Beiträge vom Oktober, 2008

Welche offenen Immobilienfonds sind momentan geschlossen?

Freitag, 31. Oktober 2008 11:30

Derzeit sind folgende offene Immobilienfonds geschlossen:

Wie verhalten sich die anderen offenen Immobilienfonds?
Derzeit kann darüber nur spekuliert werden. Realistischerweise ist zu erwarten, dass nur solche offene Immobilienfonds offen bleiben die weinige oder nur geringe Investoren aus dem Bankenumfeld (institutionelle Investoren) haben.

Warum setzen offene Immobilienfonds ihre Anteilsrückgaben aus?
Offene Immobilienfonds sind in der Regel täglich handelbar. Die Fonds investieren die Einlagen ihrer Anleger allerdings langfristig in Immobilien. Kommt es nun, aus welchen Gründen auch immer, zur Rückgabe von Fondsanteilen, können diese Rückgaben in der Regel aus der Liquiditätsreserve der Fonds bedient werden. Da aber der Auftrag für die Fondsgesellschaften ist, Mittel überwiegend in Immobilien zu investieren, haben fortgesetzte massive Anteilsrückgaben zur Folge, dass zur Bedienung irgendwann Immobilien aus dem Bestand verkauft werden müssten. Immobilien sind jedoch nicht kurzfristig liquidierbar und hoher Verkaufsdruck – noch dazu in schwierigen Marktphasen – hätte zur Folge, dass ein Verkauf nur mit deutlichen Preisabschlägen realisiert werden könnte. Das ist nicht im Interesse des Anlegers. Zum Schutze des Anlegers sieht der Gesetzgeber deshalb die Möglichkeit zur Aussetzung von Anteilsrückgaben vor. Die gesetzliche Frist von zwei Jahren kann hier maximal in Anspruch genommen werden.

Was bzw. wer hat die vorübergehende Schießung der offenen Immobilienfonds verursacht?
Derzeit sind viele Investoren in allen Wertpapieranlageklassen verunsichert. Insbesondere Investoren aus dem Bankenumfeld benötigen momentan Liquidität und verkaufen alle mittel – langfristigen Kapitalanlagen. Die Qualität der Kapitalanlagen ist für Ihre Entscheidung derzeit oftmals nicht von Bedeutung.

Die fundamentale Situation der offenen Immobilienfonds:
Die Vermietungsquoten der offenen Immobilienfonds sind sehr hoch, sehr oft >95 %. Auch die Einnahmesituation ist sehr stabil. Durch die breite Streuung der Portfolios sind Einzelrisiken weitestgehend minimiert. Die Fondsimmobilien sind weiterhin vermietet und erzielen konstante Mieteinnahmen. Die Mietverträge haben hohe durchschnittliche Restlaufzeiten. Die Wertermittlung der Immobilienpreise wird durch den Rückgabestopp nicht beeinflusst.

Aussetzung der Anteilsrückgabe – Auswirkungen für den Anleger:
Direkte Folge für den Anleger ist, dass Anteilsrückgaben derzeit nicht möglich sind. Sehr wichtig: Das Sondervermögen bleibt unbeschadet und gehört den Anlegern. Die tägliche Preisfeststellung und Fortschreibung des Anteilpreises bleibt bestehen.

Gibt es Auswege für den verkaufswilligen Anleger?
Der derzeitig einzig mögliche Ausweg für verkaufswillige Anleger ist die Veräußerung der Fondsanteile über die Wertpapierbörsen Hamburg (Fondsbörse Deutschland) oder Frankfurt. Allerdings wird der an den Börsen erzielte Anteilspreis in den meisten Fällen unterhalb des Rücknahmepreises der Investmentgesellschaft liegen. Preisabschläge von 5-10% sind hier zu erwarten. Diese Preisabschläge beeinflussen den täglichen NAV (Fondsvermögen) der Fondsgesellschaft nicht. Es handelt sich um liquiditätsgetriebene Preisabschläge.

Was passiert mit Auszahlplänen?
Sämtliche Auszahlpläne werden voraussichtlich zum nächsten Fälligkeitstermin gestoppt. Sie können erst wieder nach Öffnung der Fonds weitergeführt werden.

Kann man weiterhin in offene Immobilienfonds investieren, ist das sinnvoll?
Einzahlungen sind weiterhin jederzeit möglich, sowohl als Einmalanlagen als auch als Sparplan. An der fundamentalen Situation der offenen Immobilienfonds hat sich nichts geändert. Die Assetklasse der offenen Immobilienfonds besteht seit den frühen 70er Jahren und hat seitdem alle Krisen und Immobilienkrisen gemeistert. Um das Risiko einer Fondsschließung zukünftig zu vermeiden empfehlen sich als Investmentvehikel auch Dachfonds mit verschiedenen offenen Immobilienfonds und weiteren defensiven Strategien.

