Abgeltungsteuer bei Rentenfonds
Mittwoch, 27. August 2008 23:12
Als erstes wollte ich Ihnen kurz beschreiben, was ein Rentenfonds eigentlich ist: ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der in festverzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere) investiert. Rentenfonds erwirtschaften ihren Ertrag durch die im Fonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere (durch Zinszahlungen) und eventuell entstehende Kursgewinne bei Wertpapieren in fremder Währung.
Bisher war es bei Rentenfonds so, dass einfach mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wurde. Der Grenzsteuersatz liegt momentan zwischen 15 % und 45 %. Ab dem 01.01.2009 werden allerdings sämtliche Zinsen und Kursgewinne mit zirka 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer) versteuert. Das kann für einige Anleger in Zukunft ein Vorteil sein, wenn der persönliche Grenzsteuersatz höher als 28 % (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) ist.
Wenn Sie noch bis zum 31.12.2008 Ihr Geld investieren und mindestens 12 Monate halten, können Sie Ihr Geld mit dieser Möglichkeit konservieren. Allerdings sollten Sie sehr darauf achten, dass Sie einen Fonds auszuwählen der schon einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und nicht erst neu aufgelegt wurde. Es kam in der Vergangenheit schon oft vor das Investmentfonds aufgelöst wurden, da das Fondsvolumen zu gering war und die Kosten im Verhältnis zum Fondsvolumen zu hoch war.
Bei der Auswahl geeigneter Fonds sollte das Fondsvolumen auf jeden Fall beachtet werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rentenfonds aufgelöst wird, der ein Fondsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro aufweist. Der Grund für den Hinweis: Wenn der Fonds aufgelöst werden sollte, ist das eine “Anteilsrückgabe” aus Sicht des Fiskus. Hier wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn der Fonds mindestens 12 Monate gehalten wurde. Wenn der Verkaufseröls neu investiert wird, wird die Steuer beim Verkauf der Anteile direkt von der Bank einbehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Verkauf der Anteile abgeltungsteuerpflichtig!
Thema: Abgeltungsteuer, Rentenfonds | Kommentare (0) | Autor: pisa