Beiträge vom September, 2008

Produktstrategien für ein Abgeltungsteueroptimiertes Vermögensmanagement

Montag, 29. September 2008 10:00

Viele Banken, Berater und Produktanbieter „verkaufen” im wahrsten Sinne des Wortes derzeit die unterschiedlichsten Produkte als „die Beste” Möglichkeit, die Abgeltungsteuer zu umgehen oder zumindest zu optimieren. Anleger sollten hier kritisch sein. Es gibt aus meiner Sicht keine pauschale und ultimative Lösung als Antwort auf die Abgeltungsteuer.

Zur Steueroptimierung ist die Auswahl Ihrer Anlageinstrumente von entscheidender Bedeutung: Zunächst sollten Sie auf die konsequente Umsetzung Ihrer persönlichen Anlagestrategie achten, um Ihre langfristigen Anlageziele optimal erreichen zu können. Im zweiten Schritt rückt Ihre Steueroptimierung in den Focus. Generell sollten Sie im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer solide Werte oder besser Produkte mit langfristigem Potential noch vor 2009 in Ihr Depot legen um diese bei guter Performance lange zu halten. Nur wenn ab 2009 keine Umstrukturierung mehr notwendig ist, weil Ihre ausgewählten Anlagen eine stabile Wertentwicklung aufweisen, bleiben Ihre Kursgewinne von der Abgeltungsteuer verschont.

Ein kostengünstiges Fondskonzept als Konservierungsstrategie
Leider bestimmt in der Praxis der Steuerspartrieb in vielen Fällen die Produktauswahl und somit das Anlageverhalten von vielen Investoren. Aus diesem Grunde sind in den letzten Monaten vor allem Dachfonds wie Pilze aus dem Boden geschossen, als scheinbares Allheilmittel gegen die Abgeltungsteuer.

Vorteil Dach- oder Mischfonds
Die Idee dahinter ist der steuerliche Vorteil den diese Produkte seitens des Gesetzgebers bekommen haben und wohl auch behalten dürfen. Ein Dachfondsmanager kann auch in 2009 innerhalb seines Dachfonds die entsprechenden Zielfonds austauschen, ohne dass sofort die Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne dieser Fonds anfällt. Zinsen und Dividenden werden als so genannte „ausschüttungsgleiche Erträge” von den Zielfonds selbst versteuert. Auf Dachfondsebene wird durch die nicht versteuerten Kursgewinne somit ein „Zinseszinseffekt” erzielt.

Nachteil Einzeldepot
Schichten Sie als Anleger Ihr Depot hingegen selbst um, so fällt bei allen ab 1.1.2009 gekauften Fonds beim späteren Verkauf die Abgeltungsteuer sofort an für entsprechende Kursgewinne.

Achten Sie auf die Produktkosten!
Insofern sind Dachfonds grundsätzlich aus meiner Sicht also eine geeignete Idee. Aber neben Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen und Ihren persönlichen Rendite-/Risikoüberlegungen, welche Sie unbedingt an erster Stelle platzieren sollten, müssen Sie vor allem auf die Kostenseite schauen. Gerade diese Kostenbelastungen sollten Sie gegenüber möglichen Steuervorteilen genauestens abwägen. Natürlich fallen für Dachfonds in der Regel auch weit höhere Kosten an, welche die Steuervorteile – vor allem bei durchschnittlichem oder schlechtem Fondsmanagement – komplett ad absurdum führen können.

Kosten addieren sich vor allem langfristig zu einem erheblichen Belastungsfaktor für Ihre Rendite!

4 Tipps für Ihre Konservierungsstrategie über Investmentfonds
1. Vorhandenes Kapital möglichst bis zum 31.12.2008 anlegen
Wer bis Ende dieses Jahres investiert, genießt bei langfristiger Anlage noch Steuerfreiheit auf alle Kursgewinne.

2. Auf bewährte Qualität setzen
Wählen Sie ein verlässliches Basisinvestment, dem Sie auf lange Sicht vertrauen können.

3. Fondswechsel vermeiden durch breite Streuung
Durch eine gute Mischung von Anlageklassen und -regionen können Sie spätere Umschichtungen in Ihrem eigenen Depot reduzieren, bei denen steuerpflichtige Kursgewinne realisiert würden.

4. Zinseszinseffekt durch Thesaurierung nutzen
Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen so kontinuierlich den Anteilswert.

Alternative zum Dachfonds – Stellen Sie sich Ihr Portfolio unter einem Dach selbst zusammen

Alternativ können Sie sich auch Ihr Fondsdepot selbst zusammenstellen und dabei breit aufgestellte Fonds wählen, die entsprechend dem „Portfolio-Management-Gedanken” konstruiert sind, nämlich verschiedene Assetklassen mischen um ein stabiles Portfolio zu erhalten. Häufiges Umschichten ist dann gar nicht nötig.