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DJE Real Estate setzt Rücknahme von Anteilen vorübergehend aus

Freitag, 31. Oktober 2008 11:00

Vor dem Hintergrund der Zuspitzung der Finanzmarktkrise sowie der eingeschränkten Liquidität vieler geldmarktnaher Produkte und Anlagemöglichkeiten ist es in den letzten Wochen zu erheblichen Rückflüssen bei Offenen Immobilienfonds gekommen. Insbesondere institutionelle Investoren haben Anteile an Offenen Immobilienfonds verkauft und dürften die Verkäufe angesichts der immer noch andauernden Liquiditätskrise genutzt haben, um ihre eigenen Kassenpositionen aufzubauen. Dies ist bedauerlich, da die Substanz der Offenen Immobilienfonds derzeit keinen Grund für umfangreiche Verkäufe liefert; vielmehr sind Offene Immobilienfonds zunehmend zum „Opfer” ihrer im Gegensatz zu anderen Vehikeln noch vorhandenen Liquidität geworden.

Im Interesse der Anleger sah sich daraufhin das Management von bisher neun Offenen Immobilienfonds mit einem Volumen von über 20 Milliarden Euro gezwungen, die Anteilsrücknahme auszusetzen. Die Aussetzung hat allerdings zu weiteren Verunsicherungen bei Anlegern geführt.

Der DJE Real Estate ist nun ebenfalls von dieser Verunsicherung betroffen, obwohl er gerade als Immobilien-Dachfonds eine sehr breite Diversifikation über eine Vielzahl von Zielfonds aufweist. Zuletzt wurden in signifikantem Ausmaß Fondsanteile des DJE Real Estate zurückgegeben.

Um im Sinne unserer Anleger auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit im Management des Dachfonds erhalten zu können, sehen wir uns gezwungen, mit Wirkung zum 29. Oktober 2008 bis auf weiteres die Aussetzung der Rücknahme der Anteile des DJE Real Estate zu erklären. Die Aussetzung der Rücknahme erfolgt ausschließlich zum Schutz der Anleger. Dies bedeutet, dass alle Rücknahmeaufträge die am 28. Oktober 2008 nach 17 Uhr (Orderannahmeschluss der Depotbank) eingegangen sind, bis auf weiteres nicht ausgeführt werden.

Die Werthaltigkeit des Fondsvermögens ist weiterhin sichergestellt. Die Zielinvestments, die Struktur des DJE Real Estate sowie der Status als Sondervermögen bleiben von der Aussetzung der Anteilsrücknahme unberührt. Wie gewohnt erfolgt auch nach der Schließung eine tägliche Ermittlung des Anteilspreises. Auch das Reporting über Entwicklungen im DJE Real Estate erfolgt weiterhin in bewährter Form.

Die Aussetzung der Rücknahme beruht einzig auf Verkäufen verunsicherter Anleger. Die Qualität sowie die ausgewogene Allokation und die Substanz des DJE Real Estate werden durch die Maßnahme im Sinne der Anleger geschützt und nachhaltig gewährleistet. Die über die Zielfonds investierten Immobilien produzieren weiterhin konstante Mieteinnahmen.

Die Maßnahme dient dem Interesse unserer Anleger, die gerade in der aktuellen Finanzmarktkrise ein breit diversifiziertes und konservativ ausgerichtetes Immobilieninvestment suchen. Aktuell ist der Fonds über mehr als 20 indirekte Immobilienanlagen in 500 Immobilien mit 4.000 Mietverträgen in 25 Ländern und 5 Sektoren investiert; die Vermietungsquote ist überdurchschnittlich hoch. (ir)

Quelle: FONDS professionell

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KanAm grundinvest Fonds: Rücknahmen ausgesetzt

Dienstag, 28. Oktober 2008 14:00

Originalschreiben von KanAm:

Die Krise an den globalen Finanzmärkten hat weltweit zu einer nie da gewesenen Verunsicherung der Anleger geführt. In der Folge haben Anleger seit Anfang Oktober 2008 in einem bisher nicht gekannten Ausmaß Umschichtungen der Wertpapieranlagen vorgenommen, die nicht als garantierte Spareinlagen qualifiziert sind. Hiervon war auch der KanAm grundinvest Fonds betroffen.

Noch im Juli 2008 flossen dem KanAm grundinvest Fonds in nur 10 Tagen 500 Mio. EUR zu. Damit betrug am 01. September 2008 die Liquiditätsquote 26,6 %, was einem Volumen von rd. 1,3 Mrd. EUR entsprach. Diese Liquidität war für

  • die Ausschüttung am 01. Oktober 2008,
  • Kaufpreiszahlungen von Objekten,
  • vorzuhaltende Bewirtschaftungskosten und
  • reguläre Rückgaben von Anlegern reserviert.

