Beiträge vom Dezember, 2009

Streubesitz

Donnerstag, 31. Dezember 2009 13:49

Prozentualer, nicht in festen Händen befindlicher Anteil an den von einer AG ausgegebenen Aktien.



Quelle: HSBC

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MK VARIOZINS – ISIN DE0008488032 – WKN 848803 – bester Fonds mit Fondsdiscount

Donnerstag, 31. Dezember 2009 11:46

[/glossar]Der MK VARIOZINS ist in der Kategorie Geldmarkt(nahe)fonds EUR eingruppiert. Anlageziel: Der Fonds erwirbt grundsätzlich auf EUR lautende festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens 2 Jahren. Bis zu 49% des Fondsvermögens können in Bankguthaben und Geldmarktpapieren gehalten werden. Papiere in Fremdwährungen werden kursgesichert.

Der MK VARIOZINS kann über fit4fonds gekauft werden. Dieser Fonds wird mit 100% rabattiert, Sie zahlen also keinen Ausgabeaufschlag. Schauen Sie in den Bereich Rabatt & Abwicklung und vergleichen Sie die Konditionen der einzelnen Depotbanken. Der Fonds wurde am 19.11.1990 aufgelegt und ist thesaurierend. Der reguläre Ausgabeaufschlag beträgt 0,50 %, die Managementgebühr 0,35 %.

Weitere Informationen zum Fonds:
Stammdaten
Kursentwicklung
Risikodaten
Zusammensetzung
Rabatt & Abwicklung
Infos
Die besten Fonds in den letzten 12 Monaten (gleiche Kategorie):
EasyETF iTraxx® Crossover
+16,34%
EasyETF iTraxx® Europe HiVol
+15,88%
GIP Invest Rendite Plus
+12,67%
Gerling Money Saving
+11,46%
Pioneer Investments Euro Geldmarkt
+9,17%
Stand: 30.11.2009

Der MK VARIOZINS ist bei der Fondsdepot Bank, der Frankfurter Fondsbank und der ebase als VL-Fonds nicht möglich.

Haben Sie fragen zu kostenlosen Depots, günstigen Fonds, die besten Fonds, 100 % Rabatt, zu Fondsvermittlung, zu Fondsdiscount und weiteren Themen rund um Fonds? Dann rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800 – 0953550 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Dienstleistungsbilanz

Donnerstag, 31. Dezember 2009 10:34

Teilbilanz der Handelsbilanz, in der der Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland erfasst wird. Darunter fallen z. B. der Auslandsreiseverkehr, der Transithandel sowie bestimmte Versicherungsleistungen.

Quelle: Deutsche Bundesbank

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Freiverkehr

Mittwoch, 30. Dezember 2009 15:33

Börsenhandel von Wertpapieren, die nicht im amtlichen oder im geregelten Markt notiert werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind weniger streng als bei der Zulassung zum amtlichen oder geregelten Markt.



Quelle: HSBC

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Eigenkapital

Mittwoch, 30. Dezember 2009 10:27

Meist ist damit das so genannte bilanzielle Eigenkapital gemeint, das sich nach der Formel berechnet: Vermögen – Schulden + Einlagen + einbehaltene Gewinne – Entnahmen – eingetretene Verluste. Neben der Haftungs- und Garantiefunktion für den Gläubiger dient das Eigenkapital vor allem der langfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen, z. B. Anlagegütern. Die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens ist ein wichtiges Kriterium für seine Finanzkraft und seine Fähigkeit, schwierige Zeiten einigermaßen unbeschadet zu überstehen.  Im Rahmen der Fundamentalanalyse spielt sie daher eine wichtige Rolle.



Quelle: HSBC

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EdW

Dienstag, 29. Dezember 2009 14:31

Sie  gewähren eine Entschädigung nach der Maßgabe des EAG, wenn ein uns zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger.

Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 EUR), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 EAG geregelt.

(Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig. Die ihr zugeordneten Institute werden im folgenden allgemein als Wertpapierhandelsunternehmen bezeichnet.)

Quelle: EdW

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Ueberkauft

Dienstag, 29. Dezember 2009 10:28

Überkauft ist eine Aktie nach einer Phase starken Kursanstiegs bei hohen Umsätzen. Analog zur überverkauften Situation ist eine Gegenbewegung (Konsolidierung) wahrscheinlich. In der Technischen Analyse gilt eine Marktsituation als überkauft, wenn ein bestimmter technischer Indikator einen oberen Extremwert erreicht.

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Amtlicher Markt

Montag, 28. Dezember 2009 20:47

Der amtliche Markt ist in Deutschland die Form des Wertpapierhandels mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 30 Börsengesetz muss bei der Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Markt ein Prospekt vorgelegt werden, der genaue Angaben über den betreffenden Emittenten enthält. Wertpapiere, die zur Schädigung allgemeiner Interessen oder offenkundig zu einer Übervorteilung des Anlegerpublikums führen könnten, werden nicht zugelassen. Ausländische Unternehmen, die die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, haben die den Vorschriften in dem jeweiligen Land entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bundes- und Länderanleihen sind kraft Gesetzes ohne Prüfverfahren zum amtlichen Markt zugelassen.



Quelle: HSBC

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Stille Reserven

Montag, 28. Dezember 2009 16:26

Sie entstehen durch bilanzielle Unterbewertung von Vermögensgegenständen eines Unternehmens oder durch Überbewertung von Verbindlichkeiten. So können vor langer Zeit erworbene Immobilien mit dem Anschaffungspreis in der Bilanz stehen, der weit unter dem aktuellen Marktwert liegen kann. Auch voll abgeschriebene, aber noch funktionstüchtige Produktionsanlagen können eine Rolle spielen. Stille Reserven können einen erheblichen Beitrag zum Substanzwert eines Unternehmens leisten.  Kursrelevant werden stille Reserven in erster Linie bei der Liquidation einer AG oder bei einer geplanten Übernahme. Stille Reserven werden zuweilen auch als stille Rücklagen bezeichnet.



Quelle: HSBC

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Geregelter Markt

Sonntag, 27. Dezember 2009 18:31

Im Mai 1987 ins Leben gerufenes Segment des Börsenhandels in Deutschland. Im Vergleich zum amtlichen Markt bestehen im geregelten Markt geringere Anforderungen an den Börseneinführungsprospekt, auch die Publizitätsvorschriften sind weniger streng. Der geregelte Markt eignet sich daher z. B. für mittelgroße Aktiengesellschaften, die hohe Kosten bei der Börseneinführung ihrer Aktien vermeiden wollen.



Quelle: HSBC

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