Beiträge vom September, 2008

Erbschaft und Schenkung: Steuerliche Behandlung ab dem 01.01.2009

Donnerstag, 11. September 2008 9:35

Häufig kommt es vor, dass Wertpapiere, Fondsanteile usw. (Kapitalanlagen) vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt werden.  Damit bei der Übertragung von Wertpapieren nicht die Abgeltungsteuer greift, sind einige Punkte zu beachten.

Generell gilt: “Eine Erbschaft oder Schenkung stellt aus steuerlicher Sicht keinen Neuerwerb dar”!

Wurden die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 vom Erblasser oder Schenker erworben und mindestens 12 Monate gehalten (Spekulationsfrist), kann man diese steuerfrei veräußern.

Ab dem 01.01.2009:
Vom Erblasser oder vom Schenker erworbene Anteile bleiben auch dann abgeltungsteuerfrei, wenn das Erbe oder die Schenkung bei der depotführenden Bank davon in Kenntnis gesetzt wird, dass es sich hierbei um ein Erbe oder um eine Schenkung handelt. Diese gibt die Meldung dann an das zuständige Finanzamt weiter . Das Finanzamt prüft die Richtigkeit und ermittelt anschließend die fällige Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Diese ist abhängig von dem Verwandschaftsgrad des Erblassers und des Erben bzw. Beschenkten. Art und Wert des übertragenden Vermögens spielen in der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auch eine Rolle: die Erbschafts -bzw. Schenkungssteuer ist unabhängig von der Abgeltungsteuer.

Bei einer Erbschaft bzw. Schenkung ist es daher immer wichtig, dass die Bank von der Erbschaft oder Schenkung in Kenntnis gesetzt wird!

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Grundzüge der Abgeltungsteuer

Donnerstag, 4. September 2008 13:30

Das Thema Abgeltungsteuer ist sehr umfangreich, daher gliedern wir es in verschiedene Bereiche, um für jeden Anleger den Artikel zu Verfügung zu stellen der für ihn am wichtigsten und interessantesten ist. Heute zeigen wir eine Übersicht zur generellen Behandlung der Abgeltungsteuer und anschliessend noch die Besonderheiten der Abgeltungsteuer.

  1. Generelles:

2. Besonderheiten

  • Das auf Aktien angewendete Halbeinkünfteverfahren (HEV) entfällt komplett.
  • Veräusserungsverluste nach “altem” Steuerrecht können bis zum Jahr 2013 vorgetragen und verrechnet werden.
  • Die Verwendungsreihenfolge “first in, first out”, die sog. Fifo-Methode, bleibt weiterhin bestehen
  • Bisher geltende Bagatellgrenzen (Zinsen <1 % aus geförderten Bausparguthaben, Gutschriften <10 Euro) entfallen und müssen freigestellt werden.
  • Die Befreiungstatbestände der diversen NV-Bescheinigungen gelten unverändert weiter.
  • Erträge aus steuerbegünstigten Kapitallebensversicherungen, die nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, werden unverändert durch Pflichtveranlagung zum persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Der bisherige Stückzinstopf wird um Veräusserungsverluste erweitert, dann “Verlustverrechnungstopf” (Sonderregelung für Aktien!), Vortrag ins Folgejahr bei negativem Topfsaldo.

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Abgeltungsteuer: ausschüttende oder thesaurierende Fonds wählen?

Mittwoch, 3. September 2008 9:00

In den letzten Tagen haben wir vermehrt Anfragen zu Investmentfonds in Verbindung mit der neuen Abgeltungsteuer, welche Ausschüttungsart bei Anlagen in Fonds besser sei.

Die Ausschüttungsart kann bei Fonds folgendermaßen sein:

Grundsätzlich muss immer unterschieden werden, ob es sich um einen inländischen Fonds (ISIN beginnt mit DE) oder um einen ausländischen Fonds handelt (ISIN beginnt nicht mit DE). Die Besonderheit bei ausländischen Fonds: Zinsen und Dividenden müssen bei der Einkommensteuererklärung veranlagt werden, wenn diese thesauriert wurden. Einen Unterschied gibt es auch bei der Verwahrung der Anteile: im Inland oder im Ausland. Da wir nur inländische Depots anbieten, gehen wir nur auf die Verwahrung von Fondsanteilen im Inland ein.

Sofortige Abgeltungsteuer fällt bei inländischen Fonds an auf:

  • ausgeschüttete Zinsen
  • thesaurierte Zinsen
  • ausgeschüttete inländische Dividenden
  • thesaurierte inländische Dividenden
  • ausgeschüttete ausländische Dividenden
  • thesaurierte ausländische Dividenden

Sofortige Abgeltungsteuer fällt bei ausländischen Fonds an auf:

  • ausgeschüttete Zinsen
  • ausgeschüttete inländische Dividenden
  • ausgeschüttete ausländische Dividenden

Veranlagung zum Abgeltungsteuer erfolgt bei ausländischen Fonds auf:

  • thesaurierte Zinsen
  • thesaurierte inländische Dividenden
  • thesaurierte ausländische Dividenden

