Beiträge vom August, 2008

Abgeltungsteuer bei Rentenfonds

Mittwoch, 27. August 2008 23:12

Als erstes wollte ich Ihnen kurz beschreiben, was ein Rentenfonds eigentlich ist: ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der in festverzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert. Rentenfonds erwirtschaften ihren Ertrag durch die im Fonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere (durch Zinszahlungen) und eventuell entstehende Kursgewinne bei Wertpapieren in fremder Währung.

Bisher war es bei Rentenfonds so, dass einfach mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wurde. Der Grenzsteuersatz liegt momentan zwischen 15 % und 45 %. Ab dem 01.01.2009 werden allerdings sämtliche Zinsen und Kursgewinne mit zirka 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer) versteuert. Das kann für einige Anleger in Zukunft ein Vorteil sein, wenn der persönliche Grenzsteuersatz höher als 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) ist.

Wenn Sie noch bis zum 31.12.2008 Ihr Geld investieren und mindestens 12 Monate halten, können Sie Ihr Geld mit dieser Möglichkeit konservieren. Allerdings sollten Sie sehr darauf achten, dass Sie einen Fonds auszuwählen der schon einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und nicht erst neu aufgelegt wurde. Es kam in der Vergangenheit schon oft vor das Investmentfonds aufgelöst wurden, da das Fondsvolumen zu gering war und die Kosten im Verhältnis zum Fondsvolumen zu hoch war.

Bei der Auswahl geeigneter Fonds sollte das Fondsvolumen auf jeden Fall beachtet werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rentenfonds aufgelöst wird, der ein Fondsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro aufweist. Der Grund für den Hinweis: Wenn der Fonds aufgelöst werden sollte, ist das eine “Anteilsrückgabe” aus Sicht des Fiskus. Hier wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn der Fonds mindestens 12 Monate gehalten wurde. Wenn der Verkaufseröls neu investiert wird, wird die Steuer beim Verkauf der Anteile direkt von der Bank einbehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Verkauf der Anteile abgeltungsteuerpflichtig!

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DAB bank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer

Dienstag, 26. August 2008 12:33

Nun ist es bei der DAB bank auch soweit. Das Münchner Bankhaus bietet als Antwort auf die Abgeltungsteuer ein “Unterdepot” an, welches für die Trennung der alten und neuen Bestände ausreichend ist. Hintergrund: das Bundesministerium für Finanzen hat vor drei Wochen entschieden, dass zur Anwendung der FIFO-Methode (first in first out) die Trennung von Wertpapierbeständen mittels Unterdepot ausreicht.

Zur Eröffnung eines Unterdepots ist keine komplette Konto-/Depoteröffnung notwendig. Es genügt, das ausgefüllte und unterschriebene Formular “Unterdepoteröffnung” an fit4fonds zu senden. Alle Geldbuchungen erfolgen dann über das bereits bestehende Verrechnungskonto. Ein neues Unterkonto wird nicht benötigt.

Das Reporting von Hauptdepot und Unterdepot ist, wie auch schon jetzt, in einem Dokument zusammengefasst. Sie erhalten somit für jede Stammnummer nur jeweils eine Vermögensübersicht und eine Jahressteuerbescheinigung.

Zusammen mit der Vermögensübersicht zum 30.09.2008 wird allen Kunden das entsprechende Formular zugesendet, um für bereits bestehende Depots “Unterdepots” einzurichten.

Zu den Kosten:
Die Unterdepots kosten genauso viel Depotgebühr wie ein bereits bestehendes Hauptdepot.

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Abgeltungsteuer bei Aktienfonds

Freitag, 22. August 2008 12:03

Grundsätzlich: alle Kursgewinne sind bei Aktienfonds ab dem 01.01.2009 abgeltungsteuerpflichtig (gilt nicht für Fondskäufe, die bis zum 31.12.2008 getätigt wurden). Natürlich unterliegen auch alle Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Thesaurierungen der Abgeltungsteuer. In diesem Beitrag möchte ich allerdings nur auf die Situation mit den Kursgewinnen und der Abgeltungsteuer eingehen.

Anleger mit einem hohen Steuersatz sind bei Aktienfonds die eigentlichen Benachteiligten, da sämtliche Kursgewinne versteuert werden müssen und nicht mehr wie zuvor komplett steuerfrei sind, wenn die Haltedauer von mindestens einem Jahr eingehalten wurde. Die Haltedauer des Fonds ist dann egal, weil die so genannte Spekulationsfrist gestrichen wird und nur noch bis zum 31.12.2008 Gültigkeit hat. Immerhin werden dann bis zu 28 % an Steuern abgeführt.
Wie sich die 28 % zusammensetzten? Ganz einfach: Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer (25 % + 5,5 % + 8 %).