Eine Möglichkeit für Ihre persönliche Abgeltungsteuer-Konservierung

Franklin Templeton Investments hat beispielsweise einen Fonds auf dieser Basis aufgelegt, man könnte sagen: „einen Dachfonds ohne Dach”. Der Clou dabei. Der Fonds bildet die Strategien dreier seit langem erfolgreicher Templeton Fonds ab, kauft diese Fonds aber nicht direkt als Zielfonds. Daher fallen auf Ebene des Fondsmanagements des „Marathonfonds” wie diese Strategie von Templeton genannt wird natürlich Kosten an, aber im Gegensatz zu Dachfonds, erhöhen sich diese nicht durch die Kostenbelastung auf Ebene der Zielfonds. Diese meist unnötige doppelstöckige Kostenbelastung vermeiden Sie also dadurch.

Statten Sie Ihr Depot mit ETFs aus

Für mich sind die optimalsten Anlageprodukte jedoch Indexfonds oder besser gesagt die so genannten Exchange Traded Funds (ETFs). ETFs sind an der Börse gehandelte Fonds. Es gibt sie mittlerweile auf alle großen europäischen, amerikanischen und japanischen Aktienindizes.

Sie können aber auch Indexfonds auf Renten- oder Rohstoff-Indizes erwerben. Index-ETFs bilden den Index einfach 1 zu 1 ab und versuchen somit nicht, den Markt zu schlagen.

Klare Vorteile gegenüber Indexzertifikaten

Mit ETFS genießen sie große Kostenvorteile. Denn Indexfonds verlangen keinen Ausgabeaufschlag. Und mit durchschnittlich 0,34% haben Sie nur äußerst geringe Verwaltungskosten.

Anders als bei Zertifikaten ist Ihr in ETFs investiertes Kapital als Sondervermögen vor einer Insolvenz geschützt. Außerdem profitieren ETFs immer in vollem Umfang von den Dividenden- und Zinsausschüttungen des Basiswertes. ETFs auf einen Performance-Index sind thesaurierend, die Dividenden werden also reinvestiert und bringen Ihnen als Anleger einen Steueraufschub.

Bei ETFs auf einen Kursindex werden die Dividenden hingegen ausgeschüttet und sofort versteuert. Mit ETFs können Sie ohne Probleme die Altbestandsregelung zur Abgeltungsteuer nutzen. Das bedeutet: Bei einem Kauf vor dem 01.01.2009 bleiben die Kursgewinne und teilweise sogar die Ausschüttungen nach derzeitigem Stand komplett steuerfrei. ETFs sind damit aus meiner Sicht das ideale Instrument für Ihre Anti-Abgeltungsteuer-Strategie.

Steueroptimierung mit Swap-ETFs

ETFs auf Swap-Basis sind ein – noch – bestehendes Steuerschlupfloch, mit dem Sie von der Altbestandsregelung ideal profitieren können. „Normale” ETFs sind – wie auch normale Fonds – ab 2009 der Abgeltungsteuer unterworfen. Anders bei swap-basierten ETFs: Hier wird die Performance des unterliegenden Index von einem SWAP-Partner garantiert.

Dieser „tauscht” (= engl.: to swap) die Performance des Index gegen die Performance eines Portfolios, welches übrigens nicht immer den Index 1 zu 1 nachbildet.

Aufgrund der Zwischenschaltung des SWAP-Partners fließen die Erlöse nicht mehr aus Dividenden, sondern aus Kursgewinnen der Finanztermingeschäfte zu. Kursgewinne sind außerordentliche Erträge und unterliegen somit nicht der Abgeltungsteuer. Damit bezahlen Sie als Anleger bei einem Kauf vor dem 01.01.2009 auch in Zukunft keine Steuern auf die Dividendenausschüttungen der Unternehmen im Index. Erwerben Sie vor 2009 einen thesaurierenden Aktien-ETF auf Swap-Basis, kann der Fonds nach einem Jahr komplett steuerfrei verkauft werden.

© Markus Miller

Markus Miller ist diplomierter Vermögensmanager und Autor der Bücher „Geopolitische Vermögenssteuerung“, sowie „Abgeltungsteuer – NEIN DANKE!“. Der renommierte Experte und Berater für Private Banking Dienstleistungen ist Gründer des Internetportals www.geopolitical.biz, Chefredakteur von „Kapital & Steuern vertraulich”, sowie Herausgeber mehrerer Fachpublikationen.

Markus Miller koordiniert ein Internationales Netzwerk von Banken, Discountbrokern, Versicherungen, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Treuhändern!

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Exchange Traded Funds (ETFs)

Freitag, 26. September 2008 12:00

Circa 800 Milliarden US-Dollar investierten Anleger im Jahr 2007 in Exchange Traded Funds (ETFs) – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 40 %. ETF klingt nicht sonderlich attraktiv, sondern eher nach Börsen-Kauderwelsch. Und wem die Bezeichnung ETF noch nie begegnet ist, wird vielleicht misstrauisch sein. Doch hinter der Abkürzung verbergen sich interessante und vor allem kostengünstige Anlagemöglichkeiten für den Privatanleger.

Aktiv oder passiv?

