lassen und haben so wieder Zugriff auf Ihr Depot. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Depotübertrag bis zu 6 Wochen dauern kann. In Einzelfällen sogar noch länger.
  • Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber jeweils einen separaten Anspruch auf Entschädigung (Beispiel: Bei einem Gemeinschaftskontos eines Ehepaars liegt die Entschädigungsgrenze bei 40.000 Euro, auch wenn das Ehepaar nur “ein” Konto führt).
  • Alle Bankinstitute müssen sich einer gesetzlichen Einrichtungen anschliessen, sofern sie sich nicht einer institutssichernden Entschädigungseinrichtung angeschlossen haben.
  • Der Schutz des “freiwilligen” Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Im Fall einer Insolvenz greift die gesetzliche Sicherung bis 90 Prozent der betroffenen Summe (jedoch max. 20.000 Euro) und was darüber hinausgeht, schützt der freiwillige Einlagensicherungsfonds  (vorausgesetzt Ihre Bank hat sich dem freiwilligem System zusätzlich angeschlossen).
  • Wie Kundeneinlagen abgesichert sind, können Sie unter “Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB) der entsprechenden Bank/Hausbank nachlesen.
  • Im Fall eines Ausscheidens einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds, werden Sie als Anleger rechtzeitig darüber informiert.
  • Konten, die bei Banken mit Einlagensicherung geführt werden, sind mit 30 Prozent des maßgeblichen Eigenkapitals der Bank abgesichert. Ändert sich das Eigenkapital, so ändert sich auch die Sicherungsgrenze. Sinkt die Sicherungsgrenze soweit, dass Ihre Einlagen gefährtet währen, würde Ihre Bank Sie darüber informieren.

Die EU-Finanzminister haben aufgrund der sich ausweitenden Finanzkrise auf eine Neuregelung der gesetzlichen Mindestsicherungssumme geeinigt. Diese soll europaweit von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. Bis zum 30.06.2009 muß diese Neuregelung von allen EU-Staaten umgesetzt werden (Das schließt nicht aus, dass einzelne Länder eine höhere Absicherung wählen).  Ab 31.12.2010 ist geplant, die Einlagensicherung auf 100.000 Euro zu erhöhen. Dies steht jedoch unter Vorbehalt!

Die Sicherungseinrichtungen greifen nicht bei einer allgemeinen Krise der Kreditwirtschaft. Wenn ein Bankenzusammenbruch alle Sicherungseinrichtungen überfordert, bleibt uns nur die Hoffnung das unser Gesetzgeber einspringt!

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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 2

Dienstag, 27. Januar 2009 11:00

Fortsetzung von Teil: 1

Nicht gesichert sind in diesem  System:

  • Inhaberpapiere wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, die nicht auf den Namen des Bankkunden lauten
  • Staatspapiere wie z.B. Staatsanleihen
  • Pfandbriefe
  • (Bank-) Aktien
  • Genussscheine
  • US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken
  • Forderungen und Verbindlichkeiten an die Bank
  • der Totalzusammenbruch aller Banken!

Gesichert sind :

  • Sicht-, Termin- und Spareinlagen ( Girokonten, Sparbücher usw.)
  • auf den Namen lautende Sparbriefe

Im ersten Teil dieses Berichtes haben wir bereits erwähnt, dass die gesetzliche Einlagensicherung 90 %,  jedoch höchstens 20.000 Euro beträgt. Für Kunden ist es erst einmal wichtig, herauszufinden welcher Sicherungseinrichtung sich Ihre Bank angeschlossen hat, bzw. welcher Einrichtung sie zugewiesen wurde. Unter den Adressen oder Links im ersten Bericht kann sich jeder Kunde die entsprechende Information anfordern. Informationen zur Einlagensicherung können in der Regel nur schriftlich angefordert werden, beispielsweise durch ein Onlineformular.