Die wichtigen Tipps:

  • Kaufen Sie wenn möglich noch in 2008 Aktienfonds, wenn Sie so oder so in Aktienfonds investieren wollen.
  • Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 28 % liegt, können Sie ab 2009 die Differenz über die Steuererklärung zurück holen. Das ist dann die so genannte Besserstellung.
  • Spekulationsfristen müssen Sie bei Neuinvestionen nicht mehr beachten, da diese ab 2009 wegfallen.
  • Kapitalerträge erhöhen nicht Ihren Einkommensteuersatz, da diese schon mit der Abgeltungsteuer abgegolten sind.

Leider schlägt der Fiskus bei Aktienfonds extrem hart zu, so dass die Anlageform Aktienfonds nicht mehr so attraktiv ist wie zuvor. Ob sich da der Staat damit einen Gefallen tut? In 2008 ist es auf jeden Fall möglich, sich für eine abgeltungsteuerfreie Anlage zu entscheiden: Aktienfonds.

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Kirchensteuer ab 2009

Donnerstag, 21. August 2008 18:00

Der 01.01.2009 ist für alle Anleger in Deutschland ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Tag wird die so genannte Abgeltungsteuer eingeführt. Taggleich wird der Freistellungsauftrag vom Sparer-Pauschbetrag abglöst und die Kirchensteuer kann auf Antrag direkt von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt werden. In diesem Beitrag möchte ich etwas zur Kirchensteuer schreiben.

Ab 01.01.2009 haben Sie die Wahl.
Möglichkeit 1: Sie lassen die Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer von der Depotbank direkt an das Finanzamt abführen. Bei dieser Variante müssen Sie der Depotbank Ihre Religionszugehörigkeit mitteilen. Vorraussetzung für die direkte Abführung der Kirchensteuer ist natürlich eine Kirchenzugehörigkeit bzw. das Sie kirchensteuerpflichtig sind und das Sie der Depotbank einen schriftlichen Antrag einreichen.
Möglichkeit 2: Sie lassen von der Depotbank keine Kirchensteuer abführen und werden vom Finanzamt veranlagt.
Diese Wahlmöglichkeit haben Sie allerdings nur für das Jahr 2009 und 2010. Ab 2011 wird die Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer automatisch von der Depotbank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die so abgeführte Kirchensteuer wird dann an die betreffende Religionsgemeinschaft weitergeleitet.

Wie funktioniert es ab 2011 (geplant)?
Zukünftig ist ein “Zentralregister” geplant, auf das sämtliche Banken zugreifen können. Dieses Zentralregister wird vom Bundeszentralamt für Steuern angelegt und erleichtert die Zuordnung zur entsprechenden Kirchengemeinschaft. Die Kirchensteuer kann man dann eigentlich als Quellensteuer bezeichnen, da diese Steuer ja automatisch und direkt von der Quelle abgeführt wird.

Fragen die sich im Moment aufwerfen:

  1. Wie schaut es bei diesem Zentralregister mit dem Datenschutz aus? Schließlich kann jede Bank auf die Datenbank zugreifen. Demnach muss man sich fragen, wie die Zugriffsberechtigungen ausgestaltet sind.
  2. Wie erfolgt der Kirchensteuerabzug bei einem Depot mit 2 Depotinhabern, wenn unterschiedliche Religionszugehörigkeiten vorhanden sind?

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Abgeltungsteuer bei offenen Immobilienfonds

Mittwoch, 20. August 2008 10:06

Heute möchte ich Ihnen die steuerliche Behandlung von offenen Immobilienfonds ab dem 01.01.2009 näher bringen. Auch hier greift die Abgeltungsteuer sowie bei allen anderen Investmentfonds.

Offene Immobilienfonds investieren vor allem in gewerblich genutzte Immobilien. Inländische Mieterträge des Fonds unterliegen künftig der Abgeltungsteuer. Ausländische Mieterträge werden in der Regel im Ausland besteuert und daher in Deutschland steuerfrei gestellt. Sollte eine Immobilie im Ausland verkauft werden, so erfolgt ebenfalls regelmäßig eine Besteuerung des Gewinns im Ausland und die Steuerfreistellung in Deutschland. Diese steuerfreien Erträge unterliegen nicht mehr dem so genannten „Progressionsvorbehalt“, d.h. sie wirken sich auch nicht auf den persönlichen Steuersatz aus. Realisierte Gewinne aus der Veräußerung von deutschen Immobilien können, sofern die jeweilige Immobilie länger als zehn Jahre im Fonds gehalten wurde, zudem steuerfrei an den Anleger ausgeschüttet werden.