Infolge der Finanzkrise haben wir seitdem irreguläre und außergewöhnliche Rückgaben bedienen müssen, so dass wir gezwungen sind, gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Aussetzung der Rücknahme der Anteile mit Wirkung zum 28.10.2008 zu erklären.

Das bedeutet, dass alle Verkaufsaufträge, die bei der Depotbank oder der KanAm Grund als depotführende Stelle zur Ausführung seit dem 27. Oktober 2008, 11:30 Uhr (Orderannahmeschluss) eingegangen sind, nicht mehr ausgeführt werden.

Die Aussetzung der Rücknahme erfolgt aus Liquiditätsgründen und zum Schutz der Anleger. Sie ist  zunächst auf drei Monate befristet.

Wir müssen diese Maßnahme ergreifen, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Fortführung unseres erfolgreichen KanAm grundinvest Fonds auch weiterhin für Ihre Anleger sicherzustellen. Das bedeutet im Wesentlichen:

  • Das Sondervermögen bleibt unangetastet.
  • Das Vermögen gehört den Anlegern.
  • Wir haben keinen Mietausfall zu verzeichnen, was eine kontinuierliche Rendite erwarten lässt.
  • Wie auch in der Vergangenheit erfolgt eine tägliche Feststellung und Fortschreibung des Anteilpreises.
  • Einzahlungen sind jederzeit möglich.

Der KanAm grundinvest Fonds erwirtschaftet aus seinen Mietobjekten in Europa und Nordamerika laufende Erträge, durch die über die letzten fünf Jahre ein weit überdurchschnittlicher Anlageerfolg von 6,2 % p.a. erzielt werden konnte. Der Anlageerfolg war zudem in den letzten drei Geschäftsjahren für Anteile im Privatvermögen zu 100 % steuerfrei. Das Portfolio des KanAm grundinvest Fonds besteht ausschließlich aus Gewerbeimmobilien, die sich durch Lage, einen Vermietungsstand von 99,7 % und Ertragskraft auszeichnen. Diese Merkmale tragen zum weiteren nachhaltigen Anlageerfolg bei.

Die Aussetzung der Anteilrücknahme ist allein auf die Verkäufe verunsicherter Anleger und nicht auf wirtschaftliche Daten des Fonds zurückzuführen.

Geben Sie uns nunmehr Zeit, für Sie regelmäßige Informationen zusammenzustellen. Wir werden Sie ständig über unsere weiteren Maßnahmen unterrichten. Diese sind abhängig von dem weiteren Geschehen auf den weltweiten Finanzmärkten.

Pressemitteilung als pdf-Dokument.

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Carmignac Patrimoine – sehr guter Mischfonds

Montag, 27. Oktober 2008 14:00

Der ein oder andere Anleger hat schon einmal etwas gehört von Carmignac. Ich selber kenne diese Gesellschaft seit zirka 2 Jahren und hatte damals Probleme den Namen richtig auszusprechen. Gesprochen wird der Name so: karmijack.

Ein sehr guter Carmignac-Fonds ist der Carmignac Patrimoine (ISIN: FR0010135103), der am 07.11.1989 aufgelegt wurde. Mit einem beachtlichen Fondsvolumen von mittlerweile mehr als 4,1 Mrd. Euro ist der Fonds nicht gerade klein. Ein Fondsanteil kostet zum 24.10.2008 zwar 3.955,00 Euro, kann allerdings bei sämtlichen Banken als Bruchteilsvermögen gekauft werden (es müssen nicht ganze Anteile gekauft werden).

Zur Minderung des Risikos durch Kapitalfluktation investiert der Fonds mindestens 50 % der Anlagen ständig in Produkte vom Typ Rentenmarkt und / oder Geldmarkt. Die Anlagepolitik des Fonds wurde seit der Auflegung des Fonds nicht geändert. Sämtliche Erträge des Fonds werden thesauriert.

Die wichtigste Frage: Was ist das besondere an diesem Fonds?
Einfache Antwort: Der Fonds konnte in den letzten 10 Jahren um durchnittlich 10,16 % zulegen und war somit der beste Fonds in der Kategorie Mischfonds Aktien+Anleihen/Welt (Stand: 30.09.2008). Auch im 3-Jahresvergleich konnte sich der Fonds gegen weitere 211 Fonds der gleichen Kategorie mit 4,15 % Wertzuwachs pro Jahr als bester Fonds durchsetzten.