  • Für Privatbanken tritt meist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Sie sichert 90 % der Einlagen bzw. höchstens 20.000 Euro (gesetzlich vorgeschrieben). In der Regel gehören private Banken noch zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (BdB) an. Der Einlagenschutz des Einlagensicherungsfonds fängt da an wo die gesetzliche aufhört, die Höchstgrenze der Banken liegt bei 30 % des maßgeblichen Eigenkapitals (Sie  schützen nicht nur die Einlagen sondern auch die Zinsen!). Wie hoch die Sicherunggrenze jeder einzelnen Bank ist, kann nur schriflich abgefragt werden. Hierzu finden Sie im Teil 1 unseres Berichtes alle notwendigen Adressen und Links.
  • Die öffentlichen Banken sichern sich zumeist neben dem gesetzlichen Entschädigungsanspruch (90 % bzw. höchstens 20.000 Euro) noch durch die VÖB (Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands) ab. Damit sind die Einlagen der Kunden unbegrenzt zu 100 % abgesichert. Vorausgesetzt Ihre Bank hat sich diesem Einlagensicherungsfonds der VÖB mit angeschlossen.
  • Wertpapierhandelsunternehmen sind der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) zugeordnet und gewähren den gesetzlichen Schutz von 90 % jedoch maximal 20.000 Euro.
  • Sparkassen haben Ihr eigenes Sicherungssystem und sind unabhängig von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung. Sie sind in der Lage unbegrenzt 100 % der Kundeneinlagen zu sichern. Die Sparkassen haben ein vierstufiges Sicherungssystem entwickelt das je nach Bedarfsfall greifen kann.
  • Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) haben ähnlich wie die Sparkassen ein eigenes System. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sichert Geldanlagen zu 100 % ab.

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Einlagensicherung in Deutschland – Teil: 1

Mittwoch, 21. Januar 2009 11:47

Wer schützt das Geld der Anleger? Welche Einrichtung ist für meine Bank zuständig und in welcher Höhe sind meine Einlagen gesichert? Viele Fragen tauchen in gerade dieser Zeit der Finanzkrise auf!

(Dieser Bericht wird in drei Teile aufgegliedert die nacheinander in diesem Blog von uns veröffentlicht werden.)

Mit diesem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkle bringen und Sie darüber informieren welche Einrichtungen es gibt, in welcher Höhe Ihre Anlagen geschütz sind und welche Gelder im Insolvenzfall überhaupt einen Schutz haben.
Es gibt in Deutschland verschiedene Sicherungseinrichtungen die im Falle einer Bankenpleite greifen sollen. Weitestgehend sind Spareinlagen bis zu einer bestimmten Höhe geschützt.

Diese Einrichtungen gibt es in Deutschland:

  • Als Grundlage dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schützt 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt) jedoch maximal 20.000 Euro. Für Privatbanken tritt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein, für öffentliche Banken die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) und für Wertpapierehandelsunternehmen ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig.
  • Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die die institutssichernde Entschädigungseinrichtung. Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der institutsichernden Einrichtung ist, dass die institutsichernde Entschädigungseinrichtung  nicht der BAfin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt.
  • Die meisten privaten Banken sind zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht von der EdB getragen werden. Dies gilt auch für den Selbstbehalt von 10 Prozent.

Sie haben die Möglichkeit,  Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds mitwirken. Hierzu  stellt der Bundesverband  deutscher Banken ein EMail-Formular zur Verfügung: Hier geht es zum Formular

Unter www.edb-banken.de/uebersicht-zugewiesener-institute.asp finden Sie eine Übersicht alller Banken die der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) angeschlossen sind.