Die wichtigsten Eckpunkte der Abgeltungsteuer bei offenen Immobilienfonds:

Fazit:
Wenn Sie in offene Immobilienfonds investieren wollen, so suchen Sie sich möglichst einen Fonds mit hohem ausländischen Immobilienbestand aus. So können Sie zumindest einen Teil Ihres Vermögens vor der Abgeltungsteuer schützen. Prüfen Sie aber immer, ob der Fonds zu Ihnen passt.

Hier finden Sie verschiedene offene Immobilienfonds:
offene Immobilienfonds/Europa
offene Immobilienfonds/Welt

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Der neue Sparer-Pauschbetrag ab 01.01.2009

Dienstag, 19. August 2008 0:08

Ab dem 01.01.2009 gibt es neben der Abgeltungsteuer den neuen Sparer-Pauschbetrag. Sparer-Pauschbetrag hört sich etwas fremd an, aber ersetzt ab dem 01.01.2009 den Vorgänger, den alten Sparer-Freibetrag (Freistellungsauftrag).

So wird der Sparer-Pauschbetrag im Gesetzestext erläutert (Zitat aus §20 EStG Abs. 9): “1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die um eine abzuziehende ausländische Steuer geminderten und nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.”

Im Enddefekt können 801 Euro bzw. 1.601 Euro bei verheirateten von der Steuer freigestellt werden.

So hat sich der Sparer-Freibetrag in der Vergangenheit entwickelt:

Ab dem 01.01.2009 kommt der Sparer-Pauschbetrag mit 801 Euro/1.602 Euro.

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Es ist nicht alles Gold was glänzt …

Montag, 18. August 2008 9:00

Erst kürzlich haben wir gelesen, dass der Goldpreis massiv gedrückt wurde. Er ist am 11.08. von 862 auf 823 US-Dollar, und am 12.08. nochmals weiter auf 805 US-Dollar pro Feinunze gefallen. Zum Freitag (15.08.) notierte Gold bei 786,10 US-Dollar pro Feinunze. Das ist ein Kursverlust in Höhe von 19,34 % innerhalb von 4 Wochen. Neben dem Goldpreis brach auch der Preis für Silber, Platin und Palladium ein.

Warum wir das schreiben?
Im Moment sind viele Anleger auf der Suche nach der “richtigen” Strategie, wie Sie ihr Geld bis zum 31.12.2008 abgeltungsteuerfrei investieren können. Bekannterweise tritt ja ab dem 01.01.2009 die Abgeltungsteuer in Kraft. Viele Berater setzen auf abgeltungsteuerfreie Produkte, unter anderem auf Edelmetalle. Da physische Werte keine Wertpapiere sind, unterliegen Münzen und Barren auch nicht der Abgeltungsteuer. Auch Edelmetalldepots sind derzeit sehr gefragt (funktionieren ähnlich wie ein Fremdwährungskonto).

Es gibt Berater die Ihren Kunden anraten, alle verfügbaren Gelder in Edelmetalldepots umzuschichten um sich vor der Steuer zu schützen. Bei solchen Empfehlungen sollte man sich überlegen, ob das so sinnvoll ist. Auch der Edelmetallmarkt ist sehr volatil und weist teilweise sehr starke Schwankungen auf (siehe die letzten 4 Wochen). Nur ein gesunder Mix mit verschiedenen Anlagen ist unserer Meinung nach sehr sinnvoll. Alles in eine Anlageform zu packen ist auf keinen Fall der beste Weg.

Unser Tipp – Breite Streuung!

Durch eine breite Streuung in verschiedene Anlageformen bzw. Anlagestrategien kann ein massiver Geldverlust gemindert werden. Gehen Sie daher auf die Suche nach verschiedenen und sinnvollen Anlagen, die möglichst steuerfrei sind und nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sein werden.
Nutzen Sie außerdem den neuen Sparer-Pauschbetrag aus. Der Sparer-Pauschbetrag ersetzt ab dem 01.01.2009 den Sparer-Freibetrag. Sie können dann pauschal 801 Euro bzw. 1.602 Euro pro Jahr von der Steuer freistellen.