ETF steht für Exchange Traded Funds und lässt sich einigermaßen treffend mit börsengehandelten Investmentfonds übersetzen. Sie kombinieren die Vorteile von Aktien und Investmentfonds in einer Anlage. ETFs bilden einen bestimmten Index ab, so zum Beispiel den deutschen Aktienindex DAX, den europäischen Eurostoxx 50 oder den weltweiten MSCI-Index. ETFs werden daher auch als “Indexfonds” bezeichnet. Fonds werden grundsätzlich aktiv oder passiv gemanagt. ETFs hingegen werden ausschließlich passiv gemanagt, weshalb Fondsmanager überflüssig sind. Auf deren Analysen und Umschichtungen wird verzichtet, womit ein geringerer Verwaltungsaufwand einhergeht. ETFs sind daher sehr kostengünstig, die Gebühren für diese Fondsprodukte sind erheblicher geringer als für vergleichbar aktiv gemanagte Fonds. Nur circa 0,3 % jährlich sind für Gebühren fällig, aktiv gemanagte Fonds hingegen verschlingen regelmäßig circa 1,5 % an Gebühren. Trotz dieses Kostenvorteils brauchen die ETFs den Vergleich mit den teuren aktiv gemanagten Fonds nicht zu scheuen. Oft erzielen sie die gleiche, nicht selten sogar eine höhere Rendite.

Nicht risikolos

Wie bei jeder Kapitalanlage gibt es jedoch auch bei dieser Anlageform Risiken. Tendieren die Börsen insgesamt nach unten, können sich auch ETFs diesem Trend nicht entziehen. Abwärtstrends zeichnen ETFs genauso nach wie Kurssprünge nach oben. Verliert der DAX – wie im Jahr 2008 geschehen – circa ein Fünftel seines Wertes, bilden die ETFs diese Abwärtsbewegung nach. Aktiv gemanagte Fonds können hier gegensteuern und Verluste abfedern – ob dies dann allerdings auch gelingt, ist wiederum eine andere Frage und sicherlich nicht bei allen Fonds zu bejahen. ETFs eignen sich für risikobewusste Anleger, die sich über die grundsätzlichen Chancen und Risiken an der Börse im klaren sind. Ein Kapitalanleger, der sein Geld langfristig anlegen und etwas für seine Altersversorgung tun möchte, kann mit ETFs acht bis zehn Prozent Rendite p.a. erzielen. Dies zeigen statistische Erkenntnisse aus der Vergangenheit.

Reichhaltiges Angebot

Das Angebot an neuen Anlageklassen wächst stetig und reicht von stabilitätsorientierten Anleihen-ETFs über Aktien-ETFs bis hin zu risikoreichen Privat-Equity-ETFs. Im Hinblick auf die ab 2009 geltenden Regelungen zur Abgeltungsteuer sollten ETFs noch in diesem Jahr erworben werden, denn für diese Fonds gelten die alten Steuerregeln unbegrenzt weiter: Kursgewinne bleiben steuerfrei, wenn die Anteile länger als ein Jahr gehalten werden. Bevorzugen sollte man thesaurierende Fonds, bei denen Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fondsvermögen gehalten werden. Der Wert der alten, steuerbegünstigten Fondsanteile steigt damit stetig. ETFs werden den ganzen Tag über zu den gerade geltenden Kursen an den Börsen gehandelt, zumeist über das Handelssystem Xetra. Durch den direkten Kauf an der Börse entfällt der Ausgabeaufschlag, beim Handel über Xetra zusätzlich die Courtage. Anleger müssen nur die beim Aktienkauf und -verkauf üblichen Kosten tragen.

© Thomas M.R. Disqué

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Sichere Geldanlage in Österreich – Jetzt abgeltungsteuerfrei

Mittwoch, 24. September 2008 11:00

Volksbanken in Österreich werben eifrig um Kapitalanleger aus Deutschland. Zweifelhaft ist indes, ob die augenzwinkernde Werbung aus der Alpenrepublik einer rechtlichen Prüfung stand hält.

Zwar sind ausländische Banken nicht verpflichtet, ab 2009 die deutsche Abgeltungsteuer einzubehalten, falls das Institut Kapitalerträge an deutsche Staatsbürger auszahlt. Jedoch ist ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalanleger nach wie vor auch ab dem Jahr 2009 verpflichtet, solche Kapitalerträge zu deklarieren, die aus ausländischen Quellen stammen. Handelt es sich bei diesen Kapitalerträgen um abgeltungsteuerpflichtige Einkünfte, so sind die Erträge mit pauschal 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt insoweit getrennt von den sonstigen Einkünften des Kapitalanlegers. Zwischenergebnis: Eine Abgeltungsteuer für Kapitalerträge ist entgegen der vollmundigen Anpreisung sehr wohl zu entrichten, nur eben nicht an der Quelle, sondern im Rahmen der Steuerveranlagung. Nachteilig für den Anleger ist zudem, dass österreichische Banken bei einigen Kapitalanlagen von erwirtschafteten Erträgen die sogenannte “EU-Zinssteuer” einbehalten. Die EU-Zinssteuer beträgt 15 % bis zum 30. Juni 2008, ab den 1. Juli 2008 20 % und ab dem 1. Juli 2009 schließlich 35 %. Zwar kann diese von ausländischen Instituten einbehaltene Steuer auf die Steuerschuld in Deutschland angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert wurden. Schlaue Anleger, die darauf hoffen, ihr Gedächtnis werde sie schon im Stich lassen und die Kapitalerträge würden dann ihrer Vergesslichkeit anheim fallen, seien gewarnt: Im Jahr 2006 hat Österreich das Protokoll zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Das Übereinkommen legalisiert Kontenabfragen bei den Unterzeichnerstaaten. Wird in Deutschland ein Steuerstrafverfahren gegen einen Kapitalanleger eingeleitet, so ist ein Auskunftsersuchen an das Nachbarland statthaft. Die österreichischen Behörden sind nach dem Übereinkommen angehalten, den deutschen Behörden solche Konten zu benennen, bei denen der Delinquent als Kontoinhaber vermerkt ist. Auch das zwischen Österreich und Deutschland geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine große Auskunftsklausel vor. Mit Hilfe dieser Klausel können deutsche Finanzbehörden – anders als beispielsweise im Abkommen mit Luxemburg – mit umfassender Rechtshilfe durch die österreichischen Kollegen rechnen. Das ehemals sichere Bankgeheimnis in Österreich existiert allenfalls noch rudimentär. Fazit: Bei Licht betrachtet sind “sichere” und “abgeltungsteuerfreie” Geldanlagen in Österreich weder sicher noch steuerfrei.

