Einlagensicherung seit dem 01. Juli 2009 geändert
Am 21. Januar 2009 haben wir bereits über die Einlagensicherung in Deutschland einen Beitrag geschrieben. In diesem dreiteiligen Artikel finden Sie viele Informationen rund um das Thema Einlagensicherung in Deutschland. Heute wollen wir Sie über den aktuellen Stand des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) informieren.
Neu seit dem 01. Juli 2009
Vor diesem Tag lag die Grenze bei 90% der Einlagen bzw. maximal bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Der Anleger hatte eine Verlustbeteiligung in Höhe von 10%. Die Verlustbeteiligung wurde mit der Neuregelung abgeschafft. Anleger haben seit dem 01. Juli 2009 eine maximale Absicherung von 50.000 Euro, und das zu 100%. Der Schutz umfasst sämtliche Einlagenarten wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Ab dem 01. Januar 2011 erhöht sich die Einlagensicherungsgrenze um weitere 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Der neue Schutz umfasst ebenfalls sämtliche Einlagenarten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe).
Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die institutssichernde Entschädigungseinrichtung. Sparkassen und Volksbanken sind nicht der gesetzlichen Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Sie verfügen über eine eigenes Sicherungssystem, werden aber auch von der BaFin kontrolliert und überwacht.