Im kurzfristigen Zeitraum musste der Fonds allerdings Verluste hinnehmen. Ganze – 4,57 % verbucht der Fonds seit dem 01.01.2008 (Stand: 24.10.2008). Aber mit Platz 17 immernoch besser als 275 Mitbewerber in der gleichen Kategorie. Die Volatilität des Fonds ist nicht so berauschend, wird aber von der sehr guten Sharp Ratio ausgeglichen.

Machen Sie sich ein eigenes Bild von diesem Fonds und schauen Sie sich einfach folgende Informationen an:

Info zu Carmignac Gestion:
Carmignac Gestion wurde im Jahr 1989 von Edouard Carmignac gegründet und bieter heute eine Palette von 16 Investmentfonds an, die an über 40 Finanzplätzen auf der ganzen Welt investiert sind. Carmignac gehört zu den führenden unabhängigen Verwaltungsgesellschaften in Frankreich.

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Heute günstig im Angebot: Aktien!

Mittwoch, 22. Oktober 2008 12:00

Aktien kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen. Diese alte Börsenweisheit ist aktueller denn je. Selten donnerten die Kanonen heftiger als in diesem Herbst. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Aktien zu kaufen?

Verunsichert durch eine immer weiter um sich greifende Finanzkrise und getrieben von Rezessionsängsten sind derzeit fast alle wichtigen Indizes auf Talfahrt. Ein Hauch von Hysterie liegt über den Börsenparketts. Selbst abgeklärte Profis trennen sich unter dem Eindruck des Herdentriebs von ihren Beständen. Man könnte meinen, dies sei nun für Privatanleger der richtige Zeitpunkt, in Aktien zu investieren. Aber kann man auch wirklich sicher sein, dass die Talsohle bereits erreicht ist und nicht neue Schreckensmeldungen die Kurse noch weiter nach unten drücken?

Ja und Nein

Die Antwort lautet sybillinisch: Ja und Nein.

Nein, weil weitere Verluste keinesfalls auszuschließen sind. Die Kurse können durchaus noch weiter fallen, die Nervosität der Marktteilnehmer ist momentan sehr groß. Seriös kann derzeit niemand darüber Auskunft geben, wie sich die Finanzkrise auf die reale Wirtschaft auswirken wird. Dass Unternehmen wegen der allseits prognostizierten Wachstumsschwäche zukünftig weniger Gewinne erwirtschaften werden, ist naheliegend, aber nicht zwangsläufig. Immer wieder nutzten Unternehmen in der Vergangenheit Konjunkturflauten zu Umstrukturierungen, machten ihre Hausaufgaben und kamen danach gestärkt und neu aufgestellt aus der Krise. Die Kurse sind derzeit äußerst volatil und nichts für Anleger mit schwachen Nerven oder kurzfristigem Liquiditätsbedarf. Wer ruhig schlafen möchte und nächstes Jahr einen Hauskauf plant, sollte die Finger von Aktien lassen. Ob die Kursverluste schon im kommenden Jahr wieder egalisiert werden können, ist mehr als fraglich. Vieles deutet auf eine längere Konjunkturflaute hin. Andererseits wurden Kurseinbrüche der wichtigsten Aktienindizes in der Vergangenheit immer wieder wettgemacht. Dies beweisen statistische Erhebungen. Langfristig betrachtet erzielt der Dow Jones eine Rendite von circa 10 % jährlich. Solche Renditen suchen ihresgleichen.

Ja, weil jetzt ein guter Zeitpunkt für ein langfristiges Aktienengagement ist. Pfiffige Anleger handeln antizyklisch und erzielen damit langfristig gute Ergebnisse. Denn es ist objektiv unklug, Aktien dann zu kaufen, wenn sie begehrt sind. Marktgesetze gelten überall und begehrte Sachen sind eben teurer als Ladenhüter. In der Praxis ist jedoch häufig Gegenteiliges zu beobachten. Aktien werden am liebsten in Zeiten hoher Kurse gekauft, während die Anleger dann, wenn die Papiere billig sind, lieber sichere Häfen anlaufen und ihr Geld aufs Sparbuch tragen. Dies mag beruhigen, dürfte aber wenig ökonomisch sein. Wissenschaftler bezeichnen dieses Verhaltensmuster denn auch liebevoll zynisch als “Charme der Verlierer”. Kapitalanleger sollten Aktien bei günstigen Einstandspreisen anschaffen, nicht dann, wenn alle anderen auch Aktien haben wollen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber doch so selten befolgt. Damit Anleger, die umsichtig den Einstiegszeitpunkt zum Aktieninvestment wählen, sich nicht dennoch bei den Verlierern einreihen müssen, sollten sie einige eherne Ratschläge beim Aktienkauf beherzigen, die fast immer zutreffen: Aktien sollte nur kaufen, wer das Geld hierfür langfristig nicht benötigt. Wer aufgrund eines akuten Liquiditätsbedarfs dazu gezwungen ist, seine Aktien kurzfristig zu verkaufen, kann viel Geld verlieren. Umsichtig und risikoarm handelt, wer solide und umsatzstarke Aktien anschafft, also Wachstumswerte (auch “Blue Chips” genannt), die in der Vergangenheit durch kontinuierliche Wertentwicklungen überzeugen konnten. Spekulative Werte mit Wachstumschancen aber nicht erprobten Geschäftsmodellen sind für Privatanleger weniger geeignet.