© Thomas M.R. Disqué

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Die Abgeltungsteuer im internationalen Vergleich

Dienstag, 23. September 2008 11:00

Die Versteuerung von Kapitalerträgen ist schwer zu kontrollieren. Dies ist der Hauptgrund, warum sich eine pauschalierte Quellenbesteuerung zunehmender Beliebtheit erfreut. Fast alle europäische Staaten erheben auf Kapitalerträge eine Steuer mit abgeltender Wirkung, die zumeist als Quellensteuer ausgestaltet ist. Häufig werden nur Zinsen und Dividenden erfasst. In einigen Staaten jedoch, darunter auch Deutschland, werden zusätzlich jedoch auch Wertsteigerungen des Kapitalvermögens erfaßt. Uneinheitlich ist die Berücksichtigung von Werbungskosten und Freigrenzen. Bei nichtansässigen Empfängern von Zinserträgen wird nur selten Kapitalertragsteuer erhoben. Auch sind die teilweise sehr unterschiedlich ausgestalteten Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, die zumeist keine Quellensteuern auf Zinserträge vorsehen. Durch die verschiedenen Konzepte, die in der Definition des Einkommensbegriffs begründet sind, ergeben sich international sehr unterschiedliche Steuerbelastungen auf Zinserträge. Mehrere europäische Staaten belassen Zinserträge privater Haushalte generell oder in bestimmten Fällen steuerfrei (z.B. Lettland und Zypern), während ansonsten der Steuersatz von 10 % bis 59 % reicht. Ein gänzlich anderes System verfolgt die Niederlande. Statt einer allgemeinen Einkommensteuer mit einem Einheitstarif auf die Gesamtheit aller Einkünfte wurde ein Schedulensteuersystem mit unterschiedlichen Tarifen für die einzelnen Einkunftsarten eingeführt. Dabei werden alle Kapitalerträge, darunter auch Zinsen, nicht mit ihrem wirklichen Ertrag, sondern mit einem fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens angesetzt und danach mit einem Proportionaltarif von 30 % besteuert. Der Hauptnachteil der ab 2009 in Deutschland einzuführenden Abgeltungsteuer ist die mit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) relativ hohe Belastung. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im oberen Drittel. Nur Steuerpflichtige in Schweden, Finnland und Italien werden mit noch höheren Sätzen besteuert. Jüngere EU-Staaten hingegen begnügen sich oft mit Steuersätzen unter 20 %, nicht zuletzt, um sich für Investoren als attraktiv zu gerieren. Da mit der Abgeltungsteuer in Deutschland nicht nur Kapitalerträge sondern auch Kursgewinne erfasst werden, ergeben sich auch insoweit Nachteile. Kursgewinne sind in Deutschland zukünftig immer steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange Aktien oder Fondsanteile im Bestand bleiben. Bei der Bestimmung der Höhe des Steuersatzes (25 %) diente Österreich als Vorbild für Deutschland. Von der Übernahme der in Österreich geltenden Steuerfreiheit von Kursgewinnen sah man jedoch ab. In Österreich sind Kursgewinne steuerfrei, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Zudem ist in Österreich mit der Pauschalsteuer auch die Erbschaftsteuer abgegolten, während in Deutschland diese zusätzliche zur Abgeltungsteuer fällig ist. Die schweizerische Kaptialertragsteuer wird als “Verrechnungssteuer” oder als “Zahlstellensteuer” bezeichnet. Diese Steuer ist nicht nur als Einkommensteuer konzipiert, sondern dient wegen der Höhe des Steuersatzes zudem als Vermögensteuer. Aufgrund des in der Schweiz geltenden Bankgeheimnisses ist die Verrechnungssteuer als Abgeltungsteuer ausgelegt. Die Geldinstitute führen 35 % der Kapitalerträge an den Staat ab. Nach zutreffender Deklarierung der Kapitalerträge und des Vermögens wird dieser Betrag erstattet. In Belgien und in den Niederlanden sind Kursgewinne generell von der Steuer befreit. In Luxemburg beträgt die Frist, nach der Kapitalerträge steuerfrei sind, lediglich sechs Monate. Zudem gibt es in Luxemburg einen hohen Freibetrag in Höhe von 50.000 € für Veräußerungsgewinne. Im übrigen gilt in Luxemburg eine 10%ige Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Auch in Frankreich, das gemeinhin als Hochsteuerland gilt, existiert ein Freibetrag von 20.000 € für Kursgewinne. Nach Ablauf von acht Jahren sind Kursgewinne dort vollumfänglich steuerbefreit. Großbritannien verfolgt ein eigenes System. Die Steuerlast sinkt auf der Insel umso mehr, je länger Kapitalanlagen gehalten werden. Zudem sieht Großbritannien einen Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von circa 6.800 € p.a. vor.

