Begünstigung
Bei Abschluss eines Vertrages können Sie für den Fall Ihres Todes eine Person als Begünstigten benennen. Die Begünstigung kann selbstverständlich jederzeit von Ihnen geändert werden.
Bei Abschluss eines Vertrages können Sie für den Fall Ihres Todes eine Person als Begünstigten benennen. Die Begünstigung kann selbstverständlich jederzeit von Ihnen geändert werden.
Autor: admin
Datum: Dienstag, 10. November 2009 10:35
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