Attraktive KGV

Vom Kursstrudel der vergangenen Wochen wurden auch Standardwerte mitgerissen, die nicht unmittelbar von der Finanzkrise betroffen sind. Aufgrund gefallener Aktienkurse werden viele solide Unternehmen aus dem Deutschen Aktienindex “DAX” derzeit mit einstelligen Kurs-Gewinn-Verhältnissen (KGV) bewertet – das gab es seit Jahrzehnten nicht mehr. Zur Ermittlung des KGV wird der Kurs der Aktie mit dem zu erwartenden Gewinn je Aktie in Relation gesetzt. Je niedriger der Wert, umso besser. Die Aktienkurse von ThyssenKrupp oder Daimler beispielsweise haben sich seit Jahresbeginn halbiert und beide sind bekannt als brave Dividendenzahler. Trotz eines schwierigen Marktumfeldes für Stahl und Automobil geradezu eine Einladung für langfristig orientierte Anleger mit Renditeerwartung.

Verluste mitnehmen

Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen sind vielversprechend. Wer Aktien noch vor dem 01.01.2009 erwirbt, kann die alte Rechtslage konservieren und Abgeltungsteuer auf Wertzuwächse vermeiden. Bei Aktienkäufen ab 2009 unterliegen sowohl die Kapitalerträge als auch die Wertsteigerungen der Abgeltungsteuer. Realisierte Spekulationsverluste, die innerhalb der letzten 12 Monate eintraten, können mit Gewinnen oder Erträgen anderer Kapitalanlagen verrechnet werden. Dies kann helfen, Steuern zu sparen. Gelangt der Kapitalanleger nach einem Depot-Check zur Auffassung, dass trotz aktueller Verluste seinen im Depot befindlichen Wertpapieren langfristige Perspektiven zukommen und er darauf nicht verzichten möchte, so kann ein Verkauf der Aktien vorteilhaft sein, wenn er Aktien der gleichen Gesellschaft bald darauf nachkauft. Denn die realisierten Verluste können in der Zukunft helfen, die Steuerlasten zu mindern. Vgl. hierzu den Beitrag “Verluste mitnehmen”.

© Thomas M.R. Disqué

16.10.2008

www.abgeltungsteuer.de

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Kein Sakrileg: Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

Dienstag, 21. Oktober 2008 11:00

Die Kirchensteuer wird wie die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag ­direkt von der Depotbank abgeführt. Voraussetzung ist, dass der Kapitalanleger den Abzug der Kirchensteuer bei der Bank beantragt hat. Aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 werden kirchensteuerpflichtige Kapitalanleger zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet. Dabei kann die Kirchensteuerzahlung für die Jahre 2009 und 2010 wahlweise erfolgen. Zum einen auf dem vom Gesetzgeber favorisierten Weg der Abgeltung: Der kirchensteuerpflichtige Kapitalanleger reicht bei seiner Bank einen Antrag ein und teilt darin seinen Konfessionsstatus und den zutreffenden Kirchensteuersatz mit. Die Banken sind verpflichtet, nach dem jeweils für das Kirchenmitglied geltenden Kirchensteuersatz die Kirchensteuer zu berechnen, einzubehalten und an das Bundesamt für Finanzen weiterzuleiten. Die abzuführende Kirchensteuer wird um 25% gemindert als Gegenleistung dafür, dass dieser Teil der Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe steuermindernd anrechenbar ist (Pauschalierte Sonderausgabe). Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, die der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte im betreffenden Zeitraum wie bisher in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Die Regelung nimmt Rücksicht auf solche Kapitalanleger, die Ihre Religionszugehörigkeit nicht offen legen wollen. Dem Finanzamt wird die bereits gezahlte Kirchensteuer mitgeteilt. Die ermittelte Kirchensteuer ist danach wie bisher als Sonderausgabe abzugsfähig. Die zu zahlende Kirchensteuer wird dann im Einkommensteuerbescheid festgesetzt.

