Begünstigung

Bei Abschluss eines Vertrages können Sie für den Fall Ihres Todes eine Person als Begünstigten benennen. Die Begünstigung kann selbstverständlich jederzeit von Ihnen geändert werden.



Tags »

Autor:
Datum: Dienstag, 10. November 2009 10:35
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Glossar

Feed zum Beitrag: RSS 2.0