Hier finden Sie weitere Adressen unter denen Sie die Sicherungseinrichtung Ihrer Bank abfragen können:

  • Sicherungseinrichtung der Sparkassen:
    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
    Postfach 110180
    10831 Berlin
  • Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. PSD-Banken):
    Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
    Postfach 300263
    10760 Berlin
  • Sicherung bei öffentlichen Banken (z.B. DKB AG):
    Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
    Postfach 110272
    10832 Berlin
  • Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen:
    Verband der privaten Bausparkassen
    Klingelhöferstr. 4
    10785 Berlin
  • Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. Driver & Bengsch):
    EdW – Entschädigungseinrichtung der
    Wertpapierhandelsunternehmen
    Postfach 04 03 47
    10062 Berlin

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Zwei weitere Immobilienfonds bleiben geschlossen

Mittwoch, 21. Januar 2009 11:21

Die Unsicherheit bei den offenen Immobilienfonds hält an: Jetzt haben auch Morgan Stanley und die Kapitalanlagegesellschaft TMW Pramerica Property Investment GmbH angekündigt, die Schließung ihrer offenen Immobilienfonds um bis zu neun weitere Monate zu verlängern. Grund hierfür seien die anhaltenden Turbulenzen an den Finanz- und Immobilienmärkten und die drohende Gefahr einer zu niedrigen Liquiditätsquote. Immerhin kündigte TMW Pramerica Property Investment aber an, bestehende Auszahlpläne ab sofort wieder auszuführen, wobei die Gelder hierfür aus dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft und nicht des Fonds entnommen würden, nachdem die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) dies zwischenzeitlich untersagt hatte.

Die Zahl der Anbieter, der sich gegen eine Wiedereröffnung eines offenen Immobilienfonds entschieden hat, summiert sich damit bereits auf drei. Als erster im Bunde hatte dies Credit Suisse getan, deren Geschäftsführung vergangenen Freitag bekannt gab, dass man die Schließung des Credit Suisse Euroreal – das 6,5 Milliarden Euro schwere Flaggschiff unter den derzeit geschlossenen Immobilienfonds – für bis zu neun weitere Monate aufrecht erhalte, da sich „das Marktumfeld noch nicht weit genug beruhigt” habe, „um ausreichend Liquidität für die Öffnung des Fonds zu generieren”, wie Geschäftsführer Karl-Heinz Heuß konstatierte.

Auslotung des Marktsentiments
Inwieweit andere Anbieter dem Exempel der drei folgen, wird sich bereits in den nächsten Tagen zeigen: denn dann läuft für das Gros von ihnen ebenfalls die erste Sperrfrist ab, die sie ihren offenen Immobilienfonds auferlegt haben um einen massiven Abzug von Anlegergeldern entgegenzuwirken, der Ende Oktober 2008 eingesetzt hatte: In kurzer Zeit hatten Anleger über fünf Milliarden Euro aus der Assetklasse abgezogen.

Sicher ist: der Countdown läuft, allen voran für Kan-Am, der Ende Oktober als erster Anbieter, die vorübergehende Schließung eines offenen Immobilienfonds ankündigte und wenig später auch die Rücknahme von Anteilscheinen für sein zweites Produkt aussetzte (siehe unten).

Kan-Am hat bereits angedeutet, dass man sich erst kurz vor Ablauf der Frist entscheiden werde, ob man diese verlängert oder nicht. Um sich die Entscheidung zu erleichtern und das Sentiment am Markt auszuloten, hat die Gesellschaft Fragebögen an 5000 Vertriebspartner geschickt, in dem diese sich bis zum 15. Januar dazu äußern sollten, in welcher Größenordnung sie Anteilskäufe, respektive Verkäufe planen. Die Auswertung läuft und dürfte wesentliche Auswirkungen auf den Entscheid haben. Gleiches gilt auch für die komplette Neubewertung des Immobilienportfolios, die Kan-Am parallel in Auftrag gegeben hat.