© Thomas M.R. Disqué

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KanAm grundinvest Fonds ist wieder offen

Montag, 22. September 2008 11:00

Endlich ist es wieder so weit, der KanAm grundinvest Fonds (ISIN: DE0006791809, WKN: 679180) öffnet zum 22.09.2008 seine Pforten für neues Kapital.

Der KanAm grundinvest Fonds konnte in den letzten 5 Jahren um jährlich 6,21 % zulegen und war so der beste Fonds in der Kategorie Immobilienfonds/Welt. Auch in diesem Jahr hat der Fonds bereits 3,91 %  Zuwachs.

Warum wird der Fonds geschlossen und nur ab und zu geöffnet?
Eigentlich ganz einfach und relativ plausibel: Der Fonds verschließt sich neuem Kapital, da sich sonst die Performance verschlechtern würde. Kurzerklärung: Wenn dem Fonds immerzu neues Kapital zufließen würde und der Fonds aber keine neuen Immobilien für sein Portfolio finden könnte, dann müsste das “übrige” Geld (das nicht in Immobilien investierte Kapital) irgendwie angelegt werden. In der Regel dann in Anlagen, die weniger Ertrag bringen als Immobilien (Geldmarkt, Festgeld usw.). Das nennt man auch “Verwässerung”.
Daher bedient sich der KanAm grundinvest Fonds eines bestimmten Werkzeugs, dem CashCall. Wenn der KanAm grundinvest Fonds ein neues Objekt kaufen will, dann öffnet der Fonds kurzfristig die Tore und nimmt neues Geld an.

Momentan steht ein Objekt in Frankfurt am Main auf der Liste – der OpernTurm.
Der OpernTurm ist ein 168 Meter hohes, international herausragendes Hochhausprojekt der Trophy-Klasse. Er entsteht in einer einzigartig zentralen Lage direkt gegenüber der berühmten Alten Oper. Gestaltung und Technik setzen Maßstäbe für Premiumimmobilien weltweit. Der OpernTurm verbindet gestalterische Qualität und technische Raffinesse mit hohen Umweltstandards. Er bietet mehr als 67.000 qm vermietbare Fläche auf 42 Etagen.

Bereits 50 % der Mietfläche sind schon heute an namhafte Mieter langfristig vergeben (UBS – bis 31.12.2024, Morgen Lewis Rechtsanwälte – bis 30.09.2021).

Machen Sie sich ein eigenes Bild von diesem Fonds und schauen Sie sich einfach folgende Informationen an:

Thema: Allgemein, Fonds-Portraits, offene Immobilienfonds | Kommentare (0) | Autor:

Entwicklung der Abgeltungsteuer

Montag, 22. September 2008 9:00

Bereits im Jahr 1989 wurde in Deutschland eine 10%ige Quellensteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Diese Quellensteuer hatte indes keine abgeltende Wirkung, sondern den Charakter einer Vorauszahlung auf eine etwaige Steuerschuld. In der Folgezeit war eine massive Kapitalflucht in das Ausland zu beobachten. Unter diesem Eindruck wurde die Quellensteuer alsbald wieder abgeschafft. 1993 wurde in Deutschland die Kapitalertragsteuer eingeführt. Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer behandelt. Der Steuersatz beträgt 30 % für Zinserträge aus Kapitalanlagen und 35 % für Tafelgeschäfte zuzüglich Solidaritätszuschlag. Als synonymer Begriff wird hierfür häufig auch der Terminus “Zinsabschlagsteuer” genutzt. Auch die Kapitalertragsteuer ist als Steuervorauszahlung zu erachten. Die Zinserträge werden im Veranlagungsverfahren dem individuellen Grenzsteuersatz des Empfängers unterworfen und die gezahlte Kapitalertragsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet, sofern hierfür eine Steuerbescheinigung vorliegt. Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die Eckpunkte der ab dem Jahr 2009 in Deutschland einzuführenden Abgeltungsteuer. Begleitet wurde die Gesetzesinitiative von intensiven Diskussionen verschiedener Interessengruppen über die konkrete Ausgestaltung der Regeln und etwaige Befreiungen. Am 25.05.2007 verabschiedete der Bundestag das Unternehmensteuerreformgesetz, das auch die Regelungen der Abgeltungsteuer umfasst. Die Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten und anonym abgeführt. Der Steuersatz von 30 % ist von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unabhängig. Mit Zahlung der Abgeltungsteuer ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer abgegolten.