Die Frage ist nun: Welche Ausschüttungsvariante ist die bessere Wahl?
Beide Varianten haben Vorteile.
Bei der ausschüttenden Variante wird die Ausschüttung immer mit der Abgeltungsteuer belegt. Durch die Ausschüttung erhalten Sie neue Anteile in Ihr Depot eingebucht bzw. erhalten eine Gutschrift auf Ihr Konto (z.B. auf das Depotkonto bei der DAB bank oder der comdirect bank). Der Nachteil bei einer Ausschüttung ist, das Anteilsverkäufe immer mit der FIFO-Methode erfolgen. Bei einem Verkauf wird durch die FIFO-Methode immer nach dem fist-in-first-out-Prinzip gehandelt. Da die Ausschüttungsbuchung die letzte Anteilsbuchung war, werden immer die ältesten Anteile als erstes ausgebucht (steuerfreie Anteile werden evtl. zu erst verkauft).
Bei der thesaurierenden Variante ist es so, dass je nach Domizil des Fonds (inländisch oder ausländisch) die Zinsen und Dividenden unterschiedlich behandelt werden. Bei einem inländischen Fonds werden alle Thesaurierungen mit der Abgeltungsteuer belegt. Bei ausländischen Fonds müssen Sie die Zinsen und Dividenden mit dem Abgeltungsteuersatz veranlagen lassen (erfolgt bei der Einkommensteuererklärung in Verbindung mit einer Bescheinigung der Depotbank).

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Aktuelle Gesetzeslage vor der Abgeltungsteuer

Dienstag, 2. September 2008 11:00

Heute greife ich die aktuelle Gesetzeslage zur Besteuerung von Fonds auf. Gerade heute ist es wichtig für Sie zu erfahren, was sich am 31.12.2008 von Heute auf Morgen im Bereich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne verändern wird.

So ist es bis zum 31.12.2008:

  • Kapitalertragsteuer ist eine unterjährige Steuervorauszahlung
  • Endgültige Steuererhöhung wird im Rahmen der Veranlagung zum Jahresende ermittelt
  • Kursgewinne sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei
  • innländische Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert
  • Sparer-Freibetrag bzw. Freistellungsauftrag (inkl. Werbungskostenpauschale) i.H.v. 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam Veranlagte
  • Individuelle Werbungskosten werden berücksichtigt (z.B. Vermögensverwaltung, Depotführung etc.)

AB dem 01.01.2009 kommt die Abgeltungsteuer. Das sieht dann in der Kurzfassung so aus:

Dies ist nur eine Gegenüberstellung der steuerlichen Handhabung. Wie Fonds im einzelnen behandelt werden, beschreiben wir in den einzelnen Beiträgen. Klicken Sie einfach im rechten Menü auf dass für Sie interessante Thema (z.B.: Dachfonds, Mischfonds usw.). Da wir im Bereich Abgeltungsteuer noch wesentlich mehr für Sie recherchieren, kommen noch weitere Beiträge dazu.

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Abgeltungsteuer bei Mischfonds

Montag, 1. September 2008 10:30

Erträge aus Mischfonds entstehen entweder durch Ausschüttungen, aus  Zinsen, aus Dividenden oder durch Kursgewinne. Bisher ist es noch so, dass alle Einnahmen und Erträge aus Zinsen sowie Dividenden ausländischer Aktien bis zum 31.12.2008 voll zu versteuern sind. Einnahmen und Erträge aus Dividenden deutscher Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Das bedeutet, dass Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind. Kursgewinne müssen Anleger mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn der Mischfonds nicht mindestens ein Jahr gehalten wird (Spekulationsfrist). Kursgewinne sind bei Mischfonds dann steuerfrei, wenn der Fonds mindestens ein Jahr gehalten wurde.

Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne von der Abgeltungsteuer voll erfasst. Es werden ab diesem Zeitpunkt pauschal 25 % Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt (auf alle Erträge die sich innerhalb des Mischfonds ergeben).

Vorteile:

  • Durch das einheitliche berechnen der Abgeltungsteuer wird ein Mischfonds übersichtlicher
  • Ein Mischfonds ist in der Regel sicherer als zum Beispiel eine Aktienfonds. Fondsmanager des Mischfonds können beliebig umschichten, je nach Launen des Marktes und mindern so das Risiko
  • Ein Mischfonds ist eine gute Variante, wenn Anleger sich nicht selbst um die Anlage kümmern wollen

Im Vergleich zur alten Regelung die noch bis zum 31.12.2008 gilt, kann die Abgeltungsteuer für Mischfonds ein Vorteil sein. Wie schon erwähnt ist es ja Momentan sehr unübersichtlich auf was wie viel Steuern bezahlt werden muss. Ab 2009 ist es einheitlicher und übersichlicher.

Kursgewinne sind bei einem Verkauf eines Mischfonds steuerfrei, wenn Anteile vor 2009 gekauft wurden und der Fonds mindestens 1 Jahr gehalten wird.

Ein interesanter Fonds im Bereich Mischfonds primär Aktien/Welt ist beispielsweise der HWB Victoria Strategies Portfolio V (ISIN: LU0141062942, WKN: 764931).

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