Zwei Jahre Schließung eine Option
Es bleibt abzuwarten, welche Anbieter sich für eine Verlängerung der Rücknahmefrist entscheiden werden. Laut Investmentgesetz kann die Rücknahme von Anteilscheinen zumindest theoretisch bis zu zwei Jahre lang ausgesetzt werden – zunächst ein Jahr mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr – und danach steht es den Anbietern offen, ob sie die die in dem Fonds gehaltenen Objekte dann veräußern, oder zunächst erstmal beleihen – was unbegrenzt möglich ist – um sich Liquidität zu beschaffen.

Börsenhandel weiter möglich
Dass die Schließung von offenen Immobilienfonds allerdings nicht automatisch mit einem Wertverlust der Anteile einhergehen muss, zeigt der Blick auf die Rücknahmepreise, die von den geschlossenen Fonds auch weiterhin gestellt werden und keine auffälligen Wertverluste erkennen lassen. Wer dringend Geld benötigt, hat zudem die Option, seine Anteile von derzeit geschlossenen Immobilienfonds über die Börse zu verkaufen, wobei dies allerdings mit Abschlägen in Höhe von vier bis sechs Prozent einhergeht, wie eine Studie des Fondsanalysehaus Lipper herausgefunden hat – wobei die Transaktionskosten hier noch nicht einkalkuliert sind.

Das Angebot, Anteile von offenen Immobilienfonds über die Börse zu handeln, erfreut sich ungeachtet dessen großer Beliebtheit: schon seit Wochen zählen offene Immobilienfonds zu den Handels- und Umsatzkönigen an der Börse Hamburg – nicht zuletzt auch, weil etliche Investoren die Gelegenheit nutzen, das eigene Portfolio zu günstigen Kursen aufzustocken.

Anbieter, die die Notbremse zogen
Lange Zeit galten sie als relativ sichere und stabile Wertanlage, doch im Zuge der Finanzkrise und der anhaltenden Marktturbulenzen sind offene Immobilienfonds zunehmend unter Druck geraten. Im Oktober 2008 hatte es massive Mittelabflüsse in dem Segment gegeben, welche die Liquiditätsquote der einzelnen Anbieter deutlich schmälerte. In der Konsequenz wurde binnen fünf Tagen (27.10. – 31.10.) bei insgesamt zwölf offenen Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilscheinen ausgesetzt – die es zusammen auf ein Gesamtvolumen von rund 34 Milliarden Euro  nbringen was einem Drittel des Markts entspricht – sowie bei einem rein institutionellen offenen Immobilienfonds. Bei zehn der Fonds wurde die Sperrfrist dabei zunächst auf drei Monate befristet, während die UBS für ihre beiden offenen Immobilienfonds hier direkt einen Zeitraum von sechs Monaten ansetzte.

Den Anfang machte die Gesellschaft Kan-Am, die zunächst die Rücknahme von Anteilen des US-Grundinvest Fonds mit Wirkung zum 27. Oktober 2008 aussetzte, bevor kurz darauf auch die Anteilscheinrücknahme für den zweiten Grundinvest Fonds eingestellt wurde. Binnen fünf Tagen folgten neun weitere Anbieter dem Exempel und gaben eine vorübergehende Schließung ihrer offenen Immobilienfonds bekannt. Dabei handelte es sich um den TMW Immobilien Weltfonds, den SEB ImmoInvest, den DJE Real Estate P, den HCI Real Estate G 7, den Credit Suisse Euroreal, den DEGI Europa und den DEGI International, den AXA Immoselect, zwei offene Immobilienfonds aus dem Hause UBS sowie den rein institutionellen Catella Immobilienfonds Focus Nordic Cities. (ir)

Quelle: FONDS professionell ONLINE

Weitere Informationen über den TMW Immobilienfonds erhalten Sie hier!

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Neu in der Produktpalette der Frankfurter Fondsbank: Effekten-Lombardkredit

Mittwoch, 14. Januar 2009 12:00

Die Frankfurter Fondsbank ist auf dem Vormarsch in Richtung Vermittlerbank. Erst vor einem Jahr hat die FFB mit dem FFB-Fondsdepot:plus als Abwicklungskonto gestartet, jetzt erweitern Sie Ihre Produktpalette mit dem FFB-Fondskredit. Dabei handelt es sich hier um einen Effekten-Lombardkredit.