© Thomas M.R. Disqué

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Carlson: Deutsche Sparer sind keine Idioten

Donnerstag, 18. September 2008 9:00

Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass das menschliche Gehirn so programmiert ist, dass die meisten Leute unweigerlich unkluge Anlageentscheidungen treffen. „Tatsächlich haben Leute mit einer bestimmten Art von Gehirnverletzung eher Erfolg beim Anlegen als Leute ohne diese Gehirnverletzung. Diese besondere Gehirnverletzung wirkt sich auf jenen Teil des Gehirns aus, der für Angst zuständig ist. Das Ausschalten von Angst und Sicherheitsbedürfnis, also Emotionen aus der Sicht von Anlageentscheidungen, führt daher zu besseren Anlageentscheidungen”, meint Hans Christian Gjøvik, Managing Director von Carlson, in einem aktuellen Marktkommentar. Nachfolgend der Originaltext.

Leute mit einer Gehirnverletzung wie in der Überschrift als „Idioten” zu bezeichnen ist natürlich nicht richtig, und ich muss ganz klar sagen, dass der Titel nur Ihre Aufmerksamkeit erregen sollte – was ja auch funktioniert hat. Tatsache ist jedoch, dass die meisten unter uns diese Gehirnverletzung nicht haben und daher von Natur aus schlecht ausgestattet sind, wenn es um das Anlegen unserer mühsam verdienten Ersparnisse geht. Dies lässt sich klar im Verhalten der meisten Kleinanleger erkennen, die hoch kaufen, sich nach einer langen Hausse sicher fühlend, und niedrig wieder verkaufen, beherrscht von Angst nach einem Absturz der Aktienmärkte. Dies führt dazu, dass Kleinanleger wesentlich schlechter abschneiden als der Marktdurchschnitt.

Warum ist das so ungeheuer wichtig? Nun, im Bewusstsein, dass der Verlust von einem Euro doppelt weh tut im Vergleich zur Freude an einem verdienten Euro, reagieren die meisten Kleinanleger, die über ein richtig funktionierendes Gehirn verfügen, mit panischer Angst, sobald sie sich einem ernsten Einbruch der Märkte gegenübersehen.

Dies lässt sich anhand der Statistiken belegen, die zeigen, dass Kleinanleger einen Bogen um Investmentfonds machen. Dies stimmt erwartungsgemäß ganz mit der Kleinanlegertradition überein, hoch zu kaufen und niedrig zu verkaufen. Und dabei haben diese Leute noch nicht einmal eine Gehirnverletzung!

Ich auch nicht, und mir wird klar, dass wir als Profis in der Investmentbranche dazu verpflichtet sind, uns mit allen Mitteln gegen die natürliche Neigung der Leute zu stemmen, ihre Anlageentscheidungen von ihren Gefühlen leiten zu lassen. Um ehrlich zu sein, wenn ich nicht genau wüsste, dass meine Emotionen zu meinem Nachteil wirken und die historischen Daten nicht zweifelsfrei zeigen würden, dass es wirklich besser ist, niedrig statt hoch zu kaufen, wer weiß, vielleicht hätte auch ich meine Anlagen schlecht verkauft.

Die einzige noch größere Dummheit, die man begehen kann, außer seine Ersparnisse nicht zu stärken, wenn die Märkte abgestürzt sind, ist der Versuch, vorherzusagen, wann die Märkte wieder steigen. Dies ist einfach nicht möglich, und jeder, der richtig rät, tut dies schlichtweg aus reinem Glück, ebenso wie ein Lottogewinner nicht vorhersagen kann, wann er gewinnen wird. Dafür kann man durchaus mit Fug und Recht behaupten, dass es dem langfristigen Anleger garantiert nützen wird, sein Engagement in den Equitymärkten in Zeiten wie diesen schrittweise zu erhöhen oder zu verringern.

Leider verstärkt die Regenbogenpresse mit ihrer rosaroten Berichterstattung über starke Märkte und mit schrecklich pessimistischen Titelzeilen nach einem Absacken der Märkte nur die bedauerliche Tendenz der Leute, hoch zu kaufen und niedrig zu verkaufen. Dadurch wird es noch schwieriger, normalen Leuten klarzumachen, dass es sich ganz entgegen den schwarzseherischen Warnungen durchaus auszahlt, niedrig zu kaufen. Investmentfonds scheinen das Einzige zu sein, wovon die Leute umso weniger kaufen, je günstiger sie es kriegen.

Helfen Sie mir dabei, die Kleinanleger vor ihrem einwandfrei funktionierenden Gehirn zu bewahren, indem Sie die Botschaft weitertragen, die jeder erfolgreiche Investmentprofi kennt:

Jetzt ist die richtige Zeit für Sie, mit dem Sparen anzufangen oder Ihre monatlichen Ersparnisse in Investmentfonds zu erhöhen. Dazu muss man kein Genie sein.