Kirche unterstellt Ehrlichkeit

Von Steuerpflichtigen, die keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft angehören, wird keine Erklärung über ihren Konfessionsstatus gefordert. Es soll in den beiden Jahren auch nicht aktiv nachgeforscht werden, ob eventuell Kirchensteuerpflichtige versehentlich oder gar absichtlich keinen Antrag gestellt haben. Die Kirchen sind überzeugt, dass Ihre Mitglieder ehrlich sind, bzw. sie nehmen die möglicherweise entstehenden Verluste in Kauf, nicht zuletzt im Hinblick auf das ab 2011 greifende System, dass den Kirchen mit großer Wahrscheinlichkeit erhebliche Mehreinnahmen bringen dürfte.

Besonderheiten bei Eheleuten

Ehepartner, die nicht derselben Religionsgemeinschaft angehören, können bei der Bank einen Antrag auf Kirchensteuerabzug für Erträge aus Gemeinschaftskonten stellen. Sie müssen der Bank übereinstimmend erklären, wem wie viel dieser Erträge zustehen. In diesem Verhältnis ordnet die Bank dann die Kirchensteuer der Abgeltungsteuer zu. Geben die Eheleute nichts an, geht die Bank automatisch vom hälftigen Anteil jedes Ehepartners aus.

Regelung nur vorläufig

Der Gesetzgeber erachtet die Regelungen als vorläufig. Bis zum Jahr 2011 sollen im Berliner Bundeszentralamt für Steuern in einer Datenbank auch die Daten zum Konfessionsstatus der steuerpflichtigen Bundesbürger gespeichert sein. Die Banken werden auf diese Daten direkten Zugriff haben, so dass ab 2011 die Mitteilung des Konfessionsstatus durch die Kapitalanleger nicht mehr erforderlich ist. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, den Kirchen das Aufkommen der Kirchensteuer dauerhaft zu sichern.

© Thomas M.R. Disqué

08.10.2008

www.abgeltungsteuer.de

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Frankfurter Fondsbank – so funktioniert das neue FFB-Kombidepot

Donnerstag, 16. Oktober 2008 11:00

Wie bereits im Artikel “Frankfurter Fondsbank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer an” erwähnt, bietet die Frankfurter Fondsbank ein Kombidepot an. Diese hat den Zweck, “alte” von den “neuen” Beständen zu trennen. Durch das ergänzende Kombidepots werden abgeltungsteuerplichtige von abgeltungsteuerfreien Fondsanteilen getrennt (Bestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden werden quasi eingefroren).
Natürlich muss das Kombidepot nicht zwingend eröffnet werden, es ist nur ein Angebot der

Heute werden wir tiefgründiger auf das Thema Kombidepot eingehen und genau erklären wie es funktioniert und was dabei zu beachten ist.

Alle fit4fonds-Kunden, die ein Depot bei der Frankfurter Fondsbank haben, wurden bereits von der Frankfurter Fondsbank angeschrieben. Die Resonanz ist nach den ersten Tagen sehr positiv. Der Antrag für das Kombidepot ist vorausgefüllt und muss eigentlich nur noch unterzeichnet werden. Zur Eröffnung des Kombidepots ist es ausreichend, wenn Sie das Dokument direkt an die Frankfurter Fondsbank per Fax senden (eine Unterschrift durch uns bzw. unser Firmenstempel ist nicht notwendig, auch wenn dafür ein Feld vorgesehen ist).

Erklärung zum Antrag:
Auf der zweiten Seite des Antrages können verschieden Optionen gewählt werden:

Depottyp:
Diese Option ist nur für den Kunden wichtig, der ein FFB-Fondsdepot führt (kein FFB-Fondsdepot :plus). Wenn hier ein Kreuz gesetzt wird, so wird das FFB-Kombidepot als FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet. Sollte das Kombidepot als normales Fondsdepot geführt werden, so lassen Sie bitte dieses Feld einfach frei.
Hier finden Sie die Erklärung zu den unterschiedlichen Depottypen bei der Frankfurter Fondsbank.

Vollmachten:
Wenn bereits erteile Vollmachten auch für das neue Depot gelten sollen, dann einfach ankreuzen (Verfügungsvollmachten, Vollmacht für den Todesfall usw…). Sind für das bestehende Depot (Passivdepot) keine Vollmacht erteilt, so sollte nichts angekreuzt werden.

Service-/Vermögensverwaltungsgebühren:
Hier nichts ankreuzen, da wir keine Service- oder Vermögensverwaltergebühren erheben.

Wiederanlagen von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern:
Am sinnvollsten ist scheinbar die Wiederanlage von Ausschüttungen und zu erstattenden Steuern ins “Aktivdpeot”, da sich sonst bei einer Einbuchung von neuen Anteilen in das Passivdepot alte und neue Fondsanteile vermischen. Hintergrund: Im Passivdepot sollten nur Anteile gehalten werden, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden und somit nach einer Haltedauer von midenstens einem Jahr steuerfrei verkauft werden könnten (Spekulationsfrist).