Fazit: Ganz abgeltungsteuerfrei wird es in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr gehen, wenn Sie sinnvoll streuen.

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Abgeltungsteuer bei Dachfonds

Freitag, 15. August 2008 17:00

Immer wieder lesen wir in den Nachrichten über Studien, bei denen Institute durch Befragungen feststellen, dass die meisten Anleger sich kaum oder teilweise gar nicht mit der neuen Abgeltungsteuer auskennen und dadurch große Wissenslücken vorhanden sind.

Wir beschreiben in den nächsten Wochen mit verschiedenen Beiträgen die jeweilige Situation diverser Fondskategorien (Dachfonds, Mischfonds, Aktienfonds usw.) in Bezug auf die Abgeltungsteuer. Es soll erläutert werden, wie sich die Abgeltungsteuer auf die einzlnen Fondskategorien auswirkt. Dabei sollen Sie erfahren, wie Ausschüttungen, Kursgewinne usw. ab dem 01.01.2009 versteuert werden müssen.

Heute wollen wir mit der ersten Fondskategorie beginnen, und zwar mit dem Dachfonds:

  • Anteile, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden sind abgeltungsteuerfrei! Dachfonds, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden sind bei Verkauf abgeltungsteuerpflichtig.
  • Dachfonds eignen sich sehr gut, um noch vor dem 31.12.2008 Kapital zu “konservieren”.
  • Interne Umschichtung innerhalb des Dachfonds sind von der Abgeltungsteuer befreit. Als Beispiel: Hätten Sie einen einzelnen Fonds, der schlecht läuft und Sie möchten aus diesem Grund verkaufen undin einen anderen Fonds investieren, so würde Ihnen sofort die Abgeltungsteuer abgezogen werden. Bei einem Dachfonds wird das von Ihnen angelegte Geld von Fondmanagern verwaltet und betreut. Wenn nun der Dachfondsmanager eine Umschichtung innerhalb des Fonds vornimmt, so ist diese interne Umschichtung abgeltungsteuerfrei.
  • Sämtliche Erträge die der Fonds erwirtschaftet bzw. dem Fonds zufließen (Ausschüttungen, Zinsen, Dividenden usw.) werden natürlich mit der Abgeltungsteuer belegt.

In den letzten Monaten wurden aufgrund der zukünftigen Abgeltungsteuer viele neue Dachfonds aufgelegt. Bis Ende 2009 werden wahrscheinlich noch einige neue Fonds dazu kommen. Wenn Sie in einen Dachfonds investieren wollen, so suchen Sie sich den passenden Dachfonds genau aus. Die Vorteile konnten Sie ja oben im Text bereits lesen. Eine Alternative zu Dachfonds könnten allerdings auch ganz normale Aktienfonds sein …

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Die Abgeltungsteuer und Ihre Tücken

Donnerstag, 14. August 2008 11:00

Jeder versucht verständlicher Weise das Beste aus der Situation zu machen, da die Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 in Kraft tritt. Auch die Fondsgesellschaften versuchen das bestmögliche herauszuholen.

Mit herauszuholen meine ich, durch die Abgeltungsteuer möglichst viel Geld der Anleger an sich zu binden. Das funktioniert ganz einfach: Fondsgesellschaften legen neue Fonds mit interessanten Ideen auf und vermarkten diese gezielt mit dem Hinweis auf die Abgeltungsteuer. Anleger kaufen diese Fonds da die Idee plausibel klingt. Meistens tritt dieses Phänomen bei größeren Investmentgesellschaften auf. So hat beispielsweise die DWS in den späten 90igern einen Softwarefonds, B2B-Fonds usw. aufgelegt.

Warum ich das schreibe? Die oben genannten Fonds wurden zwischenzeitlich wieder geschlossen. Das kann natürlich auch in Zukunft passieren, und da ist die DWS kein Einzelfall. Im Juni 2008 wurden zirka 30 Fonds geschlossen und ebenso viele neu aufgelegt. Investmentfonds mit den Namen “UBS (D) Euro Aktiv Substanz”, “Pioneer Investments Euro Stoxx Protect”, “Deka-ChampionsGarant” usw. lassen sich scheinbar besser vermarkten.