Quelle: Fondsprofessionell

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Abgeltungsteuer: Wissenswertes über Anleihen

Mittwoch, 17. September 2008 9:00

Der ab 2009 einzuführenden Abgeltungsteuer sehen viele Kapitalanleger mit gemischten Gefühlen entgegen. Insbesondere die zukünftige steuerliche Erfassung von Kursgewinnen bereitet vielen Anlegern Bauchschmerzen. Aber es gibt auch Vorteile. Anstatt die Kapitalerträge mühsam über die jährliche Einkommensteuererklärung zu deklarieren, wird die Steuer zukünftig direkt von den Geldinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies bringt eine erhebliche Arbeitserleichterung mit sich.

Eindeutige Gewinner der Steuerreform sind Anleihen und andere Zinsprodukte.

Bisher werden Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers erfasst. Ab 2009 wird auf Kapitalerträge eine einheitliche Steuer von 25 % mit abgeltender Wirkung erhoben. Wer mit seinen Einkünften bisher mehr als 25 % Einkommensteuer zahlte, kann zukünftig einiges an Steuern sparen. Ein Lediger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 € zahlte für jährlich 5.000 € Zinserträge bisher circa 1.440 € Einkommensteuer – zukünftig werden es nur noch 1.250 € sein.

Vorteile für Zinssparer

Begünstigt von der neuen Abgeltungsteuer werden Inhaber von Tagesgeldkonten, Bank-Sparbriefen, Pfandbriefen und Anleihen, wenn deren Kurs nicht wesentlich unter 100 liegt. Aber es gibt auch Verlierer. Da ab 2009 nicht nur Kapitalerträge sondern auch Kursgewinne von der Abgeltungsteuer erfasst werden, bieten steueroptimierte Rentenfonds gegenüber herkömmlichen Rentenfonds zukünftig keine Vorteile mehr, weil deren Ertrag vollumfänglich aus Kursgewinnen besteht. Das gleiche gilt für niedrigverzinste Anleihen, deren Kurs deutlich unter 100 liegt. Die Rendite wird auch bei diesen Produkten weniger über den Zinskupon, dafür mehr aus Kursgewinnen gespeist – und Kursgewinne sind zukünftig steuerpflichtig.

Schnellentschlossene können die alte Rechtslage jedoch konservieren, wenn sie sich steuergünstige Zinsmodelle bis zum Jahresende sichern. Steueroptimierte Rentenfonds, die bis zum 31.12.2008 erworben werden, bleiben auch zukünftig steuerfrei, wenn keine Erträge ausgeschüttet, sondern angesammelt werden. Gebührenbereinigte Erträge von etwa dreieinhalb Prozent sind damit durchaus erzielbar. Um diesen Wert mit einer konventionellen Anleihe zu erzielen, bedürfte es einer Rendite von annähernd fünf Prozent.

Zudem bieten Fonds den Vorteil der unbegrenzten Laufzeit im Gegensatz zu Anleihen, die bezifferte Laufzeiten haben.

Steuervorteile niedrigverzinster Anleihen

Ebenfalls steuergünstig sind niedrigverzinste Anleihen. Wird die Anleihe noch im Jahr 2008 erworben, bleiben in der Zukunft entstehende Kursgewinne steuerfrei. Umso geringer der jährlich gezahlte Zinsertrag ist, desto höher fällt bei gleicher Rendite der Kursgewinn aus. Die Vorteilhaftigkeit mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Erwirbt der Anleger einen Pfandbrief mit fünfjähriger Laufzeit und einem Zinskupon von 2,1 %, so erzielt er damit im Jahr 2009 nach Berücksichtigung der Steuerlast einen Ertrag in Höhe von 3,66 %, falls er an der Anleihe bis zum Laufzeitende festhält. Würde der Anleger eine konkurrierende Anleihe mit einem Kupon von 3,875 % erwerben, so verbliebe ihm nach Steuern nur ein Ertrag von 3,45 %.

Steuerlich attraktiv sind insbesondere Staatsanleihen aus Portugal, Türkei, Marokko, Argentinien oder auch Uruguay. Dies folgt aus den zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen, wonach ein in Deutschland steuerpflichtiger Gläubiger die 10- bis 20prozentige fiktive Quellensteuer unmittelbar von seiner Einkommensteuer abziehen kann. Ob die Steuer in den benannten Ländern tatsächlich erhoben wird, ist dabei unerheblich.

Tipp: Anleihen aus Portugal

Da Portugal im Gegensatz zu den anderen genannten Ländern der europäischen Union zugehörig ist, geht mit dem Investment kein Währungsrisiko einher. Eine portugiesische Staatsanleihe mit sieben Jahren Laufzeit erzielt vor Berücksichtigung der Steuerlast einen Ertrag von 4,70 Prozent; nach Berücksichtigung der Steuern verbleiben ab 2009 immerhin noch 4,35 % (WKN AOE7CK). Sicherheitshalber sollte jährlich gecheckt werden, ob die Anerkennung der fiktiven Quellensteuer Bestand hat. Die Anrechnung der fiktiven Quellensteuer gilt auch für Erwerbe nach dem 31.12.2008.

Ebenfalls steuerbefreit sind die Einnahmen aus Zerobonds, falls der steuerpflichtige Ertrag mit bis zum 31.12.2008 anfallenden Verlusten verrechnet wird. Die Verlustverrechnung ist statthaft bis zum 31.12.2013. Pfiffige Anleger überlegen daher, ob sie Kursverluste, die in den letzten zwölf Monaten entstanden sind, noch vor dem 31.12.2008 realisieren, um das Finanzamt daran zu beteiligen.