Sparpläne
Entscheiden Sie hier, ob Sie die bestehenden Sparpläne ab dem 01.01.2009 im Aktivdepot weiterlaufen lassen (es laufen keine Sparleistungen mehr ins Passivdepot) oder ob Sie die Sparpläne zum 31.12.2008 beenden wollen.

Wenn Sie noch keinen Antrag von der Frankfurter Fondsbank
erhalten haben, so können Sie den Antrag für ein FFB-Kombidepot hier öffnen.

Fragen zum FFB-Kombidepot beantworten Ihnen gerne
die Mitarbeiter der Frankfurter Fondsbank unter 069-77060200.

Thema: Abgeltungsteuer, Depotbanken, Frankfurter Fondsbank | Kommentare (0) | Autor:

Fondsdepot Bank – Führender Anbieter im Bereich Investmentkontoführung

Donnerstag, 9. Oktober 2008 22:00

Die Fondsdepot Bank ist eine Bank, die Serviceleistungen in der Investmentkontoführung anbietet. Sie wurde 1993 gegründet und verwaltet einen Depotvolumen von rund 20 Mrd. Euro mit insgesamt 1.400.000 Depots. Durch das Anlagevolumen ist die Fondsdepot Bank einer der führenden Unternehmen im Bereich Investmentkontoführung. Insgesamt bietet die Fondsdepot Bank derzeit 5.314 Fonds zur Auswahl. Davon sind 255 Fonds VL-fähig und 4.525 Fonds als Sparplan handelbar (Stand 30.09.2008). Die Fondsdepot Bank bietet Einmalanlagen ab 250 Euro, Sparanlagen ab 25 Euro monatlich und VL-Anlagen ab 34 Euro pro Monat an. Übrigens: Die Fondsdepot Bank ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Wer macht was in der Bank?
Geschäftsführer: Gerhard Lugert
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß
Sprecher: Dr. Claus Stickler

Das “normale” Depot bei der Fondsdepot Bank:
Sie können bei der Fondsdepot Bank ein Depot als Einzeldepot, als Gemeinschaftsdepot oder als Minderjährigendepot eröffnen. Sämtliche Fonds können in der Regel mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gekauft werden. Soviel kostet das Depot: pauschal 21 Euro bei maximal 3 Fonds im Depot oder pauschal 42 Euro bei mehr als 4 Fonds im Depot. fit4fonds erstattet Ihnen die Depotgebühr, wenn Sie Ihr Depot am 31.12. einen Bestand aufweist, der höher als 25.000 Euro ist.

Das VL-Depot bei der Fondsdepot Bank:
Ihnen stehen mehr als 250 Fonds als VL-Fonds zur Verfügung. Die Depotgebühr beträgt pauschal 70 Euro und wird nach der Sperrfrist (oder bei vorzeitiger Kündigung sofort) verrechnet. Sämtliche VL-Fonds werden mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag angeboten. fit4fonds stellt nach erfolgreicher Depoteröffnung pauschal 25 Euro als Vermittlungsgebühr in Rechnung.

Der Pluspunkt bei der Fondsdepot Bank:
Es werden keine Transaktionsgebühren für den An- oder Verkauf von Investmentfondsanteilen erhoben.

Thema: Allgemein, Depotbanken, Fondsdepot Bank | Kommentare (0) | Autor:

ebase-Lösung zur Abgeltungsteuer: Ein Depot – keine Mehrkosten

Donnerstag, 9. Oktober 2008 11:00

Heute haben wir für Sie gelesen:

Die Fondsplattform ebase bietet ihren Kunden ab sofort die Möglichkeit, alle vor dem 1. Januar 2009 sowie alle nach diesem Stichdatum erworbenen Fondsanteile klar gekennzeichnet in einem Depot zu führen. Dieses Depot entspricht somit im vollen Umfang den gesetzlichen Vorgaben, die bezüglich der Abgeltungsteuer verpflichtend sind.

Für den Kunden hat das drei direkte Vorteile: Es entstehen keine Mehrkosten durch die Eröffnung eines zweiten Depots, es gibt keine zusätzlichen bürokratischen Aufwände bei der Depotneueröffnung und alle Depotpositionen sind transparent und übersichtlich in einem Dokument direkt ersichtlich.