Der FFB-Fondskredit wird durch Einrichtung einer Kreditlinie auf dem Abwicklungskonto des FFB-Fondsdepot:plus bereit gestellt. Der Kunde erhält damit einen Kreditrahmen, innerhalb dessen er sein Abwicklungskonto überziehen kann. Die Kreditgenehmigung erfolgt dabei immer zeitlich unbegrenzt. Der FFB-Fondskredit ist bei einem normalen FFB-Fondsdepot nicht möglich – nur bei einem FFB-Fondsdepot: plus.

Als Sicherheit wird jeweils das Gesamtdepot inklusive dem Abwicklungskonto verpfändet. Bei der Ermittlung des Beleihungswertes werden alle Fonds grundsätzlich mit 50% angesetzt. Innerhalb des FFB-Fondsdepot:plus können somit weiterhin Online-Transaktionen durchgeführt werden. Lediglich Überweisungen vom Abwicklungskonto auf die externe Referenzbankverbindung sind online nur noch dann möglich, wenn eine Übersicherung besteht, d.h., der Wert der im Depot  verwahrten Fondsanteile liegt oberhalb der zur Abdeckung der Kreditlinie erforderlichen Sicherheitsgrenze.

Beleihbar sind grundsätzlich alle Fonds, die nicht anderweitig gesperrt sind oder deren Verwertbarkeit eingeschränkt ist. Hierunter fallen auch derzeit die “geschlossenen” offen Immobilienfonds (Ausnahmeregelung werden derzeit von Seitens der Frankfurter Fondsbank geprüft). Generell von der Beileihung ausgeschlossen sind auch Dach-Hedgefonds sowie VL-Verträge.

Der Kreditbetrag muss mindestens 5.000 Euro betragen und darf 100.000 Euro nicht übersteigen. In Ausnahmefällen können bis zu 250.000 Euro beantragt werden. Der Beleihungswert für sämtliche Fonds beträgt 50%. Allerdings beträgt der maximale Kreditrahmen nur 40% der beleihbaren Fondsbestände. Der 10%ige Puffer soll verhindern, dass bei einer ungünstigen Marktentwicklung Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherheitenstellung entsteht.

Konditionen und Zinssatz
Es wird ein Einrichtungsentgelt in Höhe von 0,25% des Kreditbetrags erhoben. Der Sollzinssatz liegt derzeit bei 6,50% p.a.. Die Zinsen werden Qartalsweise im Rahmen des Kontoabschlusses ermittelt und dem Abwicklungskonto unmittelbar belastet (die Effektivverzinsung nach Preisangabenverordnung beträgt derzeit 6,6602% p.a.).

Ablauf des Antrags
Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung seitens der FFB, danach erhält der Kunde einen Kreditvertag zur Unterschrift. Erst wenn dieser im Original der Bank vorliegt wird die Kreditlinie eingerichtet, das Depot verpfändet und ggf. eine entsprechende Fondsorder platziert. Der Kunde erhält nach Einrichtung der Kreditlinie eine Bestätigung.

Nachschusspflicht
Der Kunde ist Verpflichtet innerhalb zwei Wochen, bei Überschreitung der Beileihungsgrenze, diese wieder auszugleichen. Es gibt auch die Möglichkeit weiter Sicherheiten zu hinterlegen, bis sich die Kreditinanspruchnahme wieder im Kreditrahmen bewegt. Kommt der Kunde seiner Pflicht nicht nach ist die Frankfurter Fondsbank berechtigt Werpapiere zu verwerten und den Erlös auf das Konto zurückzuführen.

Den Antrag für den FFB-Fondskredit finden Sie hier.

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