Ist der Erwerb von Anleihen geplant, sollten Papiere bevorzugt werden, die erst nach dem 31.12.2008 Zinsen ausschütten. Denn die enthaltenen Stückzinsen, die regelmäßig hoch besteuert sind, können noch im Jahr 2008 als “negative Einnahmen” steuermindernd deklariert werden. Demgegenüber werden die ab 2009 entstehenden Zinsen nur noch mit pauschal 25 % Abgeltungsteuer belastet. Clevere Anleger kaufen daher im Dezember 2008 solche Anleihen, die schon im Januar 2009 Zinsen auszahlen.

© Thomas M.R. Disqué

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Interessant: LuxTopic – Aktien Europa

Montag, 15. September 2008 11:00

Öfters erhalten wir Anrufe von Kunden, die nach sinnvollen Alternativen zum Fidelity European Growth A EUR (ISIN: LU0048578792, WKN: 973270) oder zum Nordea 1, SICAV European Value BP EUR (ISIN: LU0064319337, WKN: 973347) suchen. Bei diesen beiden Fonds handelt es sich um relativ bekannte Fonds, die momentan bei der Performance nicht so gut laufen aber trotzdem in vielen Depots zu finden sind.

Der bereits am 25.06.2003 aufgelegte Fonds LuxTopic – Aktien Europa (ISIN: LU0165251116, WKN: 257546) erscheint uns daher als sehr interessante Alternative zu den o.g. Fonds.

Was ist das besondere an diesem Fonds?
1. Performance: Der LuxTopic – Aktien Europa konnte in den letzten 3 Jahren um durchschnittlich 8,45 % p.a. zulegen (Stand: 31.08.2008). Mit dieser Performance erreichte der Fonds Platz 1 von 123 weiteren Fonds in der Kategorie Aktienfonds Euroland. Aber auch die letzten 12 Monate sind wichtig. Gerade dieser Zeitraum war für viele Fondsmanager sehr schwierig – auch in diesem Zeitraum Platz 1 (Stand: 31.08.2008).

2. Risiko: Das Risko bzw. die Volatilität des LuxTopic – Aktien Europa kann sich sehen lassen. Der Fonds ist unter den 20 besten Fonds der Kategorie Aktienfonds Euroland (im 2-, 3- und 5-Jahreszeitraum) zu finden (Stand: 31.08.2008). Daher hat er auch eine super Sharp Ratio im 2-, 3- und 5-Jahreszeitraum (immer unter den besten Drei).

Wer steckt hinter dem LuxTopic – Aktien Europa?
Die Kapitalanlagegesellschaft ist die DJE Investment S.A., ein Unternehmen der DJE Kapital AG mit Sitz in Pullach. Fondsmanager des Fonds ist die Firma Beer Management GmbH. Inhaber der Firma ist Robert Beer, der seit 26 Jahren an den Finanzmärkten tätig ist. Weitere Informationen zum Fondsmanager finden Sie hier: www.robertbeer.com

Machen Sie sich ein eigenes Bild von diesem Fonds und schauen Sie sich einfach folgende Informationen an:

Thema: Aktienfonds, Fonds-Portraits | Kommentare (0) | Autor:

Abgeltungsteuer bei Zertifikatefonds

Freitag, 12. September 2008 11:00

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer kippt der Bestandsschutz für alle Zertifikate! Veräußerungsgewinne werden in Zukunft mit 25 % Abgeltungsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer) besteuert. Die nachfolgenden Fristen sind eventuell wichtig um Zertifikatefonds bzw. Zertifikate noch abgeltungsteuerfrei veräußern zu können.

  • Zertifikate die bis zum 14.03.2007 gekauft wurden können auch nach dem 30.06.2009 abgeltungsteuerfrei verkauft werden.
  • Alle Anlagen die bis zum 29.06.2008 erworben wurden, ein Jahr gehalten werden, können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. (Wird ein Zertifikat ab dem 30.06.2008 gekauft, kann die Abgeltungsteuer nicht mehr vermieden werden!)

Demnach ist es bei Zertifikatefonds so, dass die Abgeltungsteuer zwar nicht vorverlegt wurde, aber die letzte Möglichkeit eines “steuerfreien” Kaufs um 6 bzw. 9 Monate nach vorne verlegt wurde. Wie oben beschrieben hätte ein Zertifikatefonds vor dem 14.03.2007 gekauft werden müssen, um wie ein “normaler” Fonds behandelt zu werden, der vor dem 31.12.2008 gekauft wurde. Wenn ein Zertifikatefonds zwischen dem 15.03.2007 und dem 29.06.2008 gekauft wurde, so kann dieser nur dann steuerfrei veräußert werden, wenn der Verkauf des Fonds bis zum 30.06.2009 erfolgt (der Fonds muss allerdings mindesten 12 Monate gehalten werden). Ein Verkauf ab dem 01.07.2009 wird immer mit der Abgeltungsteuer bestraft.

Zertifikatefonds, die seit mindestens 3 Jahren angeboten werden:

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