„Ich freue mich, eine solch innovative Lösung für unsere Kunden bieten zu können. Dies zeigt, dass die ebase die Kundeninteressen in den Mittelpunkt stellt und ihre führende Rolle als Fondsplattform kontinuierlich weiter ausbaut“, sagt Rudolf Geyer, Sprecher der ebase-Geschäftsführung. Geyer erläutert weiter: „Die ‚Ein-Depotlösung‘ ist die kundenfreundlichste. Unsere Kunden müssen lediglich einen Kurzauftrag an uns senden. Dieser Auftrag ist auf unserer Homepage hinterlegt oder bei jedem unserer Kooperationspartner erhältlich. (ir)

Quelle: FONDS professionell

Hier finden Sie den Antrag der ebase zum trennen des alten und neuen Bestandes.

Thema: Abgeltungsteuer, Allgemein, Depotbanken, ebase | Kommentare (0) | Autor:

Verluste mitnehmen!

Donnerstag, 2. Oktober 2008 11:00

In turbulenten Börsenzeiten kommt den Verlusten eine besondere steuerliche Bedeutung zu. Denn mit Hilfe der Verlustverrechnung können steuerpflichtige Gewinne gemindert oder vielleicht sogar ganz vermieden werden. Gerade im Hinblick auf die nahende Abgeltungsteuer kann es sich lohnen, jetzt zu handeln.

Bis zum 31.12.2008 unterschied die Einkommensteuer zwischen steuerpflichtigen Kapitalerträgen und – außerhalb der Spekulationsfristen – nicht steuerbaren Vermögensmehrungen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 geht ein Systemwechsel einher. Zukünftig unterliegen bei abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalanlagen auch Wertzuwächse der Abgeltungsteuer und zwar unabhängig von der Haltedauer. Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen können ab 2009 weder im Jahr ihrer Entstehung noch in späteren Jahren mit anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünften) ausgeglichen werden. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können zukünftig nur noch mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden Aktienveräußerungsverluste damit quasi eingezäunt.

Nicht alles wird schlechter

Die gute Nachricht: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, bei denen der Erwerb des Wertpapiers vor dem 01.01.2009 stattfand (sog. “Altverluste”) können für 5 Jahre sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Pfiffige Anleger, die über bisher nicht verrechenbare Altverluste verfügen, erwägen jetzt die Anschaffung solcher Wertpapiere, die Wertzuwächse ab 2009 versprechen. Zu bevorzugen sind abgezinste Wertpapiere, deren Veräußerung bzw. Einlösung zu kumulierten Zinszahlungen führen, z.B. Zerobonds. Im Jahr 2008 angeschaffte und ab 2009 veräußerte Zerobonds erzielen Wertzuwächse, die mit Altverlusten verrechnet werden können. Da die Verrechnungsmöglichkeit bis zum Jahr 2013 begrenzt ist, empfiehlt es sich, mit dem Ansammeln der Wertzuwächse bald zu beginnen.

Jetzt Depot checken

Weitsichtige Anleger, die ihr Portfolio für die Zukunft optimieren wollen, unterziehen ihr Depot vor Jahresende einem Check und fahnden nach Wertpapieren, die im Kurs gesunken sind und bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei kommen nicht nur Aktien, sondern auch Anleihen, Fondsanteile, Zertifikate und andere Finanzprodukte auf den Prüfstand. Die Durchforstung des eigenen Depots nach Verlustbringern hat neben der Steuerersparnis noch einen zusätzlichen positiven Effekt: Der Anleger macht quasi eine Bestandsaufnahme seines Depots und kann sich bei jeder einzelnen Anlage vergewissern, ob er dieses Wertpapier in die neue Epoche der Abgeltungsteuer überführen möchte.

Verluste mitnehmen

Von Ladenhütern sollten sich Anleger trennen. Realisierte Spekulationsverluste, die innerhalb der letzten 12 Monate eintraten, werden mit Gewinnen oder Erträgen anderer Kapitalanlagen verrechnet. Zu beachten ist aber, dass Verluste aus privaten Aktiengeschäften aufgrund des geltenden Halbeinkünfteverfahrens nur zu 50 % berücksichtigt werden. Gelangt der Anleger nach seinem Depot-Check zur Auffassung, dass trotz aktueller Verluste dem Wertpapier langfristige Perspektiven zukommen und er darauf nicht verzichten möchte, so kann ein Verkauf trotzdem vorteilhaft sein. Denn nach vollzogener Veräußerung ist der Anleger nicht daran gehindert, Aktien der gleichen Gesellschaft wieder neu zu erwerben. Dem Vorwurf des “Gestaltungsmissbrauchs” kann durch eine plausible Begründung (z.B. positive Unternehmensnachrichten nach Verkauf der alten Aktien) und einer ausreichend bemessenen Frist zwischen dem Verkauf der alten und dem Kauf der neuen Aktien begegnet werden.

© Thomas M.R. Disqué

30.09.2008

www.abgeltungsteuer.de

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