Wenn sich diese Fonds für die Fondsgesellschaft jedoch als unrentabel heraus stellen, so werden diese Fonds einfach geschlossen bzw. aufglöst oder übertragen. Der Dumme dabei ist der Anleger, der nun seine Anteil an die Fondsgesellschaften zurückgeben muss. Mit der Neuinvestition (Geld muss ja irgendwo hin) sind Sie mit der Neuanlage in der Abgeltungsteuer.

Daher unser Tipp:
Vorsicht bei Fonds die neu aufgelegt wurden und die mit dem Hinweis der Abgeltungsteuer vertrieben werden. Passen Sie bei Ihrem (Bank)Berater auf, wenn er Ihnen nur einen speziellen Fonds zur Vermeidung der Abgeltungsteuer anbietet. Achten Sie außerdem (auch bei älteren Fonds) auf das Fondsvolumen, es sollte nie geringer sein als 20 – 25 Mio Euro – das ist die absolute Untergrenze.

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Frankfurter Fondsbank bietet Lösung zur Abgeltungsteuer an

Mittwoch, 13. August 2008 9:00

Die Frankfurter Fondsbank bietet seit kurzem ein neues Produkt an. Beim so genannten Kombidepot handelt es sich um eine Lösung mit der sich der alte Bestand und der neue Bestand klar voneinander trennen lässt.

Die Problematik mit dem 01.01.2009 ist wahrscheinlich fast jeden bekannt. An diesem Tag treten die Regelungen für die Abgeltungsteuer in Kraft. Damit verbunden ist u.a., dass Kursgewinne nach Ablauf einer Haltedauer von 12 Monaten nicht mehr steuerfrei vereinahmt werden können. Daher sollten Sie nach Lösungen suchen, Fondsbestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, von Beständen, die danach gekauft wurden, zu separieren. Ansonsten kommt bei Verkäufen die FIFO-Methode zur Anwendung. Steuertechnisch werden also erst diejenigen Anteile veräußert, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, was häufig nicht gewollt sein dürfte.

Die Frankfurter Fondsbank hat daher ein einfaches und zugleich komfortables Modell zu eindeutigen Trennung der Bestände entwickelt: Das FFB-Kombidepot.

Egal ob Sie ein normales FFB-Fondsdepot oder ein FFB-Fondsdepot :plus unterhalten, Sie können bei beiden Depottypen das FFB-Kombidepot beantragen. Ergänzend zum bestehenden Depot wird ein weiteres Depot eröffnet. Das alte Depot wird bei der Frankfurter Fondsbank als “Passivdepot” und das neue als “Aktivdepot” bezeichnet. Das “Aktivdepot” kann allerdings erst ab dem 01.01.2009 vollumfänglich für Neugeschäft genutzt werden. Im “Passivdepot”, dass die abgeltungsteuerfreien Anteile enthält, werden ab diesem Datum hingegen grundsätzlich nur noch Verkaufstransaktionen (Verkäufe, Auszahlpläne) durchgeführt, daher wird das “Passivdepot” immer in ein FFB-Fondsdepot umgestellt.

Im “Passivdepot” anfallende Entgelte werden im “Aktivdepot” belastet.

Das sollten Sie auf jeden Fall beachten:

  • Sparpläne am besten nur noch über das neue Aktivdepot laufen lassen
  • Ausschüttungen/Thesaurierungen nur noch ins neue Aktivdepot gutschreiben lassen
  • Wenn Sie Onlinezugang zu Ihrem Depot haben: Passivdepot und Aktivdepot werden automatisch als Gesamtbestand angezeigt
  • VL-Depots: für VL-Depots können Sie das Kombidepot nicht nutzen
  • Das Preismodell: Für die Führung eines FFB-Kombidepot wird zunächst eine unverändere Depotgebühr erhoben (0,25 % des Durchschnittsbestandes, mind. 12 Euro, max. 40 Euro). Bei der Ermittlung des Durchschnittsbestandes werden die Bestände beider Depots gemeinsam herangezogen. Hinzu kommt einpauschales Entgelt von 12 Euro jährlich für die Führung eines FFB-Kombidepots. Darüber hinaus können weitere Entgelte aus der Kontoführung (nur FFB-Fondsdepot :plus) sowie dem Postversand entstehen (verzicht auf Onlineführung des Depots).

Das wichtigste zum Schluß:
Egal wann Sie das Kombidepot beantragen, die tatsächliche Einrichtung des FFB-Kombidepots erfolgt einheitlich erst unmittelbar nach dem letzten Sparplantermin in 2008, also kurz nach dem 15.12.2008.

Hier können Sie den Antrag für ein Kombidepot